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US-Kapitalanlagerecht

Vertretung institutioneller Investoren

In Zusammenarbeit mit Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP, einer der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen, beraten WINHELLER Rechtsanwälte europäische institutionelle Investoren, insbesondere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen bieten. Unsere Mandanten sind Großinvestoren, wie Kapitalanlagegesellschaften, Pensionskassen, Pensionsfonds und große Stiftungen.

Berechtigung zur Teilnahme an US-Sammelklagen

Durch Missmanagement im Beteiligungsunternehmen können Aktionären erhebliche (Kurs-)Verluste entstehen. Mittels Wertpapier-Sammelklagen in den USA können diese – zumindest zum Teil – ausgeglichen werden. Trotz teilweise gegenläufiger Tendenzen im US-Recht sind grundsätzlich auch europäische Investoren berechtigt, sich an derlei US-Wertpapier-Sammelklagen zu beteiligen und ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Meist ist es sogar möglich, dass sie als so genannte Leitkläger (lead plaintiff) in führender Stellung in einer US-Sammelklage auftreten und damit entscheidenden Einfluss auf den Prozessverlauf und das Ergebnis nehmen. Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe, die dem Portfolio des europäischen institutionellen Investors einverleibt werden können, sind keine Seltenheit.

Grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen

Nicht immer werden alle Schadensersatzansprüche, die europäischen Investoren zustehen, auch geltend gemacht. Tatsächlich liegen die pro Jahr nicht fristgemäß geltend gemachten Summen im Milliardenbereich. Dies kann für den institutionellen Investor in mehrfacher Hinsicht zum Nachteil gereichen: Eine auf der Hand liegende Folge eines nachlässigen Forderungsmanagements ist, dass das Vermögen des Investors Schaden nimmt. Lässt der Investor bestehende Schadensersatzansprüche grundlos verfallen, wird er sich darüber hinaus in aller Regel seinen Kunden gegenüber regresspflichtig machen. Gemeinnützige Stiftungen riskieren durch ein grundloses Ausschlagen bereitstehender Entschädigungszahlungen gar ihren Gemeinnützigkeitsstatus.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Klagen betroffener Privatanleger gegen “ihren” institutionellen Investor freilich noch ein eher theoretisches Problem. In den USA sind derlei Klagen allerdings bereits verhandelt worden – übrigens ebenfalls in Form von Sammelklagen. Je transparenter der Markt in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird und je leichter der Privatanleger Informationen über mögliche Entschädigungszahlungen beschaffen kann, die “sein” institutioneller Investor hätte geltend machen können, aber grundlos nicht geltend gemacht hat, umso eher dürfte das Problem praktischer Natur werden. Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis enttäuschte Privatanleger auch in Europa gegen nachlässige institutionelle Investoren vorgehen werden (vgl. Winheller/Morche, Wertpapier-Sammelklagen in den USA: Europäische institutionelle Investoren verschenken Geld – und müssen haften, BBV 02/2007, 60 ff.; Winheller/Döring, Aktionärs-Sammelklagen in den USA – Nachlässige institutionelle Investoren haften ihren Kunden).

Risikolose Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen

Soweit muss es allerdings nicht kommen: WINHELLER Rechtsanwälte helfen institutionellen Investoren dabei, ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und so ihren treuhänderischen Pflichten ihren Kunden gegenüber gerecht zu werden. Die Dienstleistung ist für den europäischen Investor kostenfrei, da unsere Partneranwälte – wie in den USA allgemein üblich – ausschließlich auf Erfolgshonorarbasis tätig werden. Die Serviceleistungen, die WINHELLER Rechtsanwälte erbringen, werden direkt von Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP vergütet.

Informationen zu unserer Dienstleistung der Portfolio-Überwachung finden Sie hier: Portfolio-Überwachung

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Kapitalanlagerecht ist RA Andreas Warkentin. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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