Michael Rinné
Rechtsanwalt, Attorney at Law (CA, USA), LL.M. (USA)
Zur Person
Michael Rinné ist sowohl in Deutschland als auch in den USA (Kalifornien) zugelassener Rechtsanwalt. Als externer Berater (Of Counsel) für WINHELLER Rechtsanwälte ist er schwerpunktmäßig für US-amerikanische Rechtsfragen unserer Mandanten zuständig. Er berät und betreut deutsche wie US-amerikanische Unternehmen und Privatpersonen, die im transatlantischen Geschäftsverkehr agieren, im Bereich Unternehmensgründung und im allgemeinen Wirtschafts-, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht sowie im Insolvenzrecht. Sofern sich Rechtsstreitigkeiten nicht außergerichtlich lösen lassen, vertritt Rechtsanwalt Rinné die Interessen unserer Mandanten auch vor den örtlichen Gerichten.
Michael Rinné studierte in Tübingen Jura und absolvierte sein Rechtsreferendariat ebenfalls in Deutschland. Seitdem lebt und arbeitet er in seiner Wahlheimat USA, wo er sich unter anderem durch ein Aufbaustudium an der Golden Gate University, San Francisco auf das US-amerikanische und deutsch-amerikanische Recht spezialisiert hat. Vor seiner Tätigkeit für die Kanzlei war Michael Rinné als angestellter Rechtsanwalt auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts und Prozessrechts bei der international tätigen Sozietät Gartenberg Gelfand Wasson & Selden LLP in San Francisco beschäftigt.
Seit Ende 2006 ist Herr Rinné als externer Berater für WINHELLER Rechtsanwälte für das Ressort US-amerikanisches Vertrags-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht verantwortlich.
Spezialgebiete
Mitgliedschaften und Ehrenämter
Mitbegründer und Mitglied von American Friends of Germany, Inc., Mitglied California Bar Association, Mitglied Deutsch-Amerikanische Wirtschaftsvereinigung, Mitglied World Affairs Council, Mitglied Internationale Vereinigung Ganzheitlicher Rechtsanwälte, Mitglied Toastmaster International.
Sprachen
Englisch, Deutsch, Spanisch
Haftungshinweis: Sämtliche Of Counsel von WINHELLER Rechtsanwälte sind rechtlich selbständig organisiert. Es besteht keinerlei Gesellschaftsverhältnis zwischen ihnen und WINHELLER Rechtsanwälte. Mandatsbeziehungen werden ausschließlich zwischen dem Mandanten und WINHELLER Rechtsanwälte und/oder zwischen dem Mandanten und dem jeweiligen Of Counsel begründet. WINHELLER Rechtsanwälte übernehmen für Tätigkeiten des Of Counsel daher keine Haftung.
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