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Kanzlei-Mitteilungen

11.01.2012: LG Darmstatt gibt Klage gegen K1-Vermittler in vollem Umfang statt

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 gab das Landgericht Darmstadt unserer Klage gegen einen Vermittler von Fondsanteilen der K1 Fonds GbR in vollem Umfang statt. Die von uns vertretenen Anleger hatten sich eine sichere Geldanlage gewünscht. Der Vermittler hatte daraufhin den Erwerb von Anteilen an der K1 Fonds GbR empfohlen, die später auf die K1 Invest GbR und sodann auf die K1 Invest Ltd. übertragen wurden. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich bei der Geldanlage um ein spekulatives Geschäft mit hohen Risiken handelt. Dass die Anleger auf dem Zeichnungsschein bestätigt hatten, über diese Risiken belehrt worden zu sein, war für das Gericht nicht ausschlaggebend, weil wir beweisen konnten, dass die Anleger den mündlichen Erläuterungen des Anlagevermittlers, denen zufolge die Risikohinweise gleichsam nur der Form halber ergingen, das entscheidende Gewicht beimaßen. Auch dem Argument des Beklagten, bei den letztlich gehaltenen Genussrechten der K1 Invest Ltd. handele es sich um eine ganz andere Anlage als bei den ursprünglich vermittelten Fondsbeteiligungen, folgte das Gericht nicht. Als entscheidend sah es vielmehr an, dass die Gesellschaften in ihren Mitteilungen an die Anleger behauptet hatten, die Anlagen würden lediglich auf die jeweils neue Gesellschaft übertragen, an der Anlagestrategie und den Kosten ändere sich jedoch nichts.
Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen Vermittler von K1-Anlagen sind aus unserer Sicht damit deutlich gestiegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil des LG Darmstadt v. 21.12.2011
Weitere Informationen zum Kapitalanlagebetrugsfall K1

04.01.2012: Gute Wünsche & gute Werke

Anstatt zu Weihnachten Grußkarten oder Geschenke zu versenden, unterstützen wir mit Spenden gute Werke in aller Welt. In diesem Jahr fließt die Spende an zwei Hilfsorganisationen:

Unsere Kleinen Brüder und Schwestern e.V. – Nuestros Pequeños Hermanos
Das 1954 in Mexiko gegründete christliche Hilfswerk sieht seinen Auftrag darin, verlassene und verwaiste Kinder mit Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinischer Betreuung und schulischer Ausbildung zu versorgen. Die Hilfsorganisation unterhält Waisenhäuser in mehreren Staaten Lateinamerikas und der Karibik.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Organisation.

Ärzte für die Dritte Welt e.V.
Die international tätige Hilfsorganisation wurde 1983 gegründet. Seither entsendet sie Ärzte in die Slums der Dritten Welt. Im Vordergrund der Arbeit stehen die basismedizinische Versorgung der Menschen und die Prävention von „Armuts“-Erkrankungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Organisation

15.11.2011: Auszeichnung – JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012

Erneut zeichnet die Redaktion des JUVE Handbuchs, des „Who’s who“ der Wirtschaftskanzleien in Deutschland, WINHELLER Rechtsanwälte aus. Die Kanzlei wird auch in diesem Jahr unter den am häufigsten empfohlenen Kanzleien aufgeführt. Die Redaktion hebt unsere Expertise im Bereich des Kapitalanlagerechts hervor, in dem wir neben institutionellen Investoren auch vermögende Privatpersonen vertreten. Dass unsere Kanzlei international gut vernetzt ist und zunehmend Finanzdienstleister im Bank- und Kapitalmarktrecht berät, wird von der JUVE-Redaktion bestätigt.

Eintrag im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012

22.10.2011: Primerus Award an RA Christian Zeller

Im Rahmen der festlichen Abschlussveranstaltung der Jahreskonferenz der International Society of Primerus Law Firms wurde RA Christian Zeller der “Outstanding Service Award” verliehen. Mit diesem Preis werden jährlich einzelne Mitglieder des internationalen Kanzleinetzwerks Primerus für außerordentliche Serviceleistungen ausgezeichnet. RA Christian Zeller wurde dieses Jahr für seinen unermüdlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Aufbau der Praxisgruppe “International Transactional Services” geehrt. Die Jahreskonferenz 2011 fand in Charleston, SC, USA statt.

