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Während die meisten deutschen Stiftungen gemeinnützig sind und entweder selbst operativ tätig sind oder aber Förderprojekte betreiben, verfolgen privatnützige Stiftungen nicht gemeinnützige, sondern private Zwecke.
Die wichtigste Spielart dieser privaten Stiftungen ist die Familienstiftung.
Die Gründung einer Familienstiftung ist häufig eingebettet in eine umfassende Nachfolgelösung:
Oft werden bei derlei Unternehmensnachfolgen auch gleich mehrere Stiftungen gegründet, z.B. jeweils eine Familienstiftung / Unternehmensstiftung pro Destinatär (z.B. eine Stiftung pro Kind).
Zur Vermeidung unnötigen administrativen Mehraufwands können die Gremien der verschiedenen Stiftungen auch durchaus personenidentisch besetzt werden. Ein und derselbe Stiftungsvorstand kann also z.B. mehreren Stiftungen vorstehen.
Daneben sind Doppelstiftungsmodelle denkbar, in denen sich zur Familienstiftung eine oder mehrere gemeinnützige Stiftungen gesellen, um so weitere steuerliche Vorteile zu erzielen (z.B. im Bereich der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer):
Auch die private Vermögensnachfolge auf die nächsten Generationen, also die Übergabe von Vermögenswerten, die keine maßgebliche Beteiligung an einem Unternehmen betreffen (z.B. Aktien, Fonds, sonstige Depotwerte, Bargeld, Immobilienvermögen etc.), lässt sich mit Familienstiftungslösungen bewerkstelligen.
Familienstiftungen sind auch in diesen privaten Fällen attraktiv, weil sie die Gewähr dafür bieten, dass das Vermögen (z.B. der Immobilienfamilienbesitz) im Erbfall nicht zersplittert, sondern langfristig als Einheit in der Familienstiftung erhalten bleibt. Zudem können sich steuerliche Vorteile ergeben.
Geradezu ideal eignen sich Familienstiftungslösungen für Eigentümer von Immobilien. Dies gilt vor allem für Immobilien, die der Steuerpflichtige nach einer 10-jährigen Behaltenszeit steuerfrei veräußern kann.
Immobilien, die im Eigentum einer Familienstiftung stehen, können übrigens nach 10 Jahren wieder steuerfrei veräußert werden. Aber auch eine vorherige Veräußerung löst nur eine vergleichsweise geringe Steuerbelastung von 15,825% (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) aus.
Familienstiftungen haben keine Eigentümer und keine Gesellschafter. Während z.B. GmbH-Anteile dem Gesellschafter gehören und Gläubiger des Gesellschafters in diese Anteile vollstrecken können, besitzt der Stifter keine Anteile an „seiner“ Stiftung.
Damit kann auch kein Dritter in diese nicht vorhandenen Anteile vollstrecken. Das Vermögen in der Stiftung ist somit vor dem Zugriff Dritter geschützt – jedenfalls dann, wenn die Übertragung auf die Stiftung frühzeitig stattgefunden hat und gewisse Anfechtungsfristen (4 bis 10 Jahre) abgelaufen sind.
Vor allem Unternehmern, die über ihr Unternehmen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind und die Sorge haben, eines Tages einmal mit ihrem Privatvermögen haften zu müssen, bieten Familienstiftungslösungen daher eine optimale „Asset Protection“.
Die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung unterliegt an sich der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer. Der Stifter kann allerdings von umfassenden steuerlichen Vergünstigungen, z.B. von gewissen Freibeträgen, profitieren.
Hierzu bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung des Vertragswerkes:
Sinnvoll kann es in diesem Zusammenhang auch sein, gleich mehrere Familienstiftungen zu errichten, um so den im Gesetz vorgegebenen Betrag von 26 Mio. Euro mehrfach nutzen zu können.
