Kanzlei für Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht & NPOs

Wir sind auf die Beratung mitgliederstarker und umsatzstarker gemeinnütziger Körperschaften und sonstiger NPOs in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts und Steuerrechts spezialisiert.

Das können Sie von uns erwarten

  • Wir finden ergebnisorientierte, praxisgerechte und verständliche Lösungen
  • Von A wie Anerkennung der Gemeinnützigkeit bis Z wie Zweckbetrieb - wir beraten zu jedem NPO-Thema
  • Life Time Cycle-Beratung: Wir beraten NPOs in jeder Lebensphase - von der Gründung, über die Expansion bis hin zur Auflösung: Wir stehen Ihnen also auch beim Exit aus der Gemeinnützigkeit und beim Verkauf von gGmbH-Anteilen zur Seite.
  • WINHELLER weltweit: Wir koordinieren Ihre rechtlichen und steuerlichen Projekte, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland stattfinden 
  • Je komplexer das Problem, umso größer unser Ehrgeiz - uns bringt kein NPO-Problem ins Schwitzen
  • WINHELLER als 360°-Kanzlei: Wir können mehr als nur "gemeinnützig" und kümmern uns um alles, was nötig ist
  • Ein "Nein" ist für uns keine Lösung

Ihre Organisation benötigt Unterstützung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 24

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Welche Rechtsformen können gemeinnützig sein?

Nach deutschem Recht können die folgenden Rechtsträger den Status einer gemeinnützigen Körperschaft erlangen:

  • Kapitalgesellschaften (vor allem gAG und gGmbH),
  • Genossenschaften,
  • eingetragene und nicht eingetragene Vereine,
  • rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Gemeinnützigkeit?

Wer gemeinnützig ist, genießt umfassende steuerliche Privilegien:

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit die gemeinnützige Körperschaft keinen sog. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält
  • Befreiung von der Grundsteuer (nicht aber per se von der Grunderwerbsteuer)
  • Häufig Begünstigungen im Rahmen der Umsatzsteuer
  • Steuerfreie Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und von Todes wegen auf gemeinnützige Körperschaften (d.h. Befreiung von der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer)
  • Berechtigung zur Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden
  • Möglichkeit der Gewährung steuerfreier Pauschalen an Mitarbeiter (Übungsleiterpauschale,  Ehrenamtspauschale)
  • Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Außerdem genießen NPOs außersteuerliche Privilegien:

  • Befreiung von oder Reduzierung staatlicher Gebühren (z.B. bei den Stiftungsaufsichtsbehörden, Transparenzregister, Rundfunkgebühren, Notar etc.)
  • Zuschüsse der öffentlichen Hand sind vielfach an den Status der Gemeinnützigkeit geknüpft
  • Sponsoringvereinbarungen mit Unternehmern setzen im Einzelfall den Gemeinnützigkeitsstatus voraus
  • ein hohes Renommee in der Öffentlichkeit.

Gemeinnützige Körperschaften müssen allerdings vielfältige Voraussetzungen erfüllen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten und zu bewahren. Das führt zu administrativem Mehraufwand, d.h. zu höheren Kosten und auch höheren Haftungsrisiken für die verantwortlichen Personen. Bei Neugründungen ist daher zunächst gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater oder Anwalt für Gemeinnützigkeitsrecht zu klären, ob der Status der Gemeinnützigkeit tatsächlich angestrebt werden sollte – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass ein späterer Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit steuerliche Nachteile nach sich ziehen kann.  

Was ist der Unterschied zwischen "gemeinnützig" und "nonprofit"?

Vielfach werden die Begriffe „gemeinnützig“ und „nonprofit“ synonym gebraucht. Gleiches gilt für die Begriffe „gemeinnützige Körperschaft“ und „Nonprofit Organisation (NPO)". Das ist meist auch unproblematisch. Im Einzelfall kann die vorschnelle Gleichsetzung allerdings in die Irre führen.

Streng genommen ist der Begriff „nonprofit“ weiter als der Begriff „gemeinnützig“. „Nonprofit“ bezeichnet nämlich all diejenigen Organisationen, die keine Gewinne an ihre Mitglieder/Eigentümer ausschütten. Das ist aber z.B. auch bei Berufsverbänden und Wirtschaftsverbänden der Fall. Auch diese Körperschaften sind daher „nonprofit“, also NPOs. Da Berufsverbände aber die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder fördern und nicht etwa klassische gemeinnützige Zwecke wie

  • Kunst und Kultur,
  • den Sport,
  • die Wissenschaft,
  • Bildung und Erziehung,
  • den Umweltschutz etc.,

können sie nicht gemeinnützig sein und daher nicht die umfassenden Privilegierungen in Anspruch nehmen wie echte gemeinnützige Körperschaften. Vor allem können sie keine steuerlich relevanten Spendenbescheinigungen ausstellen.

