Nico Glöckle, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Nico Glöckle

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Nico Glöckle, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Sprachen

Deutsch, Englisch

Rechtsanwalt Nico Glöckle ist auf das Steuerstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Als Partner verantwortet er zudem den Standort Stuttgart.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Schnittstelle zwischen dem Strafrecht und dem Steuerrecht, insbesondere als Verteidiger in Steuerstrafverfahren. In diesen Verfahren deckt Nico Glöckle sowohl die steuerliche als auch die strafrechtliche Komponente in Personalunion ab. Deshalb führt Nico Glöckle den Fachanwaltstitel für Steuerrecht und ist zugleich Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e.V.). 

Eine weitere Beratungsleistung stellen steuerstrafrechtliche Selbstanzeigen dar, insbesondere bei komplexen Fällen im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie bei Kryptowährungen. 

Durch seine steuerliche Ausrichtung betreut Nico Glöckle gleichermaßen Mandanten in allen Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt. Dazu gehören nicht nur die Begleitung von (streitigen) Betriebsprüfungen, sondern ebenso Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern und Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Ein besonderer inhaltlicher Interessenschwerpunkt liegt dabei in der Immobilienbesteuerung.

Ebenso berät und verteidigt Nico Glöckle auch in ausgewählten Fällen des allgemeinen Strafrechts von Personen des öffentlichen Lebens und in Unternehmerkreisen. Dabei zeichnet ihn seine hohe Verschwiegenheit und Diskretion aus. Nico Glöckle hat bereits im Jahr 2020 den Fachanwaltskurs für Strafrecht absolviert und bildet sich in diesem Bereich jährlich fort. Letztlich gehören die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und die präventive (strafrechtliche) Beratung von Unternehmen (Zeugenbeistandschaft, internal investigations) ebenfalls zu seinem Leistungsspektrum.

Seine anwaltliche Karriere begann er im Januar 2017 bei CMS Hasche Sigle in München im Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Compliance, bevor er im Oktober 2018 zu der auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Boutique Ufer Knauer wechselte. Infolge eines Umzuges in seine alte Heimat schloss er sich im August 2019 der ebenfalls auf das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichteten Kanzlei Frick + Partner in Stuttgart an. In dieser Einheit war er bis vor seinem Eintritt in die Kanzlei WINHELLER fast vier Jahre lang tätig. Sein Studium absolvierte er im Jahr 2014 an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Nico Glöckle ist seit 2023 bei WINHELLER als Partner am Standort in Stuttgart tätig.

Kompetenzen

  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
     

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • FORUM Junge Anwaltschaft, Regionalbeauftragter im Bezirk des Landgerichts Stuttgart
  • Anwaltsverein Stuttgart e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Publikationen

  • Disziplinarrechtliche Folgen für Beamte bei steuerstrafrechtlicher Selbstanzeige – Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2022, 256–261 (gemeinsam mit Dr. Stephanie Glöckle)
  • Der Fiskus wirft die Netze aus – Steuerrelevante Sachverhalte im Ausland werden immer öfter aufgedeckt – Fachbeitrag in der Beilage „IUS – Steuern, Recht, Wirtschaft“ zur Stuttgarter Zeitung sowie der Stuttgarter Nachrichten aus dem Frühjahr 2021 (gemeinsam mit Florian Jandl, LL.M.)
  • Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO bei der Gefahr ausländischer Strafverfolgung – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 27.03.2019, StV 2020, 435, Strafverteidiger (StV) 2020, 484–486 (gemeinsam mit Dr. Maximilian Lenk)
  • Steuerliche Hinzuschätzungen bei Betreibern von Spielautomaten anhand der GGSG-Datenbank – SteuFa Praxis, Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2020, 280–285
  • Vorsicht, Steuerfalle! – Aktuelle Rechtsprechung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs – Fachbeitrag in der Beilage „IUS – Steuern, Recht, Wirtschaft“ zur Stuttgarter Zeitung sowie der Stuttgarter Nachrichten aus dem Herbst 2019 (gemeinsam mit Dr. Melanie Bär)
  • Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen – eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Studienarbeit, 2012

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