06.04.2020
Hervorragende Beratung zum Thema Asset Protection und Gestaltung
C.V. | via anwalt.de
Herr RA Piekarek hat mich als mittelständischen Unternehmer vor einigen Monaten sehr fundiert zum Thema Familienstiftung und Asset Protection beraten. Nachdem ich in einer Gesprächspause nunmehr Gelegenheit hatte, die mit der Stiftungsgründung einhergehenden endgültigen Entscheidungen zu durchdenken und Zweitmeinungen einzuholen, habe ich mich dafür entschieden, Herrn Piekarek mit dem Projekt zu beauftragen. Auch im Vergleich zu anderen Stiftungs-Experten hebt er sich durch souveräne Kenntnisse im Immobilien- und Steuerrecht ab, sodass man bei ihm eine echte Gestaltungsberatung erfährt. Bisher habe ich nur bei ihm eine Antwort auf alle Spezialfragen rund um das Thema erhalten, sodass ich ihn mandatiere, obwohl mein Unternehmen in Köln ansässig ist.
Familienstiftungen unterliegen, wie andere Körperschaften auch, der laufenden Körperschaftsbesteuerung:
Die Familienstiftung unterliegt übrigens einer Steuer, die es für andere Rechtsformen nicht gibt: die Erbersatzsteuer. Alle 30 Jahre fingiert diese einen Erbfall in Bezug auf das Stiftungsvermögen. Durch kluge steuerliche Gestaltungen lässt sich die Belastung allerdings meist auf ein vertretbares Maß reduzieren oder ganz ausschließen.
Sie sehen: Wenn Sie sich für die Errichtung einer Familienstiftung interessieren, sind Schnellschüsse nicht angebracht. Voraussetzung für eine rechtssichere und steuerlich optimierte Nachfolgelösung ist stets, dass wir mit Ihnen gemeinsam ausreichend Sorgfalt darauf verwenden, Ihre individuelle familiäre Situation und Ihr Gesamtvermögen in den Blick zu nehmen, um Ihnen sodann ein auf Sie zugeschnittenes steuerliches und rechtliches Konzept samt Satzung und Stiftungsgeschäft zu entwerfen.
Eine ähnliche Sorgfalt ist übrigens auch für die Gründung einer der zahlreichen sonstigen Stiftungsarten vonnöten, die das deutsche Stiftungsrecht kennt (Unternehmensstiftung, gemeinnützige Stiftung, Stiftung des Öffentlichen Rechts etc.).
Gleich, welche Art von Stiftung Sie gründen möchten: Wir nehmen uns die Zeit, um Sie, Ihre Ziele und Wünsche und alle sonstigen Umstände, die Sie zur Gründung einer Stiftung veranlassen, kennenzulernen. Nur so können wir Ihnen die richtigen Hinweise und Empfehlungen geben, um Ihr Gründungsvorhaben sodann souverän von A bis Z für Sie umzusetzen. Verlassen Sie sich auf unsere umfassende Expertise im Stiftungsrecht und in der Gründung von Stiftungen.
Stiftungs-Diskussion im Radio:
Fachanwalt Stefan Winheller im Interview bei detektor.fm
(Thema u.a.: Erhaltung des Stiftungsvermögens)
Sie haben Fragen zum Thema Familienstiftung, zur Gründung einer Familienstiftung oder zur Gründung einer Stiftung allgemein? Sie möchten eine Familienstiftung zum Zwecke des Vermögensschutzes (asset protection) errichten, zur Steigerung Ihrer Liquidität, aus steuerlichen Gründen oder um Ihr Vermögen in seiner Gesamtheit und strukturiert auf die nachfolgenden Generationen zu übergeben? Sie haben dringende Fragen als Stiftungsvorstand? Ihre Ansprechpartner sind
Melden Sie sich jederzeit, wir sind gerne für Sie da! Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
02.11.2022 - Alexander Vielwerth
Unternehmensnachfolge mit einer Stiftung: Diese Möglichkeiten gibt es
Kostenloses White Paper für Unternehmer: Erfahren Sie, wie Sie mithilfe einer Familienstiftung oder Unternehmensstiftung Ihr Vermögen erfolgreich schützen können.