Eine Zwitterstellung nehmen auch Sportvereine mit Profiabteilungen oder mit ausgegliederten Tochtergesellschaften, in denen der Profisport betrieben wird, ein. Der Mutterverein ist in diesen Fällen gemeinnützig, der Profibereich hingegen ist ein durchaus dominanter steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bzw. die Tochtergesellschaft des Muttervereins ein gewerbliches, also nicht-gemeinnütziges, Unternehmen.

Wir bei WINHELLER beraten seit vielen Jahren sowohl gemeinnützige Organisationen als auch nicht-gemeinnützige Berufsverbände, Wirtschaftsverbände und Tochtergesellschaften von Bundesligavereinen. Gern unterstützen wir auch Sie. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Video: Das hat sich 2021 durch die große Reform des Gemeinnützigkeitsrechts geändert

WINHELLER berät große deutsche gemeinnützige Körperschaften und Berufsverbände

Wir sind auf die Beratung mitgliederstarker und umsatzstarker gemeinnütziger Körperschaften und sonstiger NPOs (vor allem Wirtschafts-, Interessen- und Berufsverbände) in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts und des Rechts und Steuerrechts der NPOs spezialisiert.

Wir beraten große gemeinnützige Organisationen sämtlicher Couleur, mit einem Schwerpunkt auf:

  • Internationale Hilfsorganisationen und Entwicklungshilfeorganisationen
  • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
  • Bildungsträger
  • Museen und sonstige Kunst- und Kultureinrichtungen
  • Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen und Verbände auf Landes- und Bundesebene
  • Sportverbände und -vereine (inkl. eSport) und Bundesligavereine, speziell im Profifußball
  • Religionsgemeinschaften und Kirchen
  • Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzorganisationen
  • Aktivistenorganisationen und politisch aktive Organisationen der Zivilgesellschaft
  • Krankenhäuser

Zum anderen sind wir für Berufs- und Wirtschaftsverbände für sämtliche Wirtschafts- und Berufszweige sowohl auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene beratend tätig.

Wir sind Experten für den Markteintritt ausländischer NPOs in Deutschland und Europa

Unsere Mandanten kommen aus dem In- und Ausland. Ausländischen Mandanten sind wir regelmäßig dabei behilflich, in Deutschland Tochterorganisationen (z.B. gemeinnützige GmbHs) zu errichten und sie laufend zu betreuen. So gewährleisten wir die rechtliche und steuerliche Compliance der Tochter, auf die sich die Mutterorganisation verlässt, um ihre Zwecke auf deutschem Boden rechtssicher zu entfalten.

Vielfach setzen unsere ausländischen Mandanten ihre in Deutschland errichteten Rechtsträger als sog. Förderkörperschaften bzw. Mittelbeschaffungskörperschaften ein (z.B. Fördervereine oder Förder-gGmbHs) und betreiben über sie erfolgreich Fundraising in Deutschland.

Andere Mandanten nutzen ihre deutsche Tochter, um in Deutschland gemeinnützige Projekte umzusetzen oder um Mittel über Deutschland in andere europäische Länder oder Drittstaaten, häufig auch in Osteuropa, zu transferieren. Die Flexibilität des deutschen Gemeinnützigkeits- und Gesellschaftsrechts ist häufig Grund dafür, dass ausländische NPOs ihre deutsche Tochter als Zentrale für ihr gesamtes Europageschäft nutzen.

Beratung der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand im Gemeinnützigkeitsrecht

Neben gemeinnützigen Körperschaften beraten wir gewerbliche Unternehmen und Konzerne aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen zu allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit von ihnen unterhaltenen (Sponsoring-)Kooperationen und in Bezug auf sonstige Corporate-Social-Responsibility-(CSR-) und Marketing-Maßnahmen.

