Fundraising in den USA

Fundraising in den USA

Spenden in den USA sammeln

Die US-Zivilgesellschaft stellt durch Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmen und Trusts jährlich über 28 Milliarden US-Dollar (Quelle: Giving USA 2020) für gemeinnützige Projekte außerhalb der USA zur Verfügung. Zuwendungen und Spenden aus den USA sind daher auch für deutsche NPOs eine interessante Finanzierungsquelle. Angesichts rückgängiger finanzieller Unterstützung durch den Staat und eines stark umkämpften Fundraisingmarkts in Deutschland verwundert es daher nicht, dass sich große deutsche gemeinnützige Organisationen vermehrt dem Spendenmarkt in den USA zuwenden.

Expertise im US-Fundraising sowie rechtliche und steuerliche Begleitung

Seit vielen Jahren begleiten wir deutsche NPOs in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht beim Fundraising in den USA und verfügen auf diesem Gebiet über eine ausgewiesene Expertise. Unterstützt durch erfahrene externe Fundraisingberater in Deutschland und den USA ebnen wir deutschen Nonprofit-Organisationen den Zugang zu einem erfolgreichen Fundraising in den USA und schaffen die dafür notwendigen rechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen.

Anwalt für Fundraising USA

Spendenbescheinigung für US-Geldgeber

Ihre NPO hat bereits einen Gönner in den USA, also eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine US-Stiftung, der Ihrer gemeinnützigen Einrichtung Mittel zukommen lassen möchte? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir klären mit Ihnen und mit Ihrem US-Gesprächspartner, ob und wie der einmalige oder laufende Transfer von Spenden aus den USA nach Deutschland rechtlich und steuerlich einwandfrei ablaufen kann.

Oberstes Ziel ist dabei stets, dass die US-Spender und US-Förderer für ihre Spenden aus den USA die vollen steuerlichen Vorteile nach US-Recht erhalten (Spendenbescheinigung) und die geltenden lokalen Regeln für grenzüberschreitende Mittelweiterleitungen einhalten können. Dafür muss die deutsche Empfängerorganisation entsprechend rechtlich und steuerlich aufgestellt sein. Das stellen wir in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem US-Gönner bzw. dessen Beratern sicher.

Public-Charity-Status in den USA für deutsche NPOs

Sollte dem Gönner in den USA eine Spendenbescheinigung ausnahmsweise einmal nicht wichtig sein (z.B. weil er eine in den USA steuerbefreite US-Stiftung ist), sind trotzdem rechtliche Fallstricke zu beachten. Es wird dann aus US-rechtlichen Gründen meist darum gehen, für Ihre deutsche Empfängerorganisation den Status einer sog. § 501(c)(3)-Organisation in den USA („public charity“) zu erlangen oder dem US-Geldgeber und den US-Finanzbehörden auf gutachterlicher Basis darzulegen, dass Ihre deutsche NPO die Voraussetzungen des US-amerikanischen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt („equivalency test“).

Spendentransfer im Vorfeld planen

Eine sorgfältige und frühzeitige Planung des Spendentransfers im Vorfeld ist jedenfalls unbedingt anzuraten. Nur wenn Ihre NPO die US-Vorgaben vollumfassend erfüllt, wird die Spende so gelingen, wie es sich der Geldgeber vorstellt, und er wird möglicherweise bereit sein, sich auch in Zukunft finanziell für Sie einzusetzen. Ihre NPO ist dann auch für weitere US-Geldgeber von Interesse, und Ihr Fundraising in den USA kann langfristig und nachhaltig erfolgreich sein.  
 

In dem Beitrag "Spenden aus den USA für deutsche Nonprofits – Erfolgreiches Fundraising in den USA mit der richtigen rechtlichen Strategie" haben wir Ihnen die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, die es im Hinblick auf das Fundraising in den USA für deutsche NPOs zu beachten gilt, ausführlich zusammengestellt.

Fundraising in den USA als langfristiges Investment

Haben Sie bislang noch keinen direkten Kontakt zu möglichen US-Geldgebern, vermuten aber, dass ein Fundraising in den USA für Ihre Organisation sinnvoll sein könnte und Spenden aus den USA zu erwarten sind? Sofern Sie das Thema „Fundraising in den USA“ strategisch angehen und bereit sind, die Planung als Investment zu verstehen, das sich (erst) mit der Zeit auszahlen wird, stehen Ihre Chancen gut, dass Sie vom Kuchen, den die USA verteilen, etwas abhaben können.

Für die Ausarbeitung eines geeigneten Konzepts für Ihr Fundraising in den USA verweisen wir Sie übrigens gerne an US-amerikanische Fundraisingexperten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen – selbstverständlich auch auf Deutsch. Wir flankieren das Konzept sodann rechtlich und steuerlich und schaffen mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Strukturen, damit die Mitteltransfers aus den USA gelingen.

Ihr Anwalt für Fundraising in den USA

Sie haben Fragen zum Thema Fundraising in den USA und Spenden aus den USA?
Unser Experte hilft Ihnen gerne!

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 24). Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

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