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Rechtsanwalt Philipp Hornung berät unsere Mandanten am Hauptstandort in Frankfurt am Main in allen Fragen des Steuerrechts. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gemeinnützigkeitsrecht. Dort berät und vertritt er gemeinnützige Vereine, gGmbHs, Wirtschafts- und Berufsverbände sowie Stiftungen und Genossenschaften. Dabei hat er die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge stets im Auge und betreut unsere Mandanten bei der Rechtsformwahl, Satzungsgestaltung sowie der Gründung von gemeinnützigen Organisationen und unterstützt bei allen Fragen des Vereinsrechts, Verbandsrechts und Stiftungsrechts.
Daneben ist Philipp Hornung für die Implementierung von Maßnahmen im Bereich Tax Compliance verantwortlich und berät zu Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen, die sich im Zusammenhang mit Geschäftsführergehältern, Mittelweiterleitung und Spenden regelmäßig ergeben. Er entwirft Gutachten und überarbeitet die internen Strukturen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Spezialisiert ist er daneben auf die Bereiche kryptografische Währungen und Blockchaintechnologie und betreut gewerbliche und private Mandanten im Steuerrecht der Kryptowährungen. Neben seiner beratenden Tätigkeit vertritt er die steuerlichen Interessen unserer Mandanten in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten.
Philipp Hornung studierte an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Sein Rechtsreferendariat leistete er am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main ab. In dieser Zeit konnte er seine Kenntnisse im Steuerrecht durch Stationen bei einer renommierten mittelständischen Steuerkanzlei sowie der Finanzverwaltung in Hessen weiter vertiefen. Währenddessen schloss er auch den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht erfolgreich ab. Seitdem bildet er sich im Bereich des Steuerrechts beständig fort und beendet in Kürze den Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
28.10.2020
P.H. | via anwalt.de
Sehr kompetente und informative Beratung
Ich bin mit recht hohen Erwartungen in die Beratung gegangen. Herr Philip Hornung konnte innerhalb kurzer Zeit alle meine Fragen zu Investments mit Kryptowährungen beantworten und hat mir sehr verständlich den Sachverhalt und die Hintergründe erklärt. Ich habe hier eine schnelle, professionelle und informative Beratung bekommen, zu einem Themengebiet, in welchem sich nur wenige Berater auskennen.
14.06.2021
E.R. | via anwalt.de
Kryptowährungen
Herr Philipp Hornung hat mit seiner fachlichen Expertise im Bereich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen m. E. einen idealen Weg zur Lösung meines Problems erarbeitet. Es fand immer eine transparente Aufklärung über mögliche Schritte, deren Folgen und auch zu erwartenden Kosten statt. Aufgrund seiner technischen Kenntnisse konnte eine pragmatische Lösung erarbeitet werden die den Aufwand gering hielt und ein ideales Ergebnis lieferte.
13.04.2021
D.S. | via anwalt.de
Kompetent in Sachen Kryptowährungen
Herr Hornung von der Kanzlei Winheller berät umfassend und kompetent in Bezug auf steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Sachverhalte werden gemeinsam erörtert und es erfolgt eine professionelle Einschätzung und Beratung. Zeitlich kritische Anfragen werden immer schnell und umfassend beantwortet. Sehr zu empfehlen.
Deutsch, Englisch
21.12.2021 - Philipp Hornung
Finanzgericht bejaht Kryptobesteuerung: Fehler beim Einspruch gegen Steuerbescheid vermeiden
14.12.2021 - Philipp Hornung
Steuerreform in Österreich: Kommt die Kapitalertragsteuer für Kryptos bald auch in Deutschland?