Die öffentliche Hand wiederum unterstützen wir auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowohl vorbereitend mit gutachterlichen Tätigkeiten, Machbarkeitsstudien und sonstigen Vorprüfungen als auch ganz konkret bei der Errichtung gemeinnütziger Einrichtungen, der Gestaltung von Satzungs- und sonstigen Vertragswerken und den damit häufig im Zusammenhang stehenden Verhandlungen mit Partnern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

Social Businesses und Unternehmen in Verantwortungseigentum sind bei uns richtig

Wir sind außerdem Ansprechpartner für Social Entrepreneurs, die sich mit Social-Business-Ideen am Rande des traditionellen Gemeinnützigkeitsrechts bewegen. Wir kennen die Stolperfallen und die Probleme, die das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht in Bezug auf moderne Social-Business-Projekte bereitet: Social Businesses sind nämlich nach aktuellem Stand der Dinge nur dann gemeinnützig im Sinne des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts, wenn sie die in der Abgabenordnung aufgeführten gemeinnützigen Zwecke fördern, was vielfach nicht zu 100% sichergestellt werden kann.

In dem Wissen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht also nicht auf jedes Social Business passgenau angewendet werden kann, gestalten wir die Satzung des Rechtsträgers so, dass sie sowohl dem Gemeinnützigkeitsrecht gerecht wird als auch die Erreichung der (sozial-)unternehmerischen Ziele ermöglicht.Ähnlich ist es im Hinblick auf Unternehmen, die in Verantwortungseigentum stehen. Das deutsche Recht stellt keine spezielle Rechtsform für derlei Unternehmen zur Verfügung, die an bestimmten Werten orientiert zu führen sind und Gewinne nicht an ihre Eigentümer ausschütten, sondern zur Förderung des Unternehmenszwecks reinvestieren. Das Konzept des Verantwortungseigentums ist daher durch vertragsgestalterische Mittel und den Einsatz der bestehenden Rechtsformen des deutschen Rechts, z.B. mittels gemeinnütziger und nicht-gemeinnütziger Stiftungen, umzusetzen.

Dabei hilft nicht zuletzt der Blick ins Ausland, z.B. nach Dänemark, wo das Konzept bereits deutlich weiter verbreitet ist als hierzulande.

„Social Business“ und „Verantwortungseigentum“ sind nur zwei Begriffe von vielen, die häufig im Zusammenhang mit zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Modellen fallen. Daneben existieren zahlreiche weitere moderne Ansätze, die sich nicht immer zu 100% mit dem aktuellen Gemeinnützigkeitsrecht erfassen lassen:

sind keine Fremdwörter für uns, sondern Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Das deutsche Recht ist flexibel genug, um diese Konzepte rechtssicher umzusetzen, auch wenn das vom Berater und vom Mandanten manchmal verlangt, „um die Ecke zu denken“. Sprechen Sie uns gerne an und verlassen Sie sich auf unsere Expertise im Recht der gemeinnützigen Körperschaften und Sozialunternehmen.

Ihr Rundum-Berater des Nonprofit-Sektors

Unsere Beratungsleistungen umfassen sämtliche Facetten des Gemeinnützigkeitsrechts im engeren wie im weiteren Sinne. Wir verstehen uns als kompetenter Rundum-Berater des Nonprofit-Sektors und - wenn Sie das wünschen - als Ihr einziger Ansprechpartner für alle Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

Das heißt zum einen, dass wir die nötige Expertise in Bezug auf sämtliche Rechtsformen des gemeinnützigen Sektors haben - vom Verein und Verband, über gemeinnützige GmbHs (und gemeinnützige UGs), gemeinnützige Aktiengesellschaften, gemeinnützige Genossenschaften bis hin zu gemeinnützigen Stiftungen. Daneben kennen wir uns im Detail mit den Besonderheiten von Berufsverbänden und Wirtschaftsvereinigungen sowie gewerblichen Profiabteilungen und ausgegliederten Profikapitalgesellschaften im Sport aus. Durch unsere jahrelange tägliche Praxis sind wir mit den Feinheiten der unterschiedlichen Rechtsformen bestens vertraut.

Daneben sind wir im nationalen wie internationalen Steuerrecht (inkl. Umsatzsteuerrecht), im Spendenrecht und in der Beratung zu komplexen Sponsoringvorgängen zu Hause, helfen bei Satzungsgestaltungen und -überarbeitungen, bereiten Mitgliederversammlungen (auch virtuell) vor und begleiten schwierige Versammlungen vor Ort.