Weitere Informationen über Primerus

25.08.2011: WINHELLER Rechtsanwälte beraten Anbieter von Online-Fundraising beim Markteintritt in Europa

Einer der ersten Anbieter, der Nonprofit-Organisationen eine für Online-Fundraising geeignete Technologie zur Verfügung stellte, war das in San Francisco, USA, ansässige Unternehmen Piryx, Inc., das unter dem Namen RALLY eine Plattform für Online-Fundraising anbietet. 2010 sammelten verschiedenste Organisationen und Initiativen über die Plattform mehr als 50 Mio. USD an Spenden.

Beim Markteintritt in Europa wurde RALLY von unserem Team begleitet. Insbesondere RA Christian Zeller unterstützte Rally rund um die Gründung der Gesellschaft mit Sitz in Berlin. RA Stefan Winheller stand der Organisation als Spezialist für Steuerrecht und mit seiner langjährigen Erfahrung im deutschsprachigen Nonprofit-Sektor beratend zur Seite.

Pressemitteilung

03.08.2011: Kapitalanlagerecht: Premium Management Immobilien

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011

Der offene Immobilienfonds „Premium Management Immobilien“ (WKN: A0ND6C) der Kapitalanlagegesellschaft Allianz Global Investors wurde zum 27.09.2010 bis auf weiteres geschlossen. Kapitalanleger können ihre Investmentanteile daher im Moment nicht zurückgeben. Diese Tatsache hat bei den Anlegern zu großer Beunruhigung geführt. Außerdem hat sie den Medien, aber auch selbsternannten Anlegerschutzvereinen und selbst Rechtsanwälten Anlass für Spekulationen geliefert. Die am weitesten verbreiteten Behauptungen lauten:

  • Der Fonds bleibt für bis zu zwei Jahre geschlossen
  • Der Fonds wird liquidiert und die Anleger erleiden einen Totalverlust.
  • Die Commerzbank, die den Fonds vertrieben hat, hat alle Anleger falsch über die Risiken der Anlage beraten.
  • Alle Anleger, die Anteile an dem Fonds halten, können Schadensersatz von der Commerzbank verlangen.

Wir halten diese Spekulationen zumindest in der vorgetragenen Form für falsch. Sie dienen wohl nicht zuletzt dem „Mandantenfang“.

Wir halten uns für verpflichtet, den Sachverhalt eingehend zu untersuchen und die gesicherten Tatsachen rechtlich sorgfältig zu bewerten. Damit gilt:

  • Es ist nicht sicher, dass der „Premium Management Immobilien“ Fonds für zwei Jahre geschlossen bleibt, und es ist gleichfalls nicht sicher, dass er liquidiert wird. Es ist somit nicht sicher, dass die Anleger in dem Fonds einen Totalverlust erleiden. Das ist aber möglich.
  • Es ist falsch, dass alle Anleger von der Commerzbank fehlerhaft über die Eigenschaften und Risiken des „Premium Management Immobilien“ Fonds beraten wurden. Das ist im Einzelfall denkbar, muss aber grundsätzlich vom Anleger bewiesen werden.

Empfehlung
Auch wir empfehlen betroffenen Anlegern grundsätzlich, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, aber nur unter zwei Voraussetzungen:

  • Es bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Beratung und
  • es stehen geeignete Beweismittel zur Verfügung, um die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs zu belegen.

Mit einem Rechtsgutachten geben wir Ihnen Hinweise zur gegenwärtigen Lage des Fonds und zu den Ansprüchen, die Anleger möglicherweise gegen die Bank geltend machen können, wenn sie fehlerhaft beraten wurden.

