Finanzgerichtsverfahren
Steuerbescheide sind fehleranfällig
Die Begehrlichkeiten des Steuerstaates wachsen ständig. Steuerpflichtige sehen sich mit umfassenden staatlichen Zugriffen auf ihr Vermögen, ihre Gewinne und Erträge konfrontiert. Gleichzeitig erfolgt die Erhebung der Steuern im Massenverfahren. Der Fiskus wird nicht jedem Einzelfall gerecht. Ein sich ständig reformierendes Steuerrecht erzeugt Unsicherheit: im Rahmen der unternehmerischen Planung, beim Ausfüllen jeder einzelnen Steuererklärung, aber auch auf Seiten der Finanzverwaltung bei der konkreten Rechtsanwendung. Es zeigt sich: Steuerbescheide sind fehleranfällig. So sind von den jährlich rund 25 Millionen erteilten Steuerbescheiden circa 40% falsch. Jeder nicht angefochtene Steuerbescheid ist ein Geschenk an den Steuerstaat.
Weshalb lohnt sich ein Finanzgerichtsprozess?
Wenn das Finanzamt nicht einlenkt, bedarf es eines Finanzgerichtsprozesses. Das Führen eines solchen Prozesses bedeutet: Ihr Einzelfall steht im Mittelpunkt. Der staatliche Steuerzugriff wird zum ersten Mal von neutraler Seite auf seine Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit hin überprüft. Unsere Aufgabe als Ihr Steueranwalt ist es dabei, die hierfür maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Ansatzpunkte aufzudecken und dem Gericht vor Augen zu führen. Gleichzeitig überprüfen wir das gerichtliche Handeln selbst auf seine Rechtsstaatlichkeit. Dies ist in einem Finanzgerichtsprozess von besonderer Bedeutung, da keine Berufungsinstanz existiert. Nach Abschluss des Verfahrens vor dem Finanzgericht besteht lediglich die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts in rechtlicher Hinsicht durch den Bundesfinanzhof prüfen zu lassen. Eine nochmalige Prüfung des Sachverhalts erfolgt dort nicht. Der Bundesfinanzhof ist vielmehr grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts gebunden.
Auch außergerichtliche Möglichkeiten nutzen
Es muss nicht immer zu einem Finanzgerichtsprozess kommen. Auch im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt besteht die Chance auf Einigung. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass große Teile des öffentlichen Dienstes nur mit einer dünnen Personaldecke ausgestattet sind und der Bearbeitung ihres Falles von Seiten des Finanzamts ohnehin enge zeitliche Grenzen gesetzt sind. Das sind gute Voraussetzungen, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Was wir für Sie tun können
Wir prüfen für Sie zunächst die Aussichten eines möglichen gerichtlichen Vorgehens. Dabei prüfen wir nicht nur Ihre Steuerbescheide intensiv, sondern wählen auch einen möglichst effektiven Weg, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. Erstes Ziel ist daher selbstverständlich, auf Ebene des Finanzamts eine Klärung der Angelegenheit zu erzielen - z.B. durch Einlegung eines Einspruchs gegen Ihren Steuerbescheid oder über eine sog. tatsächliche Verständigung.
Vor dem Finanzgericht vertreten wir Sie sowohl im Wege des schnellen (vorläufigen) Rechtsschutzes (z.B. durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) als auch im gewöhnlichen Hauptsacheprozess, in dem es darum geht, eine endgültige Entscheidung durch ein Urteil herbeizuführen. Wir scheuen keine streitige Auseinandersetzung, wenn es Ihren Interessen dient!
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Themen Steuerbescheid, Einspruch und Finanzgerichtsprozess ist RA Thorsten Franke-Roericht. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 80).
