Kompetenzen
Im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland, wobei ein Schwerpunkt auf der Begleitung von Restrukturierungen und Transaktionen liegt. Daneben beraten wir Führungskräfte zu Fragen der Vertragsgestaltung, bei Statusstreitigkeiten sowie zur betrieblichen Altersversorgung.
WINHELLER Rechtsanwälte beraten und vertreten überwiegend mittelständische Finanzdienstleister in allen Fragen des Kapitalmarktrechts. Zu unseren Mandanten zählen Finanzmakler, Anlage- beratungs- und Vermögensverwaltungsfirmen, Handelsplattformen, Initiatoren von Investmentfonds, Private- Equity und Venture-Capital-Gesellschaften ebenso wie Kapitalanlagegesellschaften und kleinere Bankhäuser.
Wir beraten insbesondere Unternehmer und vermögende Privatpersonen zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolgeplanung. Dabei informieren wir u.a. über die Gestaltung eines Testaments, vertraglicher Regelungen und der Unternehmensnachfolge.
Wir beraten Unternehmen wie private Mandanten umfassend im gewerblichen Rechtsschutz, d.h. insbesondere in Fragen des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts sowie im Urheberrecht und Markenrecht.
WINHELLER Rechtsanwälte bieten inländischen und ausländischen Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen Beratung zu allen Fragestellungen, die sich im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht ergeben. Den Schwerpunkt bilden insbesondere die Rechtsbereiche des Arbeitsrechts, Steuerrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Anwälte sind erfahrene Prozessanwälte und vertreten Sie, sofern es sinnvoll erscheint und außergerichtliche Lösungen nicht zu erzielen sind, vor allen deutschen Gerichten. Unsere internationalen Kooperationspartner stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite, sofern Ihre Angelegenheit ausländische Rechtsfragen aufwirft.
Wir vertreten zahlreiche Kapitalanleger, die mit ihren Investments Verluste erlitten haben – vorwiegend institutionelle, aber auch private Investoren. Die Redaktion des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2011/2012 zählt uns zu den renommiertesten deutschen Kanzleien im Kapitalanlagerecht.
Die Kanzlei ist spezialisiert auf Fragen rund ums Medienrecht. Wir beraten Unternehmen der Unterhaltungsbranche sowie Künstler aller Art in Fragen des Filmrechts, Musikrechts, Theater- und Bühnenrechts, Verlagsrechts, Internetrechts, Softwarerechts, Model- und Fashionrechts sowie des Schutzes des Persönlichkeitsrechts – weltweit, mit einem regionalen Schwerpunkt auf Deutschland und den USA.
Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung gemeinnütziger Organisationen zu allen Fragen rund um das weite Thema Gemeinnützigkeitsrecht. Für Nonprofit-Organisationen sind typischerweise folgende Rechtsgebiete von Belang: das Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn, die Themen Sponsoring und Spenden sowie Fragen zum Arbeitsrecht, Vereinsrecht, Verbandsrecht, Stiftungsrecht und zum Recht der gGmbHs, gemeinnütziger Genossenschaften, gemeinnütziger Aktiengesellschaften oder sonstiger Rechtsformen.
Zu den Pflichten, die ihnen das deutsche Steuerrecht auferlegt, beraten wir insbesondere deutsche und ausländische mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Künstler aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus planen wir (internationale) Strategien zur Senkung Ihrer steuerlichen Lasten und vertreten Sie sowohl vor den Finanzämtern als selbstverständlich auch – sollte es einmal erforderlich sein – vor den Finanzgerichten.
Wir beraten Stiftungen aller Art, vermögende Privatpersonen, Stifter, Gönner und Mäzene zu allen steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um das breit gefächerte Thema Stiftungen. Als erfahrene Berater begleiten wir unsere Stiftungsmandantschaft ab den ersten Vorüberlegungen vor der Errichtung einer Stiftung über die Rechtsgestaltung im Gründungsprozess bis hin zur Überwachung der laufenden Stiftungsarbeit und zur Klärung von Detailfragen im Bereich der Vermögensverwaltung und der steuerlichen Behandlung der Stiftungsmittel. Bei Auseinandersetzungen mit den Stiftungsbehörden oder Finanzbehörden setzen wir uns energisch für die Interessen unserer Mandanten ein und führen die Auseinandersetzungen in aller Regel einer für alle Seiten sinnvollen Lösung zu.
WINHELLER Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten in allen Gebieten des Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrechts sowie zu Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Maklerkundenbeständen.