Rechtsgutachten Premium Management Immobilien

22.07.2011: Kapitalanlagerecht: Langguth select GmbH & Co. KG

Anlageform und Anlagemodell
Bei der Langguth select GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Private Equity Fonds, an dem sich Anleger mittelbar über eine Treuhandkommanditistin beteiligen können. Der Fonds soll sich als stiller Gesellschafter an zwei Unternehmen beteiligen: An der Eurocab Unterhaltungsautomaten GmbH und an der Sing Estate Pte. Ltd.. Die Einlagen des Fonds belaufen sich auf 595.000 Euro bzw. 630.000 Euro. Der Verkaufsprospekt stammt aus dem Jahr 2008. Die Zeichnungsphase sollte bis zum 31.12.2009 abgeschlossen werden. Offenbar konnte aber erst ein geringer Teil des in Aussicht genommenen Kapitals eingeworben werden. Dem Internet ist zu entnehmen, dass die Fondsanteile auch heute noch vertrieben werden.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011

Grob irreführende Prospektangaben zum Beteiligungsobjekt Eurocab
Im Verkaufsprospekt heißt es zu Eurocab, das Unternehmen sei mit der „Konzeption und Realisierung datenbankgestützter Videobibliotheken“, der „Entwicklung digital gestützter Datenbank- und Archivierungssysteme für Entertainmentinhalte“ und der „Markteinführung und Produktentwicklung für B2B-Kunden“ sowie der „Implementierung lokaler Presenter-Systeme für den europäischen Markt“ befasst. Es sei „mit drei europäischen Business Units“ aufgestellt. Durch „Installationen unter anderem in Stockholm, Barcelona, Zürich, Basel und Regensburg“ sei die Gesellschaft heute „international erfolgreich positioniert“.
Leider wird im Verkaufsprospekt nicht mitgeteilt, dass es sich bei Eurocab um einen Spielautomatenaufsteller mit gerade einmal einem Mitarbeiter (Stand: 2009) handelt. Genauso wenig werden die Unternehmenskennzahlen von Eurocab genannt: Das haftende Stammkapital betrug 2009 gerade einmal 52.000 Euro, der Jahresumsatz 250.000 Euro (Stand: 2009).
Die im Prospekt gewählte Formulierung vermittelt unseres Erachtens gezielt den Eindruck, dass es sich bei Eurocab um ein sehr großes und umsatzstarkes Unternehmen handelt. Dieser Eindruck ist jedoch falsch. Anleger können deshalb die mit dem Investitionsobjekt verbundenen Risiken nicht angemessen beurteilen.

Ansprüche auf Ersatz von Verlusten und auf Lösung vom Vertrag
Anleger, die Fondsbeteiligungen bis Februar 2009 erworben haben, haben möglicherweise Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Prospekthaftung. Danach haften die Prospektverantwortlichen für unrichtige und unvollständige Prospektangaben, wenn sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit kannten oder kennen mussten. Die Ansprüche richten sich auf die Erstattung des Erwerbspreises gegen Rücknahme der Beteiligung. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist: Ansprüche aus gesetzlicher Prospekthaftung verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Prospektfehler erfahren hat, und spätestens drei Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts. Geschädigte sollten sich daher unbedingt bis zum 31.08.2011 bei uns melden.

Zudem haften Vermittler für falsche und unvollständige Angaben im Vermittlungsgespräch. Auch die Ansprüche gegen diese Personen zielen auf die Erstattung des Erwerbspreises gegen Übernahme der Beteiligung. Die Verjährungsvorschriften sind hier wesentlich großzügiger: Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres geltend gemacht werden, in dem der Anleger wusste oder hätte wissen müssen, dass er von dem Vermittler fehlerhafte Auskünfte erhalten hat.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie unabhängig und fachkundig über Ihre Rechte. Nutzen Sie daher unsere langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht.

Melden Sie sich hierzu bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 – 76 75 77 80. Ihr Ansprechpartner ist Herr RA Martin Sach.

22.07.2011: Banking & Finance: Neues BaFin-Rundschreiben: Nachweisvermittlung kann nach KWG erlaubnispflichtig sein

Bislang bestand Einigkeit darüber, dass die sog. Nachweisvermittlung keine nach § 32 I 1 KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung darstellt. Bei der Nachweisvermittlung weist der Anlagevermittler lediglich die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten nach. Er ist jedoch am Abschluss des Vertrags selbst nicht beteiligt.