Sehr häufig sind wir gemeinnützigen Körperschaften und Berufsverbänden / Wirtschaftsverbänden außerdem bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen (Ausgliederungen, Abspaltungen, Formwechseln etc.) behilflich - sowohl im Vorfeld im Planungsstadium als auch bei der konkreten Umsetzung. Auch das Thema Compliance für gemeinnützige Körperschaften und NPOs spielt eine große Rolle in unserer Beratungspraxis. Wir sind versiert in der Erarbeitung und Implementierung von speziell auf Organisationen des dritten Sektors zugeschnittenen rechtlichen und steuerlichen Compliance-Systemen.

Die Zivilgesellschaft ist schon lange nicht mehr an nationale Grenzen gebunden. Wir beraten daher sowohl deutsche Einrichtungen, die weltweit agieren - entweder durch Projekte im Ausland oder das Einwerben von Spenden im Ausland (z.B. Fundraising in den USA) -, als auch Charities und Berufsverbände aus dem Ausland, die den Markteintritt nach Europa oder Deutschland planen. Unser weltweites Netz an Kooperationspartnerkanzleien ermöglicht es uns, internationale Projekte erfolgreich und effizient für Sie zu koordinieren und umzusetzen. Auch international können Sie sich daher auf uns als Ihren rechtlichen und steuerlichen Hauptansprechpartner verlassen.

Unseren NPO-Mandanten stehen wir selbstverständlich auch in typischen wirtschaftsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Professionell aufgestellte große gemeinnützige wie nicht-gemeinnützige Einrichtungen benötigen, wie gewerbliche Unternehmen auch, rechtliche und steuerliche Unterstützung z.B. auch im

Und wenn einmal etwas nicht ganz so gelaufen ist, wie es sollte, hilft Ihnen gerne auch unser (steuer-)strafrechtliches Dezernat aus der Klemme.

Umfassende Beratung aus einer Hand bedeutet für uns schließlich auch, dass wir unseren NPO-Mandanten laufende Steuerberatungsleistungen (laufende Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten, betriebswirtschaftliche Beratung) erbringen und uns in diesem Zusammenhang auch um die Einhaltung der von den einschlägigen Spendensiegeln vorgegebenen Kriterien und um die Beachtung der Richtlinien der Zuschussgeber kümmern.

Beratung über den gesamten Lebenszyklus hinweg: von der Gründung bis zur Auflösung

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie ein Nonprofit-Projekt starten möchten - entweder als gut finanzierte Start-up-Unternehmung oder auch im Rahmen einer Ausgliederung oder sonstigen Umwandlung aus einem bereits bestehenden Träger. Wir helfen Ihnen, Ihr (gemeinnütziges) Vorhaben in die passende(n) Rechtsform(en) zu kleiden (Verein, Verband, gGmbH, gAG, Genossenschaft, Stiftung etc.) und begleiten Sie auf dem Weg der Errichtung und/oder der Umwandlung von A bis Z.

Daneben stehen wir Ihnen im laufenden Geschäftsbetrieb mit unseren Beratungsleistungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und Recht der NPOs zur Seite und sichern die Expansion - national wie international - Ihrer Organisation in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht ab. Mit uns können Sie wachsen. Eine besonders enge Bindung zwischen NPO und Berater und überaus effiziente Beratungsleistungen lassen sich übrigens in den Fällen darstellen, in denen wir die laufende Steuerberatung Ihrer NPO mit übernehmen. Auftretende Probleme können wir so stets zeitnah in der laufenden Buchhaltung erkennen und sie entsprechend schnell abstellen, bevor sie größeren Schaden anrichten.

Auch bei einer drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit setzen wir uns selbstverständlich für Sie ein. Gemeinnützige und sonstige Nonprofit-Projekte gelingen außerdem nicht immer: In einem solchen Fall ist ggf. die Auflösung der gemeinnützigen Körperschaft bzw. der NPO ratsam (Vereinsauflösung, Stiftungsauflösung, Liquidation einer gGmbH etc.). Auch im Zuge von Umstrukturierungen kann es gelegentlich angezeigt sein, den oder die bisherigen Rechtsträger aufzulösen und zu liquidieren. Wir helfen Ihnen dabei und kümmern uns darum, dass die Abwicklung des Rechtsträgers unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben, insbesondere des Gemeinnützigkeitsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts, erfolgt.

