Anwalt für internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Internationale Steuerberatung, Steuergestaltung und Steueroptimierung

Unsere Unternehmensmandanten nutzen die Globalisierung – deutsche Unternehmen erschließen erfolgreich attraktive ausländische Märkte, während ausländische Unternehmen den deutschen Markt fest im Blick haben. Im Schlepptau der großen Geschäftschancen, die die Globalisierung mit sich bringt, stellen sich allerdings stets vielfältige steuerrechtliche Fragen. Die Beteiligten sind sich über die steuerlichen Folgen ihres Auslandsengagements meist nicht in vollem Ausmaß im Klaren. Vielen Steuerpflichtigen ist zwar noch bewusst, dass sie ihr Auslandsengagement im Heimatland den Finanzbehörden anzuzeigen haben und dass eine unterbliebene Anzeige ggf. straf- oder bußgeldbewehrt ist. Viele weitere, weitaus schwerwiegendere steuerliche Folgen sind den meisten jedoch unbekannt.

Typische Problemfelder im internationalen Steuerrecht

Im Folgenden seien nur ein paar wenige Beispiele typischer Fallstricke aufgeführt, die im Einzelfall hohe Steuerschäden nach sich ziehen können:

  • Werden Geschäfte zwischen nahestehenden Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Ländern abgewickelt, ist dies nur dann steuerlich unbedenklich, wenn für den Austausch der Waren oder Dienstleistungen korrekte Verrechnungspreise berechnet werden. Außerdem obliegt dem Steuerpflichtigen eine ausführliche Dokumentation zur Ermittlung der angewandten Verrechnungspreise. Bei Verstößen gegen die Regelungen zu Verrechnungspreisen drohen hohe Steuernachzahlungen.

  • Verzichtet ein ausländisches Unternehmen auf die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland und unterhält stattdessen lediglich eine deutsche Betriebsstätte, ist daran zu denken, dass auch die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne der deutschen Besteuerung unterliegen und eine aufwändige Gewinnermittlung für die Betriebsstätte erforderlich ist.

  • Sitzt die Geschäftsleitung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, kann dies zur unbeschränkten Steuerpflicht des Unternehmens in Deutschland führen und damit ggf. zu einer Doppelbesteuerung sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Hier haben wir das Thema Hinzurechnungsbesteuerung erläutert.

  • Leistet die ausländische Mutter an die Arbeitnehmer der deutschen Tochter Zahlungen, können diese Zahlungen lohnsteuerpflichtig sein.

  • Verlagert ein deutsches Unternehmen gewisse Funktionen ins Ausland, realisiert es ggf. allein durch diese Funktionsverlagerung Gewinne, die der Besteuerung unterliegen.

  • Verlegt ein deutscher Steuerpflichtiger, der an einer GmbH beteiligt ist, seinen Wohnsitz ins Ausland, sieht er sich der sog. Exit Tax ausgesetzt. Der deutsche Fiskus geht in diesem Fall davon aus, die GmbH-Beteiligung sei veräußert worden – obwohl dies tatsächlich gar nicht der Fall ist.  

Gerne beraten wir unsere Mandanten aus dem In- und Ausland zu den steuerlichen Folgen ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten. Darüber hinaus planen wir (internationale) Strategien zur Senkung ihrer steuerlichen Lasten und Zahlungsströme im Konzern (Dividenden, Lizenzzahlungen und Zinsen). Soweit in diesen Fällen das Steuerrecht ausländischer Jurisdiktionen betroffen ist, arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kooperationspartnern, jeweils Experten in ihrem nationalen Steuerrecht, zusammen.

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Verrechnungspreise: Beratung, Dokumentation, Vertragsgestaltung

Eines der wichtigsten steuerrechtlichen Themen im internationalen Kontext ist die Bestimmung korrekter Verrechnungspreise für den Leistungsaustausch zwischen nahestehenden Unternehmen. Verrechnungspreise sind dann korrekt, wenn sie denjenigen Preisen entsprechen, die auch unabhängige Dritte untereinander vereinbart hätten. Nur dann wird das Steueraufkommen nicht willkürlich von einem in ein anderes Land verschoben. Zur Bestimmung der Verrechnungspreise bedarf es einer gründlichen Recherche – in der Regel unter Zuhilfenahme professioneller und teurer Großdatenbanken – und sodann einer peniblen Dokumentation, der zu entnehmen sein muss, wie das Unternehmen die Verrechnungspreise konkret bestimmt hat.

