Kanzlei Beratung zur Gründung einer gemeinnützigen GmbH

Gemeinnützige GmbH (gGmbH)

Die gemeinnützige GmbH: eine attraktive Rechtsform

Die wichtigste Rechtsform unter den gemeinnützigen Kapitalgesellschaften ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH). Als moderne Rechtsform genießt die gGmbH eine immer größere Beliebtheit im Nonprofit-Sektor. Sie vereint die Vorteile der in Deutschland seit jeher außerordentlich erfolgreichen Rechtsform der gewerblichen GmbH mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht Nonprofit-Organisationen bietet.

Eine GmbH kann gemeinnützig sein, wenn ihre Satzung (bzw. ihr Gesellschaftsvertrag) die Verfolgung ausschließlich gemeinnütziger Zwecke vorsieht und die gGmbH auch im Übrigen sämtliche gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben beachtet. 

Anwalt für gemeinnützige GmbHs

Vorteile einer gGmbH

Wer eine gGmbH gründet, kommt vor allem in den Genuss folgender Vorteile:

  • Die gGmbH ist "genauso" gemeinnützig wie z.B. ein gemeinnütziger Verein, d.h. sie ist umfassend steuerlich begünstigt und darf auch Spendenbescheinigungen ausstellen.
  • Gemeinnützige GmbHs sind im Einzelfall - wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen auch - berechtigt, öffentliche Zuschüsse und Fördermittel zu beantragen und zu erhalten. 
  • Die gGmbH eignet sich als Rechtsform sowohl für neue Projekte als auch für Restrukturierungen (Ausgliederungen, Umwandlungen etc.) in bestehenden Unternehmens-/Vereins-/Stiftungsstrukturen.
  • Gemeinnützige GmbHs sind durch eine klare und straffe innere Organisation gekennzeichnet, die betriebswirtschaftlichen Regeln folgt.
  • Die gGmbH schließt die persönliche Haftung der Gesellschafter aus. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. 
  • Die gGmbH bietet einen einfachen und verlässlichen Zugang zu als Kooperationspartnern, Spendern, Social Investors und Sponsoren aus dem gemeinnützigen und gewerblichen Unternehmensumfeld.
  • In einer gGmbH lassen sich (sozial-)wirtschaftliche Betätigungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen (sog. Zweckbetriebe, z.B. Kindergarten, Schule, Krankenhaus, Altersheim, Werkstätte für behinderte Menschen etc.), unproblematisch umsetzen.
  • Die Gesellschafter behalten – anders als beim Verein – umfassende Einflussnahmemöglichkeiten auf die Geschicke ihres gemeinnützigen Projekts. 
  • Eine gGmbH muss bilanzieren: Was wie ein Nachteil klingt, ist im Gegenteil von Vorteil: Doppelte Buchführung und Bilanzierung sind die Grundlagen für eine transparente und aussagekräftige Rechnungslegung. Die meisten großen Organisationen bilanzieren daher. 
  • Die Satzung einer gGmbH kann relativ flexibel gestaltet und an die Bedürfnisse der Gesellschafter angepasst werden. 
  • Gemeinnützige GmbHs werden in der Regel durch hauptamtlich tätige und vergütete Geschäftsführer geleitet. Die  Höhe des Gehalts muss jedoch angemessen sein, um die Gemeinnützigkeit der gGmbH nicht zu gefährden.

Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht

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Video: gGmbH vs. Verein – Welche Rechtsform sollten Gründer wählen?

Geeignet für zahlreiche gemeinnützige Zwecke

Gemeinnützige GmbHs können vielfältige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Häufig kommen sie z.B. im Bildungssektor vor. Aber auch für Zwecke wie die Förderung von Forschung, Wissenschaft, Umweltschutz, Kultur und Kunst oder auch für die Förderung des Gesundheitswesens eignet sich diese Rechtsform. Zahlreiche Neugründungen erfolgen seit Jahren außerdem im sozialen Umfeld (Kindertagesstätten, Kindergärten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Sozialpädagogische Dienste etc.). Selbst einige der bedeutendsten und finanzstärksten deutschen Stiftungen sind in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH organisiert (sog. Stiftungs-gGmbH). Ausländische Organisationen wiederum, die in Deutschland ihre Projekte verwirklichen wollen, bedienen sich der gGmbH als Rechtsform, weil sie ihnen den größtmöglichen Einfluss sichert – gleich, welche gemeinnützigen Zwecke die gGmbH verfolgen soll. Häufig anzutreffen sind insoweit z.B. religiöse und mildtätige Zwecke. Schließlich existieren auch, angelehnt an die Funktionsweise von Fördervereinen, reine Förder-gGmbHs.

