Compliance und Vertragsgestaltung
Die Stabilität der Kapitalmärkte und ein angemessener Anlegerschutz erfordern hohe Anforderungen an die gesetzestreue Erbringung von Bank- und Wertpapierdienstleistungen. Am 07.06.2010 hat die BaFin die Compliance-Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsunternehmen in ihrem Rundschreiben 4/2010 (WA) – MAComp – konkretisiert.
Compliance ist gesetzlich vorgeschrieben…
Jedes Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitut muss über eine unabhängige und wirksame Compliance-Funktion verfügen, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen dauerhaft sicherstellt. Dennoch verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Anforderungen bei der Geschäftsleitung. Die Rechtsgrundlagen für die Compliance finden sich in § 25a Abs. 1 S. 1 (allgemeine Compliance) und 2 KWG (betriebswirtschaftliche Compliance) sowie in den §§ 33 ff WpHG (besondere Compliance-Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsinstitute). Die Institute müssen sicherstellen, dass die für sie geltenden Gesetze und Verordnungen von allen Mitarbeitern ständig eingehalten werden. Dazu sind geeignete Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen zudem die Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff WpHG beachten und rechtswidrige Mitarbeitergeschäfte – wie den Insiderhandel nach § 14 WpHG – verhindern. Gelingt das nicht, drohen nicht nur dem Unternehmen, sondern unter Umständen sogar den Geschäftsleitern persönlich Haftungsansprüche und verwaltungs- sowie strafrechtliche Sanktionen. Betriebswirtschaftlich müssen die Institute ihre wirtschaftliche Stabilität gewährleisten. Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie insbesondere über ein angemessenes Risikomanagement verfügen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese Pflichten kann die BaFin die Finanzdienstleistungserlaubnis des Instituts nach § 35 KWG aufheben.
… sollte aber auch in Ihrem eigenen Interesse optimal umgesetzt werden!
Die sorgfältige Erfüllung der Compliance-Anforderungen schützt Sie nicht nur vor Beanstandungen und Verwaltungsakten der BaFin. Sie beugt auch Schadensersatzansprüchen von Kunden vor, die sich etwa über eine Kapitalanlage falsch beraten fühlen oder mit dem Ergebnis einer Vermögensverwaltung nicht zufrieden sind. Compliance findet also nicht nur auf der verwaltungsrechtlichen Seite im Verhältnis zur Finanzdienstleistungsaufsicht statt, sondern auch im zivilrechtlichen Bereich im Verhältnis zu Ihren Kunden.
Die rechtssichere Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundenverträge, der Beratungs- und Ausführungsdokumentation sowie der verbindlichen internen Verhaltensanforderungen ist Grundvoraussetzung für die Erfüllung der Compliance-Anforderungen. Finanzdienstleister, die nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, sollten die erforderlichen Verträge und Dokumente daher keinesfalls selbst gestalten. Die Gefahr teurer Fehler ist zu groß.
Wir erstellen alle compliancerelevanten Dokumente für Sie rechtssicher und effektiv und erklären Ihnen, wie Sie sie umsetzen – gerne auch im Rahmen einer Schulung in Ihrem Hause. Wir verfügen über eine Vielzahl von Mustern, insbesondere von
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsverträgen
- internen Verhaltensrichtlinien (sog. Compliance-Manuals)
- Schemata für die Aufbau- und Ablauforganisation,
die wir schnell und kostengünstig an Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassen. Um Sie auch bei der Umsetzung der betriebswirtschaftlichen Compliance unterstützen zu können, arbeiten wir eng mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen, die auf Finanzdienstleistungsinstitute spezialisiert ist.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner zum Thema Compliance & Vertragsgestaltung ist RA Andreas Warkentin. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).

