M&A Tax und Tax Due Diligence

Tax Due Diligence

Beratung zu M&A Tax und Due Diligence

Unternehmenskäufe, sog. M&A Deals bieten eine Vielzahl an komplexen steuerlichen Fragestellungen und Risiken. Besondere Bedeutung kommen daher der Prüfung steuerlicher Risiken im Rahmen der Tax Due Diligence sowie der steuerlichen Prüfung und Optimierung der Veräußerungs- bzw. Akquisitionsstrukturierung zu.

Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf

Im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen (M&A) und Umstrukturierungen spielen die Analyse und Bewertung der steuerrechtlichen Situation und Risiken eines Unternehmens (Target) für den Käufer eine entscheidende Rolle. Denn ohne eine gewissenhafte steuerlichen Prüfung (Tax Due Diligence) kann sich der Käufer steuerrechtliche Risiken einkaufen, die zu unangenehmen, langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzbehörde sowie (signifikanten) Steuernachzahlungen führen können.

M&A Tax Due Diligence

Im Rahmen einer Tax Due Diligence wird die steuerliche Situation des Unternehmens der letzten Wirtschaftsjahre insbesondere anhand der

  • Steuererklärungen,
  • Steuerbescheide,
  • Betriebsprüfungsberichte,
  • Verträge und anderer Informationen/Unterlagen

analysiert und bewertet. Die steuerliche Situation und die identifizierten steuerlichen Risiken werden in einem Tax Fact Book bzw. in einem Due Diligence Report festgehalten und sind für die spätere Verhandlung der Vertragsklauseln und des Kaufpreises eine wichtige Grundlage.

Steuerliche Veräußerungs- bzw. Akquisitionsstrukturierung

Die Transaktionsstruktur von Unternehmenskäufen wird oft maßgeblich durch das Steuerrecht bestimmt. Die steuerliche Strukturierung beginnt in der Regel mit der Frage, ob die Transaktion als sog. Share Deal oder sog. Asset Deal durchgeführt werden soll.

Um einen Unternehmenskauf steueroptimal durchzuführen, kann zudem eine vorherige Umstrukturierung auf Veräußererseite oder die anschließende Eingliederung des Targets in die Unternehmens- bzw. Konzernstruktur des Käufers (sog. Post-M&A-Strukturierung) sinnvoll sein. Besonderer Beachtung bedürfen bei der steuerlichen Strukturierung dabei auch umsatz- und grunderwerbsteuerliche Aspekte.

Entwurf und Verhandlung von Steuerklauseln

Lassen sich die im Rahmen der Tax Due Diligence identifizierten steuerlichen Risiken eindeutig bestimmen, können diese vom Kaufpreis abgezogen werden. Oft ist der Eintritt solcher Risiken jedoch gänzlich ungewiss und vom Ausgang der oft erst Jahre später erfolgenden Betriebsprüfungen abhängig.

Es ist daher üblich, die Haftung für steuerliche Risiken durch sog. Steuerklauseln zu klären und den Käufer von Steuern freizustellen, die den Zeitraum vor Vollziehung des Unternehmenskaufvertrages und somit die Sphäre des Verkäufers betreffen. Der Umfang solcher Steuerklauseln ist Gegenstand der Verhandlung der steuerlichen Berater von Verkäufer und Käufer.

Daneben enthalten die Kaufverträge üblicherweise klarstellende Regelungen dazu, wer von den Vertragsparteien die eventuell anfallende Umsatz- und/oder Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.

Unsere Beratungsleistungen bei M&A Tax und Tax Due Diligence

Gerne unterstützen wie Sie im Rahmen von M&A-Transaktionen insbesondere bei

  • der steuerlichen Prüfung des sog. Letter of Intent („LoI“),
  • der steuerlichen Prüfung des Targets im Rahmen einer Tax Due Diligence,
  • der Aufsetzung der steuerlich passenden Akquisitionsstruktur,
  • dem Entwurf und der Verhandlung der Steuerklauseln,
  • der steueroptimalen Integration des Targets in Ihr Unternehmen nach der Akquisition („Post-M&A-Strukturierung“) sowie
  • bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Haftungsfragen im Nachgang zu M&A-Transaktionen.

Ihre Anwälte für Tax Due Diligence

Ihre Fragen zu M&A Tax sowie Tax Due Diligence Prüfungen beantwortet Rechtsanwalt Stefan Winheller (Fachanwalt für Steuerrecht) mit seinem Team.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

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