In jedem Fall ist eines wichtig: Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung der Gesellschaft muss die verfolgten Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung konkret bezeichnen. Nur dann wird die Satzung der gGmbH sowohl dem Gemeinnützigkeitsrecht als auch dem GmbH-Gesetz gerecht und die Gründung langfristig ein Erfolg. Die richtige Beratung spielt somit eine entscheidende Rolle.

Ausländische NPOs setzen auf deutsche gGmbHs

Ausländische Organisationen, die in Deutschland ihre Projekte verwirklichen möchten, bedienen sich in aller Regel der gGmbH als Rechtsform für ihr Deutschlandengagement. Die Flexibilität des deutschen Nonprofitrechts ist häufig auch Grund dafür, dass ausländische NPOs ihre deutsche Tochter darüber hinausgehend als Zentrale für ihr gesamtes Europageschäft nutzen. Anders als in vielen anderen Jurisdiktionen ist es nach deutschem Rechtsverständnis nämlich kein Problem, wenn eine ausländische Mutterorganisation einziger Gesellschafter einer deutschen gemeinnützigen GmbH ist und so den größtmöglichen Einfluss auf die Geschicke der gGmbH ausübt.

Häufig anzutreffen sind solche Gründungen durch ausländische Organisationen z.B. im religiösen und mildtätigen Umfeld.

Die gemeinnützige GmbH in Umwandlungsfällen

Die Gründung einer gGmbH bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte im Sinne einer Neugründung vom Reißbrett ganz neu aufnehmen muss. Tatsächlich ist die gemeinnützige GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Ausgliederungen und sonstige Umstrukturierungen von gemeinnützigen Organisationen. Zum einen wandeln sich Vereine häufig vollständig in die Rechtsform der gGmbH um (häufig anzutreffen z.B. bei Kindergärten in der Rechtsform des Vereins, die Formwechsel in Kindergarten gGmbHs vornehmen), weil sie merken, dass sie sich zunehmend wirtschaftlich betätigen und dem Rechtskleid des e.V. entwachsen sind oder auch, weil das zuständige Vereinsregister eine Rechtsformverfehlung moniert. Zum anderen gliedern Stiftungen, Vereine, Verbände, aber auch andere gemeinnützige Kapitalgesellschaften haftungsträchtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gerne auf separate gemeinnützige GmbHs aus, z.T. auch auf gewerbliche Tochter-GmbHs.

Gesellschaftsrechtlich, arbeitsrechtlich und gemeinnützigkeitsrechtlich müssen derlei Umstrukturierungsmaßnahmen sorgfältig geplant werden. Richtig gemacht bieten sie der (Mutter-)Einrichtung viele Vorteile: Sie schützen die Steuerbegünstigung, reduzieren die Haftungsrisiken der handelnden Personen und optimieren die interne Kompetenzverteilung. Umstrukturierungen mit Hilfe gewerblicher und gemeinnütziger GmbHs können so insgesamt deutliche Effizienzsteigerungen zur Folge haben.

Video: Die Umwandlung und Gründung einer gGmbH

Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Stefan Winheller im Video:

  • Wann machen sich Vereine Gedanken über die Gründung einer gGmbH?
  • Kann ein wirtschaftlicher Betrieb nicht auch im Verein verbleiben?
  • Welche Gründe sprechen für eine gGmbH?
  • Wie verläuft die Gründung einer gGmbH?

Unsere gGmbH-Referenzen (Auszug):

atmosfair gGmbH

Schule Schloss Salem gGmbH

Le Jardin Multilinguale Kindereinrichtungen gGmbH

Gemeinnützige Respekt! GmbH

IFAW - Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH

Center for International Forestry Research (CIFOR) Germany gGmbH

Rechtliche und steuerliche Beratung für gemeinnützige GmbHs

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Gründungsvorhaben und klären die Frage, ob sich die Rechtsform der gGmbH für Ihr Vorhaben tatsächlich eignet. Daneben betreuen wir zahlreiche bereits seit vielen Jahren erfolgreich am Markt tätige gemeinnützige GmbHs im laufenden Tagesgeschäft und erbringen für sie sowohl sämtliche rechtliche Dienstleistungen (Arbeitsrecht, DatenschutzrechtGesellschaftsrecht etc.) als auch umfassende steuerberatende Leistungen inkl. der laufenden Buchführung und der notwendigen Jahresabschlussarbeiten.

Wir sind übrigens auch dann Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn sich im Einzelfall zeigen sollte, dass die Gründung einer gGmbH nicht erste Wahl ist, sondern eine klassische gewerbliche GmbH (z.B. eine Service-GmbH) oder auch eine völlig andere (gemeinnützige) Rechtsform der geeignetere Träger für Ihr Projekt wäre. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden die für Ihr Vorhaben geeignete Lösung.

Ihr Anwalt für die gGmbH-Beratung

Sie möchten eine gGmbH gründen oder sich von einem erfahrenen Anwalt zum Recht und Steuerrecht der gemeinnützigen GmbH beraten lassen?

Ihre kompetenten Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).