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Vermögensverwaltung /-schutz

Rechtssichere Vermögensverwaltung für Stiftungen

Die Vermögensverwaltung von Stiftungen ist einer der wichtigsten Aspekte erfolgreicher Stiftungsarbeit und gleichzeitig ein sensibles Thema. Sie unterliegt sehr speziellen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen. Das Stiftungsvermögen soll – von Verbrauchsstiftungen abgesehen – dauerhaft erhalten werden und gleichzeitig möglichst hohe Erträge erwirtschaften, die zu bestimmten Zeitpunkten abrufbar sein müssen. Nur dann kann die Stiftung ihre Ziele langfristig finanzieren. Die moderne Portfoliotheorie verlangt eine vernünftige Diversifikation und Investments auch in alternative Anlageformen. Eine Anlage in “mündelsicheren” Produkten ist weder verlangt noch vernünftig. Im Gegenteil droht jedenfalls gemeinnützigen Stiftungen der Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn das Stiftungsvermögen schlecht verzinst auf dem Sparbuch liegt, statt sinnvoll angelegt zu werden.

Wahl des richtigen Investmentvehikels und Kooperation mit Ihren Beratern

WINHELLER Rechtsanwälte beraten Stiftungen bei der Einrichtung einer rechtlich einwandfreien und gleichwohl wirtschaftlich ausgewogenen sowie den Zielen der Organisation dienenden Vermögensverwaltung. Wir unterstützen auch gerne bei der Wahl des geeigneten Investmentvehikels: sei es die Anlage in klassische Investmentfonds, in Spezialfonds oder individuelle Gestaltungen unter Zuhilfenahme sog. Investmentaktiengesellschaften. Gerne arbeiten wir dabei mit Ihren Vermögensverwaltern/Asset Managern zusammen. Alternativ können wir Ihnen selbstverständlich auch qualifizierte Vermögensverwalter benennen, die Ihnen bei der praktischen Umsetzung unserer Beratung behilflich sind und die professionelle Verwaltung Ihres Vermögens übernehmen.

Schutz des Vermögens durch Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen

Stiftungen mit umfangreichem Wertpapierbesitz (Aktien, Rentenpapiere, Fonds etc.) können wir in Kooperation mit unserer auf den Schutz von Investorenrechten spezialisierten Partnerkanzlei Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP (USA) ein lukratives und gleichzeitig kostenfreies Werkzeug zur Überwachung ihrer Vermögensverwaltung und zur Verhinderung von Mittelfehlverwendungen an die Hand geben.

Zahlreiche börsennotierte Unternehmen auf der ganzen Welt sind immer wieder Gegenstand so genannter Wertpapier-Sammelklagen in den USA. Dabei handelt es sich um Sammelklagen, die gegen Unternehmen oder deren Management geführt werden, weil betrügerisches Verhalten im Unternehmen den Börsenkurs des Unternehmens zunächst künstlich in die Höhe getrieben hat, bevor der Kurs nach Aufdeckung der Missstände einbricht. Vor allem institutionelle Investoren erleiden hierdurch regelmäßig hohe Verluste. Wertpapier-Sammelklagen sind ein bewährtes Mittel für Investoren, erlittene Verluste rückgängig zu machen. Über unsere US-Kollegen bieten wir auch Stiftungen die Teilnahme an solchen Verfahren an. Die Teilnahme ist kostenfrei, da sich unsere Kollegen, wie in den USA üblich, auf Erfolgshonorarbasis bezahlen lassen. D.h. nur dann, wenn der Investor auch tatsächlich Ersatzzahlungen erhält, verdienen die Anwälte einen Teil dieser Auszahlungen.

Um das Portfolio Ihrer Stiftung wirksam zu schützen und keine möglichen Ausgleichszahlungen zu verpassen, werden die Wertpapierbestände Ihrer Stiftung von uns laufend auf anhängige Wertpapier-Sammelklagen in den USA überwacht. Sollte eine Klage in den USA anhängig sein, die ein Wertpapier betrifft, das Ihre Stiftung hält, beraten wir Sie, wie Sie sich an dem Verfahren beteiligen können, um sich die fällige Entschädigungssumme zu sichern. Die Nutzung dieser Dienstleistung ist gemeinnützigen Stiftungen dringend anzuraten, da die Gemeinnützigkeit gefährdet ist, wenn bereitstehende Entschädigungszahlungen von der Stiftung grundlos nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zur Portfolio-Überwachung finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner zum Thema Stiftungsberatung, Vermögensverwaltung und -schutz sind RA Stefan Winheller, RA Thorsten Franke-Roericht und RA Andreas Warkentin. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Beratung einer vermögenden Karlsruher Familie bei der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung im Bereich Kunst und Kultur. 

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30.05.-03.06.2012 Bei der Veranstaltung des Abbe-Stiftungsinstituts der Universität Jena referiert RA Stefan Winheller über Fragen des Stiftungssteuerrechts.

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16.11.2012 RA Stefan Winheller informiert über die Abgrenzung der verschiedenen Sphären in der Besteuerung von Stiftungen und Vereinen.

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