In ihrem neuen Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlagevermittlung“ vom 17.05.2011 vertritt die BaFin nunmehr die Auffassung, dass auch die „Zusammenführung von zwei Parteien, durch die ein Geschäftsabschluss zwischen diesen ermöglicht werden soll“ den Anlagevermittlungstatbestand des § 1 Ia 2 Nr. 1 KWG erfüllt. Erfasst sein soll also der Fall, in dem der Vermittler mit beiden Parteien in Verbindung tritt und dadurch zum Vertragsabschluss beiträgt. Dies bedeutet, dass in den genannten Fällen künftig auch Nachweismakler eine schriftliche Erlaubnis der BaFin nach § 32 I 1 KWG benötigen. Die Erlaubnis nach § 34c GewO reicht dafür nicht mehr aus. Betroffen sind sowohl Unternehmen, die die Anlagevermittlung in der beschriebenen Form bereits betreiben, als auch solche, die dies in der Zukunft beabsichtigen.

Zwar entfalten Rundschreiben und Merkblätter der BaFin keine normbindende Wirkung. Mit solchen Verlautbarungen teilt die BaFin aber verbindlich mit, wie sie eine bestimmte Rechtsnorm versteht und wie sie sie in der Praxis handhaben wird. Finanzdienstleister, die die Nachweisvermittlung in der beschriebenen Form betreiben, ohne eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu besitzen, müssen daher im Fall einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde mit Verbotsverfügungen und sogar mit Strafverfolgung rechnen.

Um diese Folgen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Geschäftstätigkeit unbedingt auf ihre Erlaubnispflichtigkeit hin überprüfen lassen. In vielen Fällen kann schon eine geringfügige Änderung des Geschäftsmodells zum Entfallen der Erlaubnispflicht führen. In allen anderen Fällen muss eine Erlaubnis nach § 32 KWG beantragt werden. Unsere im Aufsichtsrecht erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Banking & Finance sind RA Martin Sach und RA Andreas Warkentin. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 – 76 75 77 80.

10.06.2011: Kapitalanlagerecht: Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Urteil gegen die TARGO Bank

Am 10.06.2011 hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil, das wir vor dem dortigen Landgericht gegen die TARGO Bank erstritten haben, bestätigt. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Auch ein Kapitalanleger, der bereits in vergleichbare Anlageprodukte investiert hat, kann nach Auffassung des Gerichts im Hinblick auf ein bestimmtes Finanzinstrument als unerfahren gelten, wenn er sich bei seinen bisherigen Anlageentscheidungen ausschließlich auf die Auskünfte der ihn beratenden Bank verlassen hat, und ist dann bezüglich der Risiken in erhöhtem Maße aufklärungsbedürftig. Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ausdrücklich.

Urteil

01.12.2010: Fall Lehman Brothers: Obsiegendes Urteil für Lehman-Geschädigte vor dem Frankfurter Landgericht

Frankfurt, 01.12.2010: Erneut ist es unserer Kanzlei gelungen, für in sog. „Lehman-Zertifikaten“ geschädigte Anleger ein obsiegendes Urteil zu erstreiten. RA Martin Sach, der die Anleger vertrat, setzte gekonnt sein prozessuales Geschick ein und erreichte, dass die TARGO-Bank antragsgemäß zu 18.285 Euro Schadensersatz verurteilt wurde.

Pressemitteilung
Urteil
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24.11.2010: Fall Lehman Brothers – Käufer des Lehman Global Champion-Zertifikats gesucht

Zur gemeinsamen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Lehman Global Champion-Zertifikat suchen wir Geschädigte, die sich beim Erwerb dieses Wertpapiers von der Dresdner Bank falsch beraten fühlen. Gemäß §§ 59, 60 ZPO können mehrere Kläger eine Streitgenossenschaft bilden, wenn sie Schadensersatzansprüche gegen denselben Beklagten aufgrund gleichartiger Sachverhalte geltend machen. Das Prozesskostenrisiko sinkt wegen des degressiven Anstiegs von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, je höher der Streitwert ist, relativ.

