Achtung: Wie Stiften nicht geht!
Stiftungsboom in Deutschland
Seit Jahren erlebt Deutschland einen Stiftungsboom – unterstützt von positiven Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Stifter und Stiftungen erhalten für ihre gute Arbeit im Dienst der Gesellschaft zu Recht viel Lob und Anerkennung. Einher geht die positive Entwicklung mit einer deutlichen Zunahme professioneller Dienstleister, die Stiftungen und Stifter als interessante Klientel ausgemacht haben: Banken, Marketingexperten, Fundraiser, Markenstrategen, Rechtsanwälte und viele mehr.
Zunehmend unseriöse Anbieter auf dem Markt
Einher geht der Boom des Stiftungswesens aber leider auch mit der Zunahme unseriöser Angebote. Selbsternannte Stiftungsexperten wenden sich seit geraumer Zeit mit äußerst windigen Geschäftsangeboten an vermögende Privatpersonen und mittelständische Unternehmer, um sie zum Stiften zu animieren. Da es beim Stiften in der Regel um Investitionsbeträge ab 100.000 EUR aufwärts geht, lohnt sich das Geschäft für die “Berater”, bei denen es sich nicht selten um reine Verkäufer handelt, die gute Provisionen pro vermitteltem Stifter einstreichen, ohne ausreichend qualifiziert zu sein bzw. eine entsprechende Ausbildung im Stiftungsrecht und -wesen vorweisen zu können. Besonders attraktiv für die Vermittler: Das Thema Stiftungen ist anders als das Thema Versicherungen und Kapitalanlagen durchweg positiv besetzt. Angereichert mit einigen steuerlichen Vorteilen lassen sich Stiftungen daher kinderleicht an den Mann und die Frau bringen. Wer fühlt sich nicht geschmeichelt, wenn er sich ab sofort Mäzen oder Stifter nennen darf? Wer möchte nicht – so wie es scheinbar die Schönen und Reichen tun – auch alle steuerlichen Vorteile des Stiftens nutzen und dem Finanzamt endlich einmal ein Schnippchen schlagen?
Angebote, die Sie meiden sollten
Leider ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt. Der geneigte Stifter sollte z.B. in den folgenden Fällen hellhörig und stutzig werden:
- Nicht er meldet sich beim Berater seines Vertrauens, sondern ein “Finanz-” oder “Stiftungsberater” meldet sich bei ihm, um ihm die Vorteile von Stiftungen zu präsentieren.
- Der Vermittler verschweigt, dass das Kapital, das der Stifter in die Stiftung einzahlt, künftig der Stiftung gehört und nicht ohne weiteres zurückgefordert werden kann.
- Der Vermittler will dem Stifter weismachen, dieser könne sein Geld ohne weiteres jederzeit zurückholen – z.B. durch eine einfache Kündigung.
- Der Vermittler preist Stiftungen als Allheilmittel zur Lösung sämtlicher Probleme des Stifters an und bedient sich dabei klassischer Plattitüden (Insolvenzschutz, Schutz des Unternehmens, Sicherung von Arbeitsplätzen, bankenunabhängige Finanzierung, lebenslange Rentenzahlungen, etc.), ohne sie im Detail und nachvollziehbar erklären zu können und ohne im Entferntesten auf mögliche Risiken einzugehen.
- Das Modell des “Beraters” sieht eine Zustiftung des Stifters vor, die fast vollständig (abzüglich einer Provision) in Form eines günstigen Darlehens an den Stifter zurückfließt (ein Beispiel für ein solches Modell finden Sie hier).
- Der Vermittler behauptet, der sich durch die Steuerersparnis ergebende Betrag zzgl. der Darlehenssumme könne in eine weitere Anlage investiert werden (die erneut provisionspflichtig ist), die garantiert eine höhere Rendite erbringe, als der Stifter Zinsen für sein Darlehen aufbringen müsse.
- Der Vermittler erhält eine Provision in Prozent des zugestifteten Betrags statt einer zwischen dem Stifter und dem Vermittler ausgehandelten Vergütung, bspw. in Form einer stundenweise Honorierung oder in Form einer Pauschale.
- Der Vermittler verlangt zusätzlich zur Provision in Prozent des zugestifteten Betrags noch eine weitere Vergütung vom Stifter.
- Der Vermittler verweist auf Referenzprojekte bekannter Persönlichkeiten (auch “Promis” fallen auf Verkäufer herein!).
