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Online-Seminar
Gemeinnützige Organisationen dürfen im Rahmen der zulässigen Vermögensverwaltung eigenes Vermögen aufbauen, welches auch gewinnbringend angelegt oder investiert werden darf. Doch was, wenn der beauftragte Vermögensverwalter oder Anlageberater einmal schlechte Empfehlungen ausgesprochen hat und deshalb der Verlust des mühsam aufgebauten Vermögens droht?
Rechtsanwalt Lutz Auffenberg gibt einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten für NPOs bei (fehlgeschlagenen) Kapitalanlagen und klärt, inwiefern Spenden in die finanziellen Rücklagen fließen dürfen.
Das Webinar startet um 11:00 Uhr und dauert ca. eine Stunde. Fragen der Teilnehmer sind während des Webinars jederzeit möglich und erwünscht.
Inhalt: