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Unlauterer Wettbewerb

Vertretung von Unternehmen und Unternehmern

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat sich in den letzten Jahren auf Grund zahlreicher europarechtlicher Vorgaben stark gewandelt. Während das Europarecht z.B. in Bereichen der vergleichenden Werbung die Vollharmonisierung anstrebt, gibt es dem deutschen Gesetzgeber im Bereich der irreführenden Werbung die Möglichkeit zu strengeren nationalen Vorschriften. Wir prüfen für Sie im Einzelfall, welche nationalen und europarechtlichen Vorschriften einschlägig sind und wie die Rechtsprechung in den relevanten Gerichtsständen diese Vorschriften bislang angewendet hat.

Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz

Das UWG gibt Ihnen als Unternehmen oder Unternehmer die Möglichkeit an die Hand, sich gegen unlauteres Verhalten Ihrer Konkurrenz zur Wehr zu setzen.Wir gehen folgendermaßen gegen Ihre Konkurrenz vor, sofern sich diese im Wettbewerb unlauter verhält: Zunächst mahnen wir Ihren Konkurrenten außergerichtlich ab und fordern ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Kooperiert der Konkurrent nicht, beantragen wir gegen ihn beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung. Zudem setzen wir über eine Hauptsacheklage insbesondere Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Ihren Konkurrenten durch. Wir beraten Sie umfassend, welches Vorgehen gegen Ihren Konkurrenten im Einzelfall zielführend und erfolgversprechend ist. Wir tragen anschließend selbstverständlich Sorge dafür, Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.

Verteidigung gegen Abmahnungen der Konkurrenz

Sollten Sie selbst einmal eine Abmahnung von einem Konkurrenten wegen eines angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens erhalten, so ist erfahrungsgemäß ein promptes, aber auch besonnenes Vorgehen dagegen angezeigt. Bei zeitnaher Beauftragung unserer Kanzlei setzt sich einer unserer Rechtsanwälte in der Regel bereits am selben Tag mit Ihnen in Verbindung und gibt Ihnen eine erste Einschätzung zum Fall. Häufig ist es sinnvoll, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl aber rechtsverbindlich abzugeben. Unterschreiben Sie auf keinen Fall vorschnell den Vordruck eines abmahnenden Anwalts, sondern lassen Sie sich erst anwaltlich beraten. Je nach Einzelfall reichen wir für Sie zeitnah beim zuständigen Landgericht auch eine Schutzschrift gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten der Verteidigung für Sie im Einzelfall in Betracht kommen und auf welche Weise Sie sich am effektivsten gegen Angriffe Ihrer Konkurrenz zur Wehr setzen.

Beratung und Vertretung in Spezialgebieten des Wettbewerbsrechts

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nimmt Bezug auf eine Reihe spezieller wettbewerbsrechtlicher Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, deren Verletzung im Einzelfall ebenfalls unlauteren Wettbewerb darstellen kann. Im Einzelfall können auf Sie insbesondere Vorschriften aus folgenden Rechtsbereichen anwendbar sein:

  • Telemedienrecht
  • Preisangabenverordnung
  • Datenschutzrecht
  • Jugendschutzrecht
  • Verbraucherschutzrecht (z.B. Belehrung über Widerrufsrechte)
  • Kartellrecht
  • Heilmittelwerberecht
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Lebensmittelrecht
  • Produktkennzeichnungsrecht
  • Berufsbezogene Regelungen, die den Zugang und die Ausübung bestimmter Berufe regeln, insbesondere für Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker und Handwerker
  • Glücksspielrecht
  • Vorschriften aus dem Kapitalmarktrecht und Finanzaufsichtsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren in den vorstehenden Rechtsbereichen.

Prüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Um Ihrer Konkurrenz keine Angriffsflächen zu bieten, empfiehlt es sich, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Rechtssicherheit prüfen oder sich vollkommen neue, „abmahnfeste“ Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen zu lassen. Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen nach neuer BGH-Rechtsprechung im Regelfall unlauteren Wettbewerb seitens des Verwenders dar, der abgemahnt werden kann.

Prüfung Ihres Internetauftritts

Wir haben uns seit Jahren ferner darauf spezialisiert, die Internetauftritte unserer Mandanten auf ihre Rechtssicherheit zu prüfen bzw. diese abmahnsicher zu gestalten. Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie unter dem Link Internetrecht – Wie Sie Ihre Websites rechtssicher gestalten.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Wettbewerbsrecht & Kartellrecht ist RA Dr. Christian Seyfert. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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