Steuerberatung gGmbH

Steuerrecht und Steuerberatung für gGmbHs

Bilanzierungspflicht für gGmbHs

Gemeinnützige GmbHs sind trotz des kleinen „g“ im Namen in erster Linie gewöhnliche Kapitalgesellschaften und unterliegen als solche den für Kapitalgesellschaften geltenden Regeln. Als Formkaufleute müssen sie z.B. bilanzieren – gleich wie groß oder klein sie sind. Das unterscheidet die Steuerberatung einer gGmbH grundlegend von der Steuerberatung eines Vereins oder einer Stiftung. Letztere Rechtsformen müssen grundsätzlich keine Bilanzen aufstellen, sondern dürfen sich zur Gewinnermittlung einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedienen. Bei größeren Vereinen und Stiftungen spielt dieser Unterschied freilich keine bedeutende Rolle mehr, da größere Vereine und Stiftungen häufig ebenfalls bilanzieren – freiwillig oder weil sie bestimme Größenkennzahlen überschreiten.

Steuerberatung für gGmbHs

gGmbH unterliegt den gemeinnützigkeitsrechtlichen Regeln

Auf gGmbHs finden dieselben gemeinnützigkeitsrechtlichen Regeln Anwendung, die auch für alle anderen gemeinnützigen Rechtsformen gelten. Insoweit unterscheidet sich eine gGmbH z.B. nicht von einem gemeinnützigen Verein oder Verband. Auch eine gGmbH muss also z.B.

  • die Grundsätze der Unmittelbarkeit,
  • der Ausschließlichkeit und
  • der Selbstlosigkeit beachten,
  • darf ihre Mittel nicht für andere als gemeinnützige Zwecke fehlverwenden und
  • unterliegt der strengen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensbindung.

All diese und zahlreiche weitere gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben muss der Steuerberater im Rahmen der laufenden Steuerberatung der gGmbH im Blick behalten. Ein einziger Fehler in der Steuerberatung der gGmbH kann die Gemeinnützigkeit kosten und zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.

gGmbH ist nicht gleich gGmbH

Die große Mehrzahl der gGmbHs ist operativ tätig, d.h. betreibt eigene gemeinnützige Projekte, in der Regel in Form von steuerlich begünstigten Zweckbetrieben. Als eine auf einen Geschäftsbetrieb ausgerichtete Rechtsform ist die gGmbH für derlei Tätigkeiten geradezu prädestiniert. Gänzlich andere Tätigkeiten entfalten hingegen z.B. Stiftungs-gGmbHs, d.h. gemeinnützige GmbHs, die weitestgehend, insbesondere was die Satzungsgestaltung angeht, Stiftungen angenähert sind. Nicht selten sind solche Stiftungs-gGmbHs vor allem fördernd tätig.

Unterschiedliche Anforderungen an die laufende Steuerberatung der gGmbH

Je nachdem, welcher Typ von gGmbH vorliegt, unterscheiden sich die Anforderungen an die laufende Steuerberatung der gGmbH. Während die Geschäftsführung einer operativ tätigen gGmbH stets aktuelle Unternehmenskennzahlen und laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen benötigt, um im Bilde über den Erfolg oder Misserfolg des Betriebs zu bleiben, aber auch, um z.B. die Angemessenheit der laufenden Verwaltungskosten im Blick zu behalten, liegt bei fördernden gGmbHs der Fokus häufiger auf der Kontrolle der Vermögensverwaltung, deren Erfolg oder Misserfolg unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung der gemeinnützigen Projekte hat.  

Unsere Referenzen in der Steuerberatung für gGmbHs (Auszug):

Gemeinnützige Respekt! GmbH

Bildung-Kickt gGmbH

Le Jardin Multilinguale Kindereinrichtungen gGmbH

OMA gGmbH zur Förderung der Inklusion

GeKom - Gesellschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH

SehnSucht gGmbH

Steuerberatung für gGmbHs durch erfahrene Berater

Die Steuerberatung einer gGmbH ist nicht zuletzt deswegen deutlich komplexer als die einer gewöhnlichen gewerblichen GmbH, weil sämtliche Einnahmen und Ausgaben einer gemeinnützigen GmbH den verschiedenen gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären zugeordnet werden müssen. Dem erfahrenen Berater fällt das nicht schwer. Der auf gewöhnliche gewerbliche Mandanten spezialisierte Berater wird diese Aufteilung hingegen meist nicht routiniert und problemlos vornehmen können. Auch die im Umsatzsteuerrecht für viele gemeinnützige Organisationen geltenden Sonderregelungen sind dem nicht spezialisierten Berater nur selten geläufig. Gemeinnützige GmbHs sind nun einmal anders als gewerbliche GmbHs. Von daher ist es wichtig und richtig, dass sich der Steuerpflichtige für die Steuerberatung seiner gGmbH an einen Spezialisten wendet. Nur so lassen sich grobe Fehler in der laufenden Buchhaltung und in den Jahresabschlüssen vermeiden und die Gemeinnützigkeit langfristig sichern.  

Günstige Konditionen

  • Die laufenden Buchhaltungsarbeiten,
  • die Erstellung von Steuererklärungen und
  • die Jahresabschlussarbeiten

erbringen wir übrigens auf der Grundlage der gewöhnlichen gesetzlichen Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung. Nur darüber hinausgehende Arbeiten berechnen wir separat auf Stundenbasis. Unsere Spezialisierung auf die Steuerberatung von gGmbHs bieten wir Ihnen damit zu günstigen und konkurrenzfähigen Konditionen an.

Ihr Steuerberater für die gGmbH

Wir betreuen zahlreiche gGmbHs aus ganz Deutschland in der laufenden Steuerberatung und sind versierte Kenner des Gemeinnützigkeitsrechts. Gern beantworten wir Ihre Fragen. Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Besteuerung gemeinnütziger GmbHs erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 21).

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Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 21

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