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Steuerstrafverfahren

Vielfältige Auslöser für Ermittlungsverfahren

Die Auslöser für ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren sind vielfältig: Sie können auf Erkenntnissen im Rahmen einer Betriebsprüfung, auf Kontrollmitteilungen durch Behörden, Banken, Versicherungen oder Gerichten, aber auch auf Informationen von Privatpersonen beruhen. Letztere gehören in aller Regel dem Familien-, Freundes- oder Geschäftspartnerkreis des Steuerpflichtigen an. Zunehmend an Bedeutung hat in den letzten Jahren auch die Informationsbeschaffung durch den Ankauf von sog. „Steuer-CDs“ durch den Staat gewonnen.

Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden

Steht der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum, nutzen die Ermittlungsbehörden – je nach Ausmaß des Vorwurfs – regelmäßig das gesamte Instrumentarium staatlicher Eingriffsbefugnisse, wie z.B. Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft, Einfrieren von Vermögen, Telekommunikationsüberwachung. Was Sie im Falle einer Durchsuchung zu beachten haben, zeigt Ihnen unsere Checkliste Verhalten bei Durchsuchung.

Was wir für Sie tun können

Außergerichtlich prüft Ihr Steuerstrafverteidiger die Möglichkeit einer nachträglichen Berichtigung Ihrer Angaben (strafrechtliche Selbstanzeige bzw. steuerliche Berichtigung). Im Falle einer Durchsuchung, vorläufigen Festnahme oder Untersuchungshaft steht Ihnen Ihr Steuerstrafverteidiger jederzeit zur Seite. Gleichzeitig koordiniert er das Steuerstrafverfahren mit dem Steuerverfahren. Ziel seines Einsatzes ist es, eine Einstellung des Strafverfahrens sowie eine Einigung im Steuerverfahren zu erreichen.

Sollte sich dennoch ein Strafprozess nicht vermeiden lassen, wird Ihr Steuerstrafverteidiger eine Verteidigungsstrategie wählen, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist. Auch auf dieser Ebene des Verfahrens nutzt Ihr Steuerstrafverteidiger das gesamte Spektrum zwischen einer harten Konfliktverteidigung einerseits und einer kooperativen Vorgehensweise andererseits.

WINHELLER Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit Privatpersonen, sei es anlässlich einer geplanten Selbstanzeige, eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens oder eines Steuerstrafprozesses.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Themen Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren ist RA Thorsten Franke-Roericht. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 80).

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