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Softwarerecht

Umfassender Schutz des geistigen Eigentums an Ihrer Software

Während in den USA die Patentierung von Software grundsätzlich zulässig ist, wird der Schutz von Software in Deutschland und im übrigen Europa nach wie vor über das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht erreicht. WINHELLER Rechtsanwälte zeigen Ihnen, wie Sie das geistige Eigentum an Ihrer Software auch hierzulande wirksam schützen können und helfen Ihnen im Pirateriefalle bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.

Vertragsgestaltung – national und international

Neben der Durchsetzung von Ansprüchen liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit im Softwarerecht in der sauberen und rechtssicheren Vertragsgestaltung. Klare und auf den Einzelfall abgestimmte Verträge sind eine unabdingbare Stütze im Kampf gegen Softwarepiraterie. Insbesondere Softwarelizenzverträge werden häufig nachgefragt. Aus gutem Grund: Die Entwicklung der besten Software bringt Ihnen als Unternehmer oder Programmierer nichts, wenn nicht dafür Sorge getragen wird, dass die Verlizenzierung reibungslos und vor allem ertragbringend gestaltet wird. Die Entwicklung individueller Softwarelizenzverträge bedarf daher einer sorgfältigen Recherche und Bearbeitung. WINHELLER Rechtsanwälte kümmern sich darum, dass Ihre Verträge nationalen und internationalen Standards entsprechen – eine einmalige Investition, die sich auszahlt.

Wir gestalten insbesondere:

  • End User Lizenzvereinbarungen und sonstige Softwarelizenzverträge
  • Verträge zur Entwicklung interaktiver Software und von Videospielen
  • Softwarevertriebsvereinbarungen
  • Software Package Deals
  • Merchandising-Vereinbarungen
  • Optionsverträge aller Art
  • Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge

Rechtssicherer Vertrieb Ihrer Software

Wurde Software früher noch überwiegend über CD-ROMs und DVDs vertrieben, steigt die Zahl der über das Internet zum Verkauf stehenden Software seit Jahren unaufhörlich an. Der Vertrieb muss dann freilich den Anforderungen eines gewöhnlichen Onlineshops genügen. Insoweit stehen sich das Internetrecht und das Softwarerecht sehr nahe; beide Rechtsgebiete überschneiden sich in vielfältiger Art und Weise. Die zahlreichen Rechtsprobleme des Internetvertriebs, die den Kostenvorteilen des Softwareangebots per Download gegenüberstehen, sind ein typisches Beispiel für derlei Überschneidungen.

WINHELLER Rechtsanwälte sind Ihnen gerne dabei behilflich, den Vertrieb Ihrer Software – sei es auf herkömmliche Art und Weise oder über das Medium Internet – rechtlich abzusichern.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die oben genannten Themen ist RA Dr. Christian Seyfert. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie kontaktieren.

Ihr Winheller Team.