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10.11.2010: WINHELLER Rechtsanwälte im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011

Die Redaktion des JUVE Handbuchs, des „Who’s who“ der Wirtschaftskanzleien in Deutschland, führt WINHELLER Rechtsanwälte unter den am häufigsten empfohlenen Kanzleien auf. Betont wird dabei die Expertise im Bereich des Kapitalanlagerechts, in dem wir neben institutionellen Investoren auch vermögende Privatpersonen vertreten. Darüber hinaus bestätigt die Redaktion der Kanzlei zunehmenden Erfolg auf einem weiteren Gebiet: „Rege nachgefragt wird Winheller von Finanzdienstleistern, die sich beraten lassen, um mögl. Klagen vorzubeugen.“

Eintrag im JUVE-Handbuch

12.07.2010: Kanzlei in International Society of Primerus Law Firms aufgenommen

Frankfurt/Grand Rapids, MI, USA, 12.07.2010: WINHELLER Rechtsanwälte wurden als Mitglied in die International Society of Primerus Law Firms aufgenommen, eine internationale Allianz unabhängiger mittelständischer Top-Anwaltskanzleien. Die Kanzlei repräsentiert das Netzwerk auf dem deutschen Markt. Stefan Winheller, Fachanwalt für Steuerrecht und namensgebender Partner der Kanzlei, äußert sich höchst erfreut über die Möglichkeiten, die der Kanzlei und ihren Mandanten nun dank der Primerus-Mitgliedschaft zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung
Primerus

16.06.2010: Fall Lehman Brothers: Erfolg für Anlegerin im Berufungsverfahren

Frankfurt, 16.06.2010: Vor großer Zurhörerschaft konnte heute ein Verfahren gegen die Citibank (jetzt Targobank) abgeschlossen werden. Die von den Rechtsanwälten Andreas Warkentin und Dr. Christian Seyfert vertretene Anlegerin zeigte sich über den Ausgang des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main äußerst zufrieden.

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20.05.2010: Erneut erfreuliches Urteil in Lehman Brothers-Fall

Frankfurt, 20.05.2010: Ein für seinen Mandanten erfreuliches Urteil erzielte Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert kürzlich vor dem Landgericht Essen.

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06.03.2010: Fall Lehman Brothers: Weiteres 100%-Urteil für geschädigten Anleger erstritten

Frankfurt, 06.03.2010: Erneut hat unsere Kanzlei erfolgreich gegen die Frankfurter Sparkasse prozessiert. Im Jahr 2008 hatte unser Mandant von der Frankfurter Sparkasse Zertifikate der inzwischen insolventen Bank Lehman Brothers im Wert von insgesamt 80.000,00 EUR erworben. Wegen schuldhafter Falschberatung verurteilte das Landgericht Frankfurt a. M. die Frankfurter Sparkasse am 01.03.2010 zu Schadensersatzzahlungen an den klagenden Anleger in Höhe von 80.000,00 EUR zzgl. der vom Kläger inzwischen verauslagten Anwaltskosten. Das LG Frankfurt gab dem von WINHELLER Rechtsanwälte vertretenen Kläger damit in vollem Umfang Recht. Auf Anraten seines Anwalts, Herrn Dr. Christian Seyfert, hatte er zuvor das Kulanzangebot der Frankfurter Sparkasse im Umfang von 50% abgelehnt und zeigt sich nun mit dem Richterspruch äußerst zufrieden.

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01.03.2010: Fall Lehman Brothers: Fall Lehman Brothers-Zertifikate: Zwischenbilanz nach gut einem Jahr Vorgehen gegen die Banken

Frankfurt, 01.03.2010: Die Insolvenz der Lehman Brothers Gruppe liegt nun mehr als ein Jahr zurück, und vor ebenfalls mehr als einem Jahr haben wir die ersten Klagen für unsere Mandanten eingereicht. Grund genug, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.