Mittelständische Unternehmen verletzten diese Dokumentationspflichten regelmäßig – meist, weil sie sich keine Gedanken darüber machen oder das Thema Verrechnungspreise zu Beginn eines Auslandsengagements noch nicht die notwendige hohe Priorität genießt. Werden Verrechnungspreise nicht sorgfältig und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere auch der einschlägigen kurzen Fristen, ermittelt, drohen hohe Steuernachforderungen. Bei einem sorglosen Umgang mit Verrechnungspreisen ist Ärger mit dem Finanzamt also vorprogrammiert. Das gilt übrigens in allen betroffenen Ländern – die meisten Länder kennen nämlich Regelungen zum Thema Verrechnungspreise.

Die Bestimmung der Verrechnungspreise sollte daher möglichst von Beginn eines Auslandsprojekts an höchste Priorität haben. Noch im Planungsstadium sollten belastbare Verrechnungspreise ermittelt werden;  die erforderliche Dokumentation ist zeitnah zu erstellen und auch die notwendigen Verträge („intercompany contracts“) sollten so schnell wie möglich – und zwar vor Ausführung der ersten Transaktionen – aufgesetzt und geschlossen werden.  Der Aufwand hierfür ist zwar hoch.

Noch deutlich höher ist der Aufwand aber in der Regel, wenn auf die Aufforderung des Finanzamtes im Nachhinein und unter kurzer Fristsetzung die entsprechenden Dokumente zur Bestimmung der Verrechnungspreise erstellt werden müssen. Abgesehen davon, dass es zu diesem späten Zeitpunkt vielfach schon aus tatsächlichen Gründen gar nicht mehr gelingt, eine korrekte Dokumentation zu erstellen, werden erst später erstellte, rückdatierte Intercompany-Verträge steuerrechtlich meist nicht mehr anerkannt.

Doppelbesteuerungsabkommen - DBA

Internationales Steuerrecht und internationale Steuerplanung muss sich mit den unterschiedlichsten nationalen Steuerrechtsordnungen auseinandersetzen. Eine große Hilfe stellen insoweit die zwischen zahlreichen Staaten vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dar, deren Ziel es grundsätzlich ist, eine mehrfache Besteuerung des Steuerpflichtigen in zwei oder mehr Ländern zu vermeiden.

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen/DBAs betreffen die Ertragsteuern, wie die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Es existieren aber auch einige wenige DBA-Abkommen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sofern in Ihrem konkreten Fall ein Steuerabkommen eingreift, können Sie sicher sein, dass wir es unserer Planung zugrundelegen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Typische Beratungsleistungen im internationalen Steuerrecht

  • Optimale steuerliche Gestaltung von Auslandsengagements: Steuerliche Beratung ausländischer Unternehmen bei Investments und M&A-Transaktionen in Deutschland sowie steuerliche Beratung von deutschen Unternehmen bei Investments und M&A-Transaktionen im Ausland
  • Optimierung von Zahlungsströmen im Konzern unter Berücksichtigung des deutschen und des internationalen Steuerrechts und der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. Reduzierung / Vermeidung von Quellensteuerbelastungen)
  • Laufende steuerberatende Leistungen für deutsche Tochtergesellschaften bzw. Betriebsstätten ausländischer Mütter; auf Wunsch regelmäßiges Reporting an die ausländische Mutter (z.B. auch auf Grundlage von US-GAAP)
  • Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen: Recherche korrekter Verrechnungspreise, Dokumentationspflichten, Erstellung von Intercompany-Verträgen, laufende Beratung zum Thema Verrechnungspreise
  • Steuerliche Optimierung internationaler Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, vor allem unter Berücksichtigung einkommensteuerlicher, schenkungsteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Gesichtspunkte
  • Steuerliche Beratung von Stiftern, Mäzenen und Sponsoren (Privatpersonen und Unternehmen) in grenzüberschreitenden Fällen
  • Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch in Deutschland steuerpflichtig sind und in den Anwendungsbereich eines Doppelbesteuerungsabkommens fallen
  • Unterstützung beim Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer bei Mandanten, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Fragestellungen mit grenzüberschreitenden Bezügen

WINHELLER stellt Autoren für renommiertes LexisNexis-Fachbuch:

Wir sind stolze Autoren der Kapitel zum deutschen Steuerrecht im renommierten LexisNexis Matthew Bender-Fachbuch "Foreign Tax and Trade Briefs". In der englischsprachigen Publikation werden neben den deutschen auch die neuesten Steuergesetze von 127 weiteren Ländern zusammenfasst. Ihr Exemplar können Sie auf www.lexisnexis.com bestellen.

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Unsere Ansprechpartner für Fragen zum internationalen Steuerrecht und zur Gestaltung Ihrer Verrechnungspreise stehen für Sie zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (069 76 75 77 85 31) oder über unseren Online-Fragebogen zum internationalen Steuerrecht.

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