- Der Vermittler war bis vor kurzem noch langjähriger Versicherungsvertreter oder -makler oder ein sonstiger Quereinsteiger und “macht” nun plötzlich “in Stiftungen”.
- Es hört sich schlicht alles zu gut an, um wahr zu sein.
Stifter sollten in solchen oder ähnlichen Fällen das Angebot gründlich auf Herz und Nieren prüfen. Ein im Stiftungsrecht erfahrener unabhängiger Anwalt wird Ihnen schnell sagen können, ob Sie sich auf das Geschäft einlassen sollten oder besser nicht. Auf keinen Fall hereinfallen darf der Stifter auf Aussagen des “Beraters”, sein Modell sei von Anwälten und/oder Steuerberatern geprüft und für einwandfrei befunden worden. Derlei pauschale Aussagen sind in der Regel nicht seriös, wenn der Anwalt und/oder Steuerberater nicht den konkreten Einzelfall des Stifters geprüft hat. Häufig handelt es sich auch schlicht um einen Verkäufertrick: Die angebliche Prüfung durch externe Experten dient dann lediglich dazu, Zweifel beim Kunden zu zerstreuen und den Geschäftsabschluss herbeizuführen
Typische Fehler der “Stiftungsmodelle”
Nicht überall, wo Stiftung drauf steht, ist auch eine (vernünftige) Stiftung drin. Klassische Fehler, die das scheinbar so umwerfende Angebot zu einem Fiasko für den Stifter werden lassen können, sind der mögliche Verlust des Sonderausgabenabzugs für die Zustiftung des Stifters, der Entzug der Gemeinnützigkeit für die Stiftung wegen überwiegend wirtschaftlicher Betätigung durch das Vergeben von Darlehen, (strafbare) Verstöße gegen das Kreditwesengesetz, überhöhte Provisionen und Kosten für die Vermittlung und die Stiftungsverwaltung, die Nutzung der Darlehensmittel für Investments in Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts zum Zwecke von Zinsdifferenzgewinnen, Fehler in der Stiftungssatzung (trotz angeblich vorliegender und vom Finanzamt (vorläufig) bestätigter Gemeinnützigkeit der Stiftung) oder auch Fehler im Treuhandvertrag zwischen Stifter und dem Träger der (Treuhand-) Stiftung, z.B. in Bezug auf die Kündigungsmöglichkeiten.
Beispiel: CT Curator Treuhand GmbH
Mehrere der oben angesprochenen Punkte finden sich etwa im Fall der CT Curator Treuhand GmbH wieder. Die mittlerweile in Insolvenz befindliche CT Curator Treuhand GmbH trat als Stiftungsträgerin für zahlreiche unselbständige Stiftungen auf. Teilweise wurde den Stiftern ein Großteil des jeweiligen Stiftungskapitals (90 %) als Darlehen gegeben; in anderen Fällen wurde laut einer Mitteilung des Insolvenzverwalters Stiftungskapital über eine MAGMA Holding AG in Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts investiert, die sich als betrügerische Schneeballsysteme entpuppten. Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, die Stiftungsvermögen gehörten zur Insolvenzmasse. Er hat bereits angekündigt, von den Stiftern die Rückzahlung der Darlehen zugunsten der Insolvenzmasse geltend zu machen. Den Stiftern droht hier ein massiver Schaden.
Was wir für Sie tun können: unabhängige professionelle Beratung
Ist Ihnen ein möglicherweise unseriöses Angebot unterbreitet worden, kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu. Wir sind seit Jahren auf Stiftungsrecht und Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten Sie gerne. Sollte sich herausstellen, dass Sie lieber die Finger von dem Ihnen vorgeschlagenen Geschäft lassen sollten, teilen wir Ihnen das ungeschminkt mit; haben wir keine Bedenken, sagen wir Ihnen das ebenfalls. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch dabei behilflich, ein auf Sie zugeschnittenes Stiftungskonzept zu entwickeln, sofern das vorliegende Angebot nichts taugt. Sollten Sie bereits in ein zweifelhaftes oder riskantes Stiftungsgeschäft investiert haben, prüfen wir für Sie, ob Sie die eingegangenen Verträge rückabwickeln können oder möglicherweise für erlittene Schäden Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Insbesondere vertreten wir auch die durch die oben erwähnte CT Curator GmbH zu Schaden gekommene Stifter gegen den Insolvenzverwalter.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner zum Thema Stiftungsberatung sind RA Stefan Winheller und RA Thorsten Franke-Roericht (Steuerrecht, Stiftungsrecht) sowie RA Andreas Warkentin (Kapitalanlagerecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