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26.02.2010: Fall Lehman Brothers: Alternative Ombudsmann

Frankfurt, 26.02.2010: Das sogenannte “Ombudsmann-Verfahren” stellt in vielen Fällen eine kostengünstige Alternative zur Klage dar. Durch eine entsprechende Beschwerde lässt sich bereits die Verjährung der Ansprüche hemmen. Im vorliegenden Fall sprach der Bankenombudsmann der Anlegerin Schadensersatz in der vollen geforderten Höhe inklusive Zinsausfallschaden und Anwaltskosten zu.

Pressemitteilungen
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03.02.2010: Fall HRE: Musterfeststellungsanträge im Klageregister eingetragen

Frankfurt, 03.02.2010: Gegen 8:30 Uhr wurden unsere Musterfeststellungsanträge heute in das Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger eingetragen. Damit ist der Weg ins Musterverfahren nun frei. Ziel unserer Anträge ist es festzustellen, dass die HRE zur unverzüglichen Veröffentlichung des am 27. September 2007 und am 26. November 2007 festgestellten Abschreibungsbedarfs auf ihr CDO-Portfolio verpflichtet war, und dass die Tatsache, dass sie dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, zu Schadensersatzansprüchen für die betroffenen Aktionäre geführt hat. Während einer viermonatigen Frist können nun weitere Kläger dem Verfahren beitreten. Das Musterverfahren wird eröffnet, wenn innerhalb dieser Frist mindestens zehn gleichlautende Anträge gestellt wurden. Aufgrund der Vielzahl geschädigter Aktionäre, die wir vertreten, wird dies kein Problem darstellen.

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27.10.2009: Musterverfahren gegen Hypo Real Estate eröffnet

Das LG München I hat das Musterverfahren gegen die HRE eröffnet. Diese Entscheidung gilt zunächst für diejenigen Klagen, die Aktienkäufe vor dem 15.01.2008 betreffen. Über spätere Zeiträume wurde noch nicht entschieden.

Die 22. Zivilkammer hat uns darüber unterrichtet, dass unsere Musterfeststellungsanträge dem Oberlandesgericht vorgelegt werden. Dies ist Voraussetzung für die Durchführung einer gemeinsamen Beweisaufnahme, bei der die von uns erhobenen Vorwürfe überprüft werden. Die Eröffnung des Musterverfahrens stellt einen immens wichtigen Etappensieg für uns dar. Die Hypo Real Estate hat sich bis zum Schluss dagegen gewehrt. Durch weit mehr als 90 Seiten Schriftsätze in jedem Verfahren und beinahe 1000 Seiten Anlagen ist es unseren Rechtsanwälten Martin Sach und Andreas Warkentin aber gelungen, das Landgericht davon zu überzeugen, dass unser Sachvortrag rechtlich schlüssig und die gegen die Hypo Real Estate und ihre ehemaligen Vorstände erhobenen Vorwürfe sehr wahrscheinlich begründet sind. Was der Hypo Real Estate von ihren finanziellen Schwierigkeiten wann bekannt war bzw. sein musste, wird die Beweisaufnahme vor dem OLG ergeben.

01.10.2009: Rain Oberbeck scheidet aus Kanzlei aus

Rechtsanwältin Petra Oberbeck ist künftig nicht mehr für WINHELLER Rechtsanwälte tätig. Sie ist in Einzelkanzlei nunmehr unter folgender Anschrift zu erreichen: RAin Petra Oberbeck, Meerfeldstr. 26, 68163 Mannheim; Tel. +49 621 17 02 89 42; p.oberbeck@kanzlei-oberbeck.de. Für Ihre Anfragen zum Verbands-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht stehen Ihnen kanzleiintern Herr RA Christoph Klein sowie Herr RA Stefan Winheller gerne zur Verfügung. Die beiden Kollegen führen den Aufgabenbereich von Frau Oberbeck fort.

