Kanzlei für den öffentlichen Sektor

NPOs und Public Sector

Berater des dritten Sektors

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist seit jeher das Recht der Nonprofit-Organisationen bzw. des dritten Sektors. Mit einem Team aus hochspezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten wir bundesweit gemeinnützige und nicht gemeinnützige Dritte-Sektor-Organisationen in allen laufenden rechtlichen und steuerlichen Fragen und begleiten sowohl

  • Unternehmen,
  • Privatpersonen,
  • Verbände als auch
  • die öffentliche Hand

bei der Gründung und Restrukturierung von Nonprofit-Organisationen. Viele unserer Mandanten kommen übrigens aus dem Ausland und streben einen Markteintritt in Deutschland an.

Rechtsberatung für Nonprofit-Organisationen

Rundum-Beratung: Recht und Steuern für NPOs

Wir verstehen uns dabei als Rundum-Berater und bieten eine umfassende Compliance- und Corporate-Governance-Beratung in allen für Organisationen des Dritten Sektors relevanten Rechtsgebieten, insbesondere

Daneben erbringen wir vollumfassende steuerberatende Dienstleistungen für NPOs inklusive der laufenden Buchhaltung und der erforderlichen Jahresabschlussarbeiten.

Stifter & Stiftungen

Wir beraten zu allen steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um das breit gefächerte Thema Stiftungen.

  • Als erfahrene Berater begleiten wir Stifter ab den ersten Vorüberlegungen über die Errichtung einer Stiftung.
  • Bestehende Stiftungen unterstützen wir in Bezug auf die Einhaltung sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Vorgaben in der täglichen Praxis sowie bei der Klärung komplexer Detailfragen.

Im Fall von Auseinandersetzungen mit den Stiftungsbehörden oder den Finanzbehörden führen wir die Streitigkeiten in aller Regel einer für alle Seiten sinnvollen außergerichtlichen Lösung zu. Im Fall der Fälle ziehen wir selbstverständlich auch vor die Gerichte, um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen. Ausführliche Informationen zu unseren Dienstleistungen für Stiftungen und Stifter finden Sie auf unseren Seiten zum Stiftungsrecht.

Gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Die Rechtsformen der gemeinnützigen GmbH (gGmbH), der gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) und der vor allem für Kleingründungen geeigneten Unternehmergesellschaft (gUG) bieten die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte unter professioneller Führung eines hauptamtlich beschäftigten und angemessen vergüteten Geschäftsführers zu realisieren und zugleich die persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen.

Wir beraten Sie hinsichtlich der unterschiedlichen Rechtsformen und übernehmen für Sie sämtliche Gründungsformalitäten. Körperschaften, die bereits gemeinnützige Zwecke verfolgen, etwa in Form eines eingetragenen Vereins, bieten wir Hilfestellung bei der Frage, ob und wann eine Umwandlung – beispielsweise ein Formwechsel oder eine Ausgliederung – in eine (gemeinnützige oder gewerbliche) Kapitalgesellschaft sinnvoll ist.

Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht

Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.). Der erfolgreiche Querschnittskommentar widmet sich ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften.

Das Werk ist ideal für Juristen, Steuerberater, In-House-Counsel oder andere im Dritten Sektor Verantwortliche – denn er vereint sämtliche relevanten Normen der Einzelgesetze in einem Band.

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Verbände, Vereine und Religionsgemeinschaften

Wir beraten sowohl Berufs- und Wirtschaftsverbände als auch gemeinnützige Vereine und Verbände aus allen denkbaren Wirtschaftszweigen und gesellschaftlichen Bereichen sowie Religionsgemeinschaften.

Egal ob es

  • um die Gründung,
  • um steuerliche Fragen,
  • um die laufende Organisation,
  • um das Thema Outsourcing,
  • um den Schutz vor Haftungsrisiken,
  • gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen,
  • den Entwurf von Vertragswerken oder
  • um Fragen zum Sponsoring oder Fundraising geht

– dank unserer Erfahrung und Expertise steht Ihnen stets ein kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Eine detaillierte Beschreibung unseres Tätigkeitsspektrums für Vereine und Verbände finden Sie unter Vereins- und Verbandsrecht.

Beratung für Genossenschaften

Die Rechtsform der Genossenschaft wird in der Beratungspraxis als geeignete Rechtsform häufig übersehen. Auch die Finanzverwaltung tut sich hin und wieder schwer, Genossenschaften als gemeinnützig anzuerkennen. Der zunehmenden Zahl an Genossenschaftsgründungen tut dies aber keinen Abbruch.

Denn dass die Genossenschaft als Rechtsform verstärkt nachgefragt wird, liegt an ihren unbestreitbaren Vorteilen:

  • Die Genossenschaft ist flexibel, was den Wechsel der an ihr beteiligten Genossen/Mitglieder angeht,
  • sie bietet einen wirksamen Schutz vor persönlicher Haftung und
  • verlangt kein Mindestgründungskapital.

Und bei richtiger und sorgfältiger Gestaltung ihrer Satzung ist auch eine Anerkennung als gemeinnützige Genossenschaft unproblematisch möglich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie sich von unseren Experten beraten lassen, die sich im Genossenschaftswesen zu Hause fühlen.

Ihre Berater für den Public Sector und NPOs

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zum Recht der Nonprofit-Organisationen erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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