Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist Wirtschaftsrecht. Jedes unternehmerische Tätigwerden wirft ab einer gewissen Größenordnung arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Werden Entscheidungen ohne Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen getroffen, kann dies erhebliche Zusatzkosten verursachen. WINHELLER Rechtsanwälte bieten umfassende und kompetente Beratung im Arbeitsrecht – von der Einstellung über den Entwurf und die Anpassung von vertraglichen Vereinbarungen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auch im Rahmen der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung sowie in Tarifangelegenheiten begleiten wir Sie mit fachkundigem Rat. Sofern nötig setzen wir Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor den Arbeitsgerichten durch. Wir sind häufig für die unternehmerische Seite beratend tätig. Ganz bewusst vertreten wir jedoch auch Führungskräfte und leitende Angestellte. Ein übergreifendes Verständnis von den rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen der jeweils anderen Seite bereichert Verhandlungsführung und Prozesstaktik in entscheidendem Maße.
Individueller Beratungsansatz
Wie kann das wirtschaftliche Risiko, das jeder Arbeitgeber mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer eingeht, so gering wie möglich gehalten werden? Besteht die Gefahr, dass eine Führungskraft persönlich haftet? Welche Gestaltungsmöglichkeiten zum Wohle des Unternehmens bieten sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat? Entspricht die betriebliche Altersversorgung noch den aktuellen gesetzlichen Anforderungen? Jede rechtliche Fragestellung ist individuell und bedarf entsprechender Sorgfalt. Im Arbeitsrecht gilt dies umso mehr, als die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets den Einzelfallcharakter von Streitigkeiten betont und sich in einem kontinuierlichen Prozess der Ausdifferenzierung befindet. Dazu kommt auf Seiten der Gesetzgebung die sehr begrenzte Halbwertzeit arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften. Beides führt immer wieder zu Anpassungsbedarf bei bestehenden Vertragsverhältnissen.
Bei der individuellen Gestaltung von Arbeitsverträgen berücksichtigen wir steuer- und sozialrechtliche Fragestellungen schon im Entwurfsstadium. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten. Im Rahmen eines regelmäßigen “Vertragsscreenings” zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Veränderung und Weiterentwicklung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse auf und schließen Gefahren – etwa infolge aktuellen Anpassungsbedarfs – von vornherein aus. Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Auch bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Risiken einer Kündigung und zeigen Alternativen auf. Im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen beraten wir Sie bei der Durchführung der Sozialauswahl ebenso wie bei der Vorbereitung von betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsinstrumenten wie dem Interessenausgleich und dem Sozialplan. Unser Ziel ist in Ihrem Interesse grundsätzlich die Vermeidung von langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozessen. Wir sind bestrebt, wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösungen herbeizuführen. Gelingt eine außergerichtliche Lösung nicht, vertreten wir Sie aber selbstverständlich auch vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Sie vor Einigungsstellen, bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge oder im Bereich des Arbeitskampfrechts – umfassend und einzelfallbezogen. Außerdem vertreten wir Sie in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren. Angesichts häufig weitreichender Konsequenzen für das Unternehmen und seine Produktionsabläufe ist es stets unser Ziel, Konflikte durch Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung von vornherein zu vermeiden bzw. schnell und dauerhaft zu lösen.
Typische Beratungsfelder im Bereich des Arbeitsrechts
- Vertragsgestaltung (befristete und unbefristete Arbeitsverträge, freie Mitarbeit)
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsrecht
- Wirksame und konfliktvermeidende Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Leiharbeit / Zeitarbeit
- Internationale und grenzüberschreitende Tätigkeit von leitenden Angestellten
- Anstellungsverträge von Geschäftsführern
- Kündigungsschutz leitender Angestellter
- Gestaltung rechtswirksamer Abmahnungen
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen; Verhandlungen über Abfindungen
- Steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen
- Betriebliche Altersversorgung
- Altersteilzeit
- Prokura
- Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Nebentätigkeitsklauseln
- Lohnpfändung auf Arbeitgeberseite
- Folgen von Betriebsänderungen
- Folgen eines Betriebsübergangs
- Fragen zum Tarifrecht
- Gestaltung und Verhandlung eines Interessenausgleichs und Sozialplans
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht ist RA Christian Zeller. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