31.12.2008: Verjährung der Ansprüche gegen HRE

Schadensersatzansprüche gegen Hypo Real Estate Holding AG drohen zu verjähren – WINHELLER Rechtsanwälte raten zu schnellem Handeln bis spätestens 15.01.2009. Kapitalanleger, die zwischen dem 02.10.2007 und dem 28.09.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) erwarben, haben voraussichtlich Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen und das ehemalige Management. Daneben können auch Inhaber von Zertifikaten, die sich auf die HRE-Aktie als Basiswert beziehen, auf Ersatz ihrer Schäden hoffen.
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03.10.2008: Insolvenz von Lehman Brothers trifft Zertifikate-Anleger

Insolvenz von Lehman Brothers: Totalverlust für Zertifikate-Anleger droht – Der drohende Totalverlust trifft viele Anleger völlig unerwartet, waren sie doch von den beratenden Banken auf das Risiko häufig nicht hingewiesen worden. Im Gegenteil: Zertifikate wurden und werden in der Regel als sichere Anlagen an den Mann und die Frau gebracht. Daran, dass der Emittent in die Insolvenz fallen könnte, dachte offensichtlich niemand. Die Berater hätten hierauf aber dezidiert hinweisen müssen, um ihren Beratungs- und Aufklärungspflichten ausreichend gerecht zu werden – war doch seit geraumer Zeit klar, dass zahlreiche Finanzinstitute in den USA und speziell die Investmentbank Lehman Brothers in erheblichen Schwierigkeiten steckten.
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12.09.2008: Insolvenzverfahren in Sachen Private Commercial Office, Inc.

Insolvenzverfahren in den USA in Sachen Ulrich Engler / Private Commercial Office, Inc.
Frist zur Teilnahme: 03.11.2008 Wie viele geschädigte Anleger in Sachen Ulrich Engler / Private Commercial Office, Inc. bereits wissen, sei es durch die Vertröstungen ihrer Vermittler, durch Anschreiben von Anwaltskanzleien oder unlängst auch durch eine offizielle Mitteilung des Insolvenzverwalters (Trustee), läuft derzeit in den USA ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Private Commercial Office, Inc. (PCO). Nur noch bis zum 03.11.2008 können Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden.
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06.06.2008: Top10-Platzierung beim 4. Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Anlässlich des 4. Soldan Kanzlei-Gründerpreises wurden WINHELLER Rechtsanwälte vom Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer, der FAZ sowie der Hans Soldan GmbH unter die Top 10 der Gründungskonzepte in Deutschland gewählt.

15.05.2008: Bezug neuer Kanzleiräume

WINHELLER Rechtsanwälte haben ab dem 15. Mai ihren Hauptsitz in die Corneliusstr. 34 in Frankfurt verlegt. Die Gründerzeitvilla, in der die Kanzlei ihr neues Zuhause gefunden hat, befindet sich im südlichen Westend in unmittelbarer Nähe des Beethovenplatzes. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Bitte beachten Sie die neuen Kontaktdaten der Kanzlei. Für eine Übergangszeit erreichen Sie uns selbstverständlich unter der bisherigen Telefonnummer.

01.03.2008: Zweites Büro in Karlsruhe eröffnet

Seit 1. März sind WINHELLER Rechtsanwälte auch am Standort Karlsruhe vertreten. Unsere Büroanschrift in Karlsruhe: WINHELLER Rechtsanwälte, Moltkestr. 25, 76133 Karlsruhe; Tel. +49 721 15 17 11 0; Fax. +49 721 15 17 11 10.

05.02.2008: Schadensersatzansprüche gegen HRE denkbar

Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Hypo Real Estate Holdung AG – Betroffen sind Aktionäre, die ihre Aktien im Zeitraum vom 03.08.2007 bis zum 15.01.2008 erworben haben.
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21.09.2007: Aus für Private Commercial Office, Inc.

“Ulrich Engler-Daytrading”: Auszahlungen an Anleger eingestellt – Interne E-Mail-Korrespondenz offenbart endgültiges Ende von Private Commercial Office, Inc.
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17.09.2007: Erste Schadensersatzklagen gegen Vermittler von Ulrich-Engler-Anlagen

Erste Schadensersatzklagen gegen Vermittler von Ulrich Engler-Anlagen – Millionenschwere Klagewelle erwartet.
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