Markenrecht
Markenrecht und Markenschutz – national und international
Das Markenrecht in Deutschland ist – anders als etwa in den USA – dadurch gekennzeichnet, dass es Marken durch Anmeldung und Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entstehen lässt. Bei multinationaler und globaler Produktvermarktung kann sich darüber hinaus die Anmeldung der Marke als europäische Gemeinschaftsmarke in Alicante (Spanien) sowie die Hinterlegung der Marke als internationale Marke in Genf (Schweiz) empfehlen.
WINHELLER Rechtsanwälte sind auf markenrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Problemen, die sich Ihnen im Markenrecht stellen. Zusätzlich zur Beratung im Markenrecht führen wir für Sie das jeweilige Eintragungsverfahren durch. Auf Wunsch bieten wir Ihnen außerdem eine laufende Überwachung und einen umfassenden Schutz Ihres Markenportfolios gegen Neueintragungen und Produktpiraterie.
Nachlässigkeiten bei der Verteidigung Ihres Markenportfolios bleiben im Markenrecht nicht ohne negative Folgen. Gegenüber verwechselbaren anderen Marken verlieren Ihre Marken im Ähnlichkeitsbereich an Unterscheidungskraft und begeben sich damit der Chance, am Markt weiterhin als starke Marken wahrgenommen zu werden. Auch mit Produktpiraterie ist nicht zu scherzen. Abmahnschreiben, die Erhebung von Widersprüchen sowie Löschungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen sind häufig die einzig probaten Mittel, um gegen die Ausnutzung Ihrer Marken durch andere konsequent vorzugehen und Ihre Markenrechte wirksam zu schützen.
Unsere Anwälte für Markenrecht unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Markenschutz in Deutschland:
Eintragungs- und Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA); Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht; Unterlassungs-, Schadensersatz- und Löschungsklagen vor den ordentlichen Gerichten gegen Produktpiraten sowie Inhaber fremder Kennzeichenrechte; Beschlagnahme markenrechtswidriger Waren bei Einfuhr und Ausfuhr; Kollisionsmeldungen und rechtliche Beurteilung neuer (fremder) Markenanmeldungen. - Markenschutz in Europa:
Eintragungs- und Widerspruchsverfahren vor dem HABM in Alicante (Spanien); Beschwerdeverfahren und Klageverfahren vor dem EuG und EuGH; Unterlassungs-, Schadensersatz- und Löschungsverfahren - Markenschutz in den USA:
Rechtsberatung und Verfahren vor der US-PTO ; Rechtsdurchsetzung über unsere Kooperationspartner in den USA. - Markenschutz weltweit:
Hinterlegung internationaler Marken in Genf (Schweiz); internationale Rechtsdurchsetzung, ggf. mithilfe unserer Kooperationspartner.
Lizenzvergabe, Abgrenzungsvereinbarungen, außeramtliche Einigungen
Streitigkeiten im Markenrecht müssen nicht stets durch die Gerichte oder die Behörden entschieden werden. WINHELLER Rechtsanwälte legen großen Wert auf außeramtliche und außergerichtliche Einigungen – auf nationaler wie auf internationaler Ebene. In diesem Zusammenhang kommt einer sorgfältigen Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu. Neben dem Abschluss von Markenlizenzvereinbarungen, Franchise-Verträgen und Markenrechtsübertragungen bemühen wir uns bereits im Vorfeld möglicher Konflikte um die Herbeiführung von Abgrenzungsvereinbarungen (Vorrechtsvereinbarungen) mit Inhabern kollidierender Kennzeichenrechte.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Markenrecht ist RA Dr. Christian Seyfert. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
