+49 (0)69 76 75 77 80
Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr

Computerspielrecht

Vertragsgestaltung – national und international

Neben der Durchsetzung von Ansprüchen liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Computerspielrecht in der sauberen und rechtssicheren Vertragsgestaltung. Computerspiele bauen nicht selten auf bekannten Filmen und Büchern auf und benötigen deren Content. Die einzelnen Handlungsstränge des Computerspiels werden regelmäßig von sog. Studios (Developer) entwickelt und festlegt. Unter Umständen ist auch ein „Drehbuchautor“ zu engagieren. Nutzungsrechte an der Hintergrundmusik müssen erworben werden. Die Produktion eines modernen Computerspiels dauert etwa ein bis drei Jahre und kostet in der Regel mehrere Millionen Euro. Die Produktionskosten werden oftmals von sog. Publishern (Computerspielverlagen) vorfinanziert, die später das fertige Produkt vertreiben und vermarkten. Häufig finden sich auch Sponsoren, die ihre Werbung im Computerspiel platzieren wollen.

Die Entwicklung individueller Verträge mit allen Beteiligten bedarf einer sorgfältigen Ausarbeitung. WINHELLER Rechtsanwälte kümmern sich darum, dass Ihre Verträge nationalen und internationalen Standards entsprechen. Gerne erstellen oder überarbeiten wir die notwendigen Verträge auch in englischer Sprache. Unser Anliegen ist es, durch die rechtssichere Gestaltung Ihrer Verträge Auseinandersetzungen und womöglich den Gang vor Gericht zu vermeiden.

Wir gestalten insbesondere:

  • Verträge mit Drehbuchautoren
  • Verträge mit Spieleentwicklern
  • Verträge mit Computerspielverlagen
  • End User-Lizenzvereinbarungen und sonstige Softwarelizenzverträge
  • Vertriebsvereinbarungen
  • Package Deals
  • Merchandising-Vereinbarungen
  • Optionsverträge aller Art
  • Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge

Rechtssicherer Vertrieb Ihrer Computerspiele

Neben dem Vertrieb Ihres Computerspiels über Datenträger steigt die Zahl der über das Internet zum Verkauf stehenden Computerspiele seit Jahren unaufhörlich an. Der Vertrieb muss dann freilich den Anforderungen eines gewöhnlichen Onlineshops genügen. Den zahlreichen Rechtsproblemen des Internetvertriebs, die den Kostenvorteilen des Spieleangebots per Download gegenüberstehen, ist sorgfältig vorzubeugen.

Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, wie Sie sich als internationaler Onlinespiele-Ausrichter rechtlich gegenüber möglichen Haftungs- und Regressansprüchen absichern können.

USK und PEGI

In Deutschland verlangt das Jugendschutzgesetz, dass die verbindlichen Alterseinstufungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar aufgedruckt sein müssen. Wir begleiten Sie beim Prüfungsverfahren der USK und zeigen Ihnen auf, wie Sie den Versandhandel von Computerspielen über das Internet, insbesondere anhand der neuen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), rechtssicher gestalten können.

Unsere Anwälte unterstützen Sie ebenfalls beim Durchlaufen des europäischen PEGI-Verfahrens (Pan European Game Information). Auch wenn Deutschland das PEGI-System nicht übernommen hat und stattdessen nach wie vor an der verbindlichen Alterskennzeichnung der USK festhält, ist die PEGI-Einstufung schon wegen der europäischen Vertriebsmöglichkeit Ihres Computerspiels von Vorteil, insbesondere auch was den Vertrieb in Österreich und der Schweiz betrifft. Gerne sind wir Ihnen auch im Blick auf die Umsetzung nationaler Besonderheiten bei der Alterseinstufung in anderen Ländern behilflich.

Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Sofern Sie Ihr Computerspiel international vertreiben oder als ausländischer Computerspielentwickler in Deutschland mit Ihren Computerspielen Einnahmen erzielen, können Sie mit einem geeigneten Konzept, ggf. auch über die Gründung ausländischer Gesellschaften, Ihre steuerliche Situation erheblich optimieren. Unsere Anwälte lotsen Sie sicher durch die Klippen dieser hochkomplexen Materie des internationalen Steuerrechts und Doppelbesteuerungsrechts und finden steuergünstige Lösungen für Ihre grenzüberschreitenden Lizenzgeschäfte.

Falls die von Ihnen beschäftigten Computerspiel-Entwickler und Softwareprogrammierer im Angestelltenverhältnis für Sie tätig sind, müssen Sie im jeweiligen Land zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Urheberrechtlich sollten Sie im Arbeitsvertrag die Wirkungen des § 69b UrhG sicherstellen. In Ländern, die Softwarepatente zulassen, sollten Sie Patentschutz zu Ihren eigenen Gunsten erwerben.

Neben dem Arbeitsrecht kümmern wir uns für Sie auch um die richtige sozialversicherungsrechtliche Einordnung Ihrer Mitarbeiter. Unter Umständen sind auch Fragen der Künstlersozialkasse (KSK) zu klären

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die oben genannten Themen sind RA Dr. Christian Seyfert (Schwerpunkt Computerspielrecht, Lizenzvereinbarungen, Vertrieb), RA Stefan Winheller (Steuerrecht & -beratung) und RA Christian Zeller (Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80)

Beratung mehrerer erfolgreicher Internetplattformen zum Vertrieb von Computerspielen und anderen Trägermedien.

Mehr

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie kontaktieren.

Ihr Winheller Team.