Schutz des Persönlichkeitsrechts
Falschberichterstattungen und Gegendarstellungen
Falschberichterstattungen und Verleumdungen in den Medien Presse, Internet, Hörfunk und Fernsehen stellen eine erhebliche Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des guten Rufs eines jeden Menschen dar. Um Ihre Ansprüche auf Richtigstellung, Gegendarstellung und Beseitigung des Ihnen widerfahrenen Unrechts wirksam durchzusetzen und um zu verhindern, dass sich die falsche negative Botschaft eines Beitrages, auch auf dem Wege sog. Folgeberichterstattungen, in der öffentlichen Meinung festsetzen kann, ist ein rasches juristisches Gegenhandeln geboten.
National und international steht ein umfangreiches Arsenal an Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, mit dem Sie sich wirksam und zeitnah gegen Verleumdungen zur Wehr setzen können. Wir helfen im Scheinwerferlicht der Medien stehenden Persönlichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erwirkung außergerichtlicher strafbewehrter Unterlassungserklärungen
- Einstweiliger Rechtsschutz vor Gericht
- Gegendarstellung und Widerruf (zivilrechtlich und presserechtlich)
- Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen
- Unterlassung von Schmähkritik
- Schadensersatzansprüche bezüglich Ihres materiellen und immateriellen Schadens
- Strafgerichtliche Genugtuung: Strafanträge, Nebenklage und Privatklage
- Dienstaufsichtbeschwerden und Petitionen
Unsere guten Kontakte zu den Medien helfen Ihnen darüber hinaus, sich auch in tatsächlicher Hinsicht erfolgreich gegen den erfolgten Angriff zu verteidigen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich zeitnah öffentlich zu wehren, ein juristisches Vorgehen anzukündigen oder über erzielte Erfolge vor Gericht zu berichten.
Kommerzielle Ausnutzung Ihres Persönlichkeitsrechts
Die Gerichte sind nicht zimperlich, wenn es um die Bemessung einer angemessenen Entschädigung für die widerrechtliche kommerzielle Ausnutzung des Persönlichkeitsrechts Prominenter geht. Ihr Name, Ihre Prominenz oder Ihr Abbild dürfen zu Werbezwecken oder für den kommerziellen Nutzen anderer nur dann verwendet werden, wenn Sie dazu vorher Ihre Erlaubnis erteilt haben, was üblicherweise nur gegen eine angemessene vorherige Vergütung geschieht. US-Gerichte billigen dem Geschädigten darüber hinaus in bestimmten Fällen auch einen Anspruch auf sog. Strafschadensersatz zu. Wir helfen Ihnen auf nationaler wie internationaler Ebene dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Unterlassung und ggf. Vernichtung von Druckerzeugnissen und Druckvorrichtungen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Eingriffe in die Privatsphäre
Prominente Persönlichkeiten sind in besonderem Maße dem widerrechtlichen Einfall der Medien in ihre Privatsphäre ausgesetzt, sei es durch das widerrechtliche Nachstellen und Fotografieren durch Paparazzi, durch das widerrechtliche Ausspähen privater Daten oder Fakten oder durch das Verbreiten privater Lebensumstände in der Boulevardpresse. Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen und unter welchen Voraussetzungen Sie sich mit Hilfe von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Eingriffe in Ihre Privatsphäre zur Wehr setzen können.
Stalking
Weiteren strafbewehrten Zivilrechtsschutz bietet das Gewaltschutzgesetz gegen unzumutbare Belästigungen durch Stalking. Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht des Gewaltschutzgesetzes ist so ausgestaltet, dass Stalking-Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Wir helfen Ihnen, die im Gesetz verankerten speziellen Unterlassungsansprüche durchzusetzen und bei Verletzung der erwirkten gerichtlichen Unterlassungsanordnungen die Bestrafung des Täters herbeizuführen.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Persönlichkeitsrechte ist RA Dr. Christian Seyfert. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