Unser Beratungsangebot im Gemeinnützigkeitsrecht

  • Wahl der geeigneten Rechtsform und Konzepterstellung für Ihr gemeinnütziges Projekt, Ihr Nonprofit-Vorhaben oder Ihre Social-Business-Unternehmung bzw. Ihr Venture-Philanthropy-Projekt
  • Gründung gemeinnütziger Organisationen
    (Verein/Verband, Stiftung, gAG, gGmbH, gUG, Genossenschaft etc.) inkl. Gestaltung der Satzung und der Abstimmung mit dem Finanzamt und der zuständigen (Register-)Behörde
  • Gründung von (international agierenden) Fördervereinen und sonstigen Förderkörperschaften
  • Gründung von Berufsverbänden, Wirtschaftsverbänden, Interessenvereinigungen und steuerliche, haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Strukturierungsberatung
  • Gründung von Social-Business-Unternehmen und Verantwortungseigentum-Unternehmen (gemeinnützig und nicht-gemeinnützig)
  • Planung optimaler gemeinnützigkeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen (Ausgliederung von GmbHs oder gGmbHs, Steueroptimierung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe, Optimierung von Sponsoringverträgen etc.)
  • Umstrukturierungen gemeinnütziger Träger, z.B. Formwechsel vom e.V. zur gGmbH, Abspaltungen, Ausgliederungen etc.
  • Rechtssichere Abgrenzung Zweckbetrieb <-> steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Beratung zur rechtlich einwandfreien Vermögensverwaltung inkl. Erstellung von Anlagerichtlinien
  • Steuerrechtliche Optimierungsberatung für Stifter, Spender, Sponsoren und Unternehmenspartner
  • Klärung von Fragen zum "international grantmaking", d.h. zum Spenden von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland (Schwerpunkte: Deutschland, Europa und USA)
  • Umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Fundraising in den USA und mit Spenden aus den USA
  • Koordinierung internationaler gemeinnütziger Projekte unter Einbindung spezialisierter ausländischer Partnerkanzleien
  • Klärung umsatzsteuerlicher Fragen unter Beachtung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie: Steuerbarkeit? Steuerfreiheit? Besteuerung zu 0%, 7% oder 19%? Vorsteuerabzug? Vorsteueraufteilung? Umsatzsteuerliche Organschaften?
  • Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen in gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht
  • Vertragsgestaltung, z.B. Lizenzverträge, Sponsoringverträge, Anlagerichtlinien, Kooperationsverträge, Fundraisingverträge, Weiterleitungsvereinbarungen, Projektpartnerschaftsverträge etc.
  • Sportrechtliche Beratung von Sportverbänden und Profisportvereinen, insbesondere zu rechtlichen Fragen zum Ligaspielbetrieb, zu vertragsrechtlichen, AGB-rechtlichen und steuerrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen, zu Stadionverboten, Ausgliederungen, bilanzrechtlichen und vereinsrechtlichen Fragen und zur Vorbereitung und effizienten und rechtssicheren Durchführung von Mitgliederversammlungen
  • Energische Verteidigung des Gemeinnützigkeitsstatus vor dem drohenden Entzug - außergerichtlich und gerichtlich
  • Vertretung in Betriebsprüfungen, Finanzgerichtsprozessen und bei sonstigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts und Steuerrechts
  • Beratung bei Haftungsfragen der für die NPO tätigen Verantwortlichen
  • Beratung zu Steuervergünstigungen für ausländische gemeinnützige Einrichtungen in Bezug auf Einkünfte in Deutschland
  • Sonstige Rundumberatung für NPOs in sämtlichen von uns angebotenen wirtschaftsrechtlichen Rechtsgebieten

Wer auf WINHELLER vertraut

Unsere Mandanten sind erfolgreiche deutsche und internationale mittelständische Unternehmen. Daneben vertreten wir institutionelle und vermögende private Investoren und NPOs jeder Couleur sowie die öffentliche Hand.

Liste ausgewählter Referenzen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fraunhofer IZI

Hubert Burda Stiftung

IOTA Foundation

Peta

Schule Schloss Salem

Schalke 04

Unser Team für das Gemeinnützigkeitsrecht und die NPO-Beratung

Ergänzt wird unser NPO-Team im Einzelfall durch auf den Dritten Sektor spezialisierte Kolleginnen und Kollegen aus anderen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Dezernaten der Kanzlei.

Wenn Sie rechtliche oder steuerliche Fragen haben, freuen wir uns sehr über Ihre Nachricht. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).

Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht

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