Datenschutz
Verstärkte Datenschutzkontrolle durch die Aufsichtsbehörden
Das Datenschutzrecht hat sich ab Mitte der 1980er Jahre in Deutschland und Europa etabliert. Inzwischen ist das Datenschutzrecht durch EU-Richtlinien und zahllose nationale Datenschutzbestimmungen zu einer der komplexesten Rechtsmaterien innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union geworden.
Es gilt der Grundsatz, dass jede Datennutzung verboten ist: Jede Datenspeicherung, Datenübermittlung oder Datenänderung ist also grundsätzlich verboten, sofern sie nicht jeweils ausnahmsweise durch das Gesetz oder den Betroffenen erlaubt wird.
Während die Aufsichtsbehörden den Datenschutz in Unternehmen, Verbänden und Vereinen in den vergangenen Jahren nur sehr sporadisch kontrolliert haben, nehmen die Kontrollen in jüngster Zeit spürbar zu. Auch der Gesetzgeber hat die angedrohten Geldbußen bei Verstößen weiter erhöht und zusätzliche Straftatbestände bei Datenschutzverletzungen geschaffen.
Erstellung eines Datenschutzkonzepts für Ihr Unternehmen
Jedes Unternehmen muss unabhängig von der Zahl seiner Mitarbeiter das Datenschutzrecht beachten. Ab 10 Mitarbeitern wird zudem die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig. Auch der Datenschutz für Mitarbeiter (sog. Beschäftigungsdatenschutz) wird aktuell vom Gesetzgeber grundlegend reformiert.
Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie bei der Erstellung eines rechtskonformen und für Ihren Unternehmensalltag praktikablen Datenschutzkonzepts. Gerne unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
- Datenschutzrechtliche Überarbeitung der Arbeitsverträge mit Ihren Mitarbeitern
- Erstellung von Richtlinien zur Beachtung des Beschäftigungsdatenschutzes in Ihrem Unternehmen
- Entwurf des Formulars einer Einwilligungserklärung, das von Betroffenen unterschrieben werden kann
- Entwurf des Formulars einer Verschwiegenheitsvereinbarung, die Empfänger von Daten zwecks Geheimhaltung der Daten unterschreiben können
- Erstellung von Richtlinien und Vertragsklauseln für die Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz, BDSG)
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen, das zur Vorlage an die Aufsichtsbehörden geeignet ist
- Erstellung eines Leistungs- und Aufgabenverzeichnisses, das die Leistungen und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen beschreibt
- Erstellung von Richtlinien zur Durchführung notwendiger Kontrollmaßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
- Erstellung von Richtlinien für die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland (§§ 4b, 4c BDSG)
- Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Unternehmenswebsite
- Erstellung von Richtlinien zum Vorgehen im Falle auftretender Datenschutzpannen.
Datenschutzkonzept für Ihren Internetauftritt – Telemedienrecht
Durch das Telemediengesetz (TMG) zwingt der Gesetzgeber Unternehmen, Verbände und Vereine dazu, auf ihrer Internetseite zu erklären, wie sie mit den Daten ihrer Websitenutzer umgehen wollen. Jedes Internetunternehmen benötigt deshalb auf seiner Internetseite eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen des TMG sowie des BDSG entspricht. Entsprechende Anforderungen gelten für Vereine, Verbände oder sonstige Nonprofit-Organisationen. Gerne erstellen wir Ihnen die passende Datenschutzerklärung für Ihren Internetauftritt und loten dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen für Sie aus.
Datenschutzkonzept für Vereine und Verbände
Verbände, Vereine und andere Nonprofit-Organisationen müssen das Datenschutzrecht ebenso beachten wie kommerziell tätige Unternehmen. Während die Datenschutzbehörden früher hauptsächlich kommerziell tätige Unternehmen kontrolliert haben, gerieten in jüngerer Zeit auch Vereine und Verbände immer stärker in den Fokus der Datenaufsicht. Gerne helfen wir Ihnen dabei, ein für Ihre gemeinnützige Arbeit passendes Datenschutzkonzept zu entwickeln, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Fundraising – Beschränkungen der Zulässigkeit der Spendenwerbung
Das BDSG enthält in bestimmtem Rahmen Privilegien für die Spendenwerbung. Zusätzlich müssen Spendenwerber jedoch auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten. Eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Spendenwerbung kann also trotzdem unlauter im Wettbewerb mit anderen Spendenwerbern sein und damit gegen das UWG verstoßen. Gerne überprüfen wir für Sie die rechtliche Zulässigkeit der von Ihnen geplanten Werbemaßnahmen oder erstellen Ihnen von Grund auf ein rechtlich unbedenkliches Konzept für Ihre Spendenwerbung.
Besonderer Datenschutz für besonders sensible Daten
Sensible Angaben über die ethnische Herkunft von Personen, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben werden datenschutzrechtlich besonders stark geschützt. Krankendaten oder wissenschaftliche Studien über die gesundheitliche Entwicklung der Probanden bedürfen also beispielsweise einer besonders sorgfältigen datenschutzrechtlichen Absicherung. Gerne stellen wir Ihr datensensibles Projekt auf eine sichere datenschutzrechtliche Grundlage.
In-House-Schulungen zum Thema Datenschutz
Wenn Sie möchten, bieten wir in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation Schulungen zum Thema Datenschutz an. Setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Datenschutz ist Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
