Fananleihe und Fanfinanzierung durch Nachrangdarlehen

Fananleihe: Fanfinanzierung durch Nachrangdarlehen

Fanfinanzierung bei Fußballvereinen und im Sport

Profisportclubs (Vereine und Kapitalgesellschaften) finanzieren ihren laufenden Geschäftsbetrieb durch die Vermarktung von medialen Rechten (TV, Internet, Hörfunk, Apps), Sponsoringerlöse und Eintrittsgelder. Zusätzlich wird in bestimmten Situationen auf Darlehen zurückgegriffen, wenn kein Eigenkapitalpolster vorhanden ist.

Daneben kommen auch alternative Finanzierungsquellen, nämlich sog. Fananleihen, in Betracht. Gerade zur (Mit-)Finanzierung von sinnvollen, aus Erlösen des operativen Geschäfts nicht darstellbaren Infrastrukturmaßnahmen (Stadien, Arenen, Leistungszentren, Internate, Sportanlagen etc.) sind sie eine echte Alternative. Und langfristig zahlt sich bessere Infrastruktur auch sportlich aus.

Fananleihe: Finanzierung durch Fans

Vorteile: Enge Verbundenheit der Fans zum Verein

Der Vorteil von Fananleihen liegt auf der Hand: Er besteht in der besonderen Identifikation der Anhänger mit dem Verein, die durch ihr Investment persönlich die Entwicklung und den sportlichen Erfolg „ihres Clubs“ fördern können und dafür im Gegenzug eine Rendite für ihr eingesetztes Kapital erhalten. 

Für den kapitalsuchenden Fußballverein bietet die Fanfinanzierung neben der Generierung von Einnahmen außerdem den Vorteil der flexiblen Gestaltung: Weder müssen die banküblichen monatlichen Finanzberichte erstellt werden, noch wird ein unmittelbares Mitspracherecht der Anteilsgläubiger bei sportlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen eingeräumt. Und vielleicht verzichtet der zufriedene Fan ja sogar auf seine Zinsen oder spendet sie der Jugendabteilung?

Fananleihen als Inhaberschuldverschreibungen

Fananleihen sind in der Regel als Inhaberschuldverschreibungen ausgestaltet. Clubs wie der 1. FC Köln, FC Schalke 04, der Karlsruher SC und zahlreiche andere Sportvereine haben solche Anleihen bereits platziert.

Finanzierung durch Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind gängige Refinanzierungsinstrumente neben dem klassischen Darlehen der Hausbank. Kennzeichnend für ein Nachrangdarlehen ist die sogenannte qualifizierte Rangrücktrittserklärung, wonach der Darlehensgeber hinter die Forderungen anderer Gläubiger im Rang zurücktritt und sich zudem für Krisenzeiten verpflichtet, keine Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag geltend zu machen, soweit dies zu einer Überschuldung des Darlehensnehmers führen würde. 

Vorteil eines Nachrangdarlehens: Eigenkapital statt Fremdkapital

Bei qualifizierten Nachrangdarlehen handelt es sich um sog. Mezzanine-Kapital, also eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Günstig für den Darlehensnehmer: Wegen des Rangrücktritts des Darlehensgebers gilt ein qualifiziertes Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital und erhöht sogleich das Kontokorrent bei der Hausbank.

Prospektpflicht für Nachrangdarlehen

Nicht nur die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen bedarf allerdings einer Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch für Nachrangdarlehen muss der Emittent die Prospektpflicht und weitere Anforderungen beachten. Nachrangdarlehen sind nämlich Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).  

Ausnahmen für gemeinnützige Sportvereine

Für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber aber Ausnahmen von diesen Pflichten geschaffen. Eine solche Ausnahme greift z.B. gemäß § 2c VermAnlG, wenn ein Emittent neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen Vermögensanlagen im Verkaufspreis von insgesamt höchstens 2,5 Millionen Euro begibt, der Zinssatz eine gewisse Höhe nicht übersteigt und es sich bei dem Emittenten um eine nach § 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannte Körperschaft handelt, die der Förderung des Sports dient. Ein weiterer Ausnahmetatbestand ist beispielsweise bei Angeboten erfüllt, die ein Emissionsvolumen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Das Gesetz sieht weitere solcher Ausnahmetatbestände vor.

Prospektpflicht kann bei Fanfinanzierung entfallen

Das Erfüllen eines Ausnahmetatbestands führt zu zahlreichen Befreiungen von den ansonsten strengen Maßgaben des VermAnlG. Zunächst entfällt die sogenannte Prospektpflicht, die den Anbieter von Vermögensanlagen zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts verpflichtet. Für die durch die Ausnahmeregelung betroffene Vermögensanlage gilt außerdem keine gesetzliche Mindestlaufzeit und keine Fristenvorgabe für ordentliche Kündigungen. Clubs mit entsprechendem Kapitalbedarf sollten diese vorteilhafte Rechtslage nutzen. 

Hochvolumige und hochprozentige Nachrangdarlehen im Profisport

Fußballvereine bzw. Betriebsgesellschaften aus dem Profibereich interessieren sich meist allerdings eher für Angebote von Nachrangdarlehen mit größeren Ausgabevolumina im hohen einstelligen oder zweistelligen Millionenbereich und sehen zudem in der Regel eine vergleichsweise hohe Verzinsung vor. In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Club die Vorgaben des VermAnlG sorgfältig einhält, insbesondere einen den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Verkaufsprospekt erstellt und ihn von der BaFin genehmigen lässt.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind im Profisport und in der Beratung zu sämtlichen Finanzierungsformen zu Hause. Gerne unterstützen wir Sie z.B. bei der:

  • Analyse Ihrer Finanzierungsstruktur und Erstellung eines geeigneten Finanzierungskonzeptes
  • Beratung zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Sportvereine und ihre Betriebsgesellschaften
  • Gestaltung Ihres Finanzierungsvorhabens und Ausloten der Möglichkeiten zur Vermeidung einer BaFin-Erlaubnispflicht
  • Abstimmung Ihres Vorhabens mit der BaFin
  • Erstellung des gesamten Vertragswerks inkl. eines geeigneten Wertpapier- oder Vermögensanlagenprospekts
  • Durchführung des gesamten BaFin-Erlaubnisverfahrens von A bis Z
  • Klärung spezieller gesellschafts- und vereins- sowie gemeinnützigkeitsrechtlicher und allgemeiner steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen oder dem Einwerben von Nachrangdarlehen

Ihr Anwalt für Fanfinanzierungen

Sie möchten ein Projekt über eine Finanzierung durch Fans realisieren und haben allgemeine finanzierungsrechtliche Fragen? Unsere Anwälte zum Thema Fanfinanzierung durch Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen beantworten Ihre Fragen!

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

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