Kanzlei für Verkauf von gGmbH-Anteilen

Verkauf von gGmbH-Anteilen

 

 

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) erfreut sich als Gesellschaftsform in Deutschland weiterhin großer Beliebtheit. Sie ist oft eine attraktive Alternative zum Verein. Zur Erinnerung: Die gGmbH ist eine "normale" GmbH, die die Besonderheit aufweist, dass die Satzung den Gemeinnützigkeitsvorschriften entspricht. Dies bedeutet, dass genau wie bei der GmbH die Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH ihre Anteile veräußern können. 

Verkauf von gGmbH-Anteilen

gGmbH-Anteile zum Nominalwert

Die Besonderheit der gGmbH liegt aber darin, dass sie als gemeinnützige Gesellschaft steuerbefreit ist und daher ihre Mittel nur für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke verwenden darf. Eine offene oder verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist im Gegensatz zur (nicht gemeinnützigen) GmbH verboten.

In der Vergangenheit haben Gesellschafter ihre Anteile an der gGmbH daher ausschließlich zum Nominalwert verkauft: Hat der jeweilige Gesellschafter also 25.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht, so konnte er seine Anteile auch nur zum Nominalwert von 25.000 Euro veräußern.

Nachfrage nach gGmbH-Anteilen steigt

Es gibt in Deutschland jedoch genügend gGmbHs, die auf dem Markt weit mehr wert sind als der bloße Nominalwert der Gesellschaftsanteile. Entsprechend gibt es Käufer, die gewillt sind, für bestimmte Anteile an einer gGmbH anstatt 25.000 Euro auch Beträge in Millionenhöhe zu zahlen.

Gründe für eine solche Zahlungsbereitschaft sind meistens der Ausbau der eigenen Präsenz und strategische Überlegungen. Der Verkauf von gGmbH-Anteilen über dem Nominalwert ist nicht nur für den Verkäufer attraktiv. Auch auf Käuferseite nimmt das Interesse hieran immer weite zu.

Verkauf über dem Nominalwert gemeinnützigkeitsschädlich?

Ein Verkauf über dem Nominalwert könnte jedoch eine Gewinnausschüttung an den verkaufenden Gesellschafter darstellen und daher gemeinnützigkeitsschädlich sein. Dies könnte zum Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus und damit auch der Steuerbefreiung der Gesellschaft führen. Das Finanzamt kann bei einem solchen Verstoß die Gemeinnützigkeit auch rückwirkend – also mit Wirkung für die Vergangenheit – aberkennen. Damit geht dann eine Nachversteuerung inklusive Zinsen von nicht festsetzungsverjährten Jahren (in der Regel: die letzten zehn Jahre) einher. Dies kann für die betroffene Gesellschaft oftmals den Ruin bedeuten.

Ist der Käufer seinerseits eine gemeinnützige Gesellschaft, droht ihr das gleiche Schicksal. Eine Umgehung oder Verschleierung dieses vermeintlichen Verkaufsverbots über dem Nominalwert durch besondere vertragliche Gestaltungen birgt das Risiko der rechtsmissbräuchlichen Rechtsgestaltung, die vom Finanzamt nicht akzeptiert wird.

Verkauf über dem Nominalwert unter Umständen erlaubt

Unseres Erachtens nach ist ein Verkauf von gGmbH-Anteilen auch über dem Nominalwert unter Umständen zulässig, jedenfalls soweit ein Dritter den Kaufpreis selbst aufbringt und es zu keinem – auch keinem verdeckten – Vermögensabfluss bei der verkauften gGmbH kommt. 

Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage fehlt jedoch noch. Zwar hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 12.10.2010 (I R 59/09) den Verkauf über den Nominalwert für unzulässig erklärt, allerdings lag der Entscheidung eine besondere Konstellation zu Grunde. 

Wir beraten gGmbH-Gesellschafter beim Verkauf von Anteilen

Sie planen den Verkauf von gGmbH-Anteilen und sind unsicher, ob Sie mehr als den Nominalwert ansetzen können? Die Fachanwälte unseres erfahrenen NPO-Teams beraten Sie und Ihre gGmbH zu allen Fragen des Kaufs und Verkaufs von gGmbH-Anteilen. Wir prüfen dabei, ob ein Verkauf möglich ist und gestalten im Anschluss ggf. die passenden Verträge.

Risiken lassen sich vermeiden

Derzeit ist der An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer gGmbH über Nominalwert mit Risiken verbunden. Es gilt, zahlreiche Fallstricke zu vermeiden. Ob ein Verkauf Ihrer Gesellschaftsanteile oder eine andere vertragliche Gestaltung zulässig ist, ist also grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erfordert jedoch eine gesonderte Einzelprüfung. Risiken lassen sich oftmals reduzieren oder sogar vollständig durch eine Rechtsgestaltung ausschließen.

Ihr Anwalt für den Verkauf von gGmbH-Anteilen

Sie haben Fragen rund um den Verkauf von Gesellschafteranteilen einer gemeinnützigen GmbH? Unser Experte ist der perfekte Ansprechpartner für Sie und hilft Ihnen gerne!

Sie erreichen uns per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).

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