Pro Bono
Rechtsberatung kann Existenzen retten. WINHELLER Rechtsanwälte bemühen sich, jedes Jahr mindestens ein Mandat als Pro-Bono-Mandat zu bearbeiten, d.h. Mandanten unentgeltlich anwaltlich zur Seite zu stehen, um existenzielle Krisen bewältigen zu helfen. Voraussetzung ist stets, dass die Angelegenheit in die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete fällt, rechtlich bedeutsam und für den Mandanten von existentieller Bedeutung ist. Der vollständige Erlass unserer Honorare verlangt ferner, dass der Mandant bedürftig und daher nicht in der Lage ist, die Gebühren aufzubringen.
Bitte wenden Sie sich unter Schilderung des rechlichen Problems und unter Angabe der Gründe, die Ihren Fall nach den oben dargestellten Kriterien als Pro-Bono-Fall qualifizieren, schriftlich per Briefpost an:
WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stichwort: Pro Bono
Corneliusstr. 34
D-60325 Frankfurt a.M.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns die Annahme oder Ablehnung eines Mandats als Pro-Bono-Mandat nach freiem Ermessen vorbehalten. Wir entscheiden zeitnah, ob wir Ihren Fall als Pro-Bono-Mandat bearbeiten können oder nicht und benachrichtigen Sie entsprechend. Ablehnungen werden von uns im Regelfall nicht begründet.
