info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Online-Seminar
Seit dem 1. Januar 2015 ist er da: der Mindestlohn! Als "flächendeckende" Lohnuntergrenze darf dieser nicht durch tarifvertragliche Regelungen unterschritten werden. Doch was bedeutet dies für Einrichtungen des Dritten Sektors? Sind alle Vereine verpflichtet, Ihren Übungsleitern Mindestlohn zu zahlen? Und wie wird die Beschäftigung von Praktikanten geregelt? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Eric Uftring wird sich im Webinar "Mindestlohn in Verein, Stiftung und gGmbH" diesen Fragen ausführlich annehmen.
Inhalte:
Fragen der Teilnehmer sind während des Webinars jederzeit möglich und erwünscht.