Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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Erfahrene Anwälte für Stiftungsrecht beraten Stiftungen und Stifter
Stiftungsrecht ist nicht gleich Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht existiert in Deutschland gleich in 17-facher Ausfertigung: Neben den stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch, die in ganz Deutschland gelten, ist das Stiftungsrecht nämlich auch auf Landesebene geregelt. Jedes der 16 Bundesländer hat somit sein eigenes Stiftungsgesetz. Welches Stiftungsrecht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt vom Sitz der jeweiligen Stiftung ab.
Die Landesstiftungsgesetze gelten nicht für jede Stiftung
Manche Stiftungen werden von den Landesstiftungsgesetzen nicht oder nur am Rande erfasst. Von den Stiftungsgesetzen der Länder wie auch von den Regelungen der §§ 80 ff. BGB nicht betroffen sind z.B. Treuhandstiftungen.
Familienstiftungen wiederum unterliegen nur sehr eingeschränkt der in den Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungsaufsicht. Das Gesetz geht davon aus, dass die von Familienstiftungen begünstigten Familienmitglieder das Handeln der Stiftung bereits ausreichend kontrollieren und es daher keiner zusätzlichen umfassenden staatlichen Aufsicht bedarf. Bei der Gründung einer Familienstiftung ist das Stiftungsrecht somit anders zu betrachten als z.B. bei einer gemeinnützigen Stiftung.
Stiftungs-Diskussion im Radio:
Fachanwalt Stefan Winheller im Interview bei detektor.fm
(Thema u.a.: Einfluss der Stiftungen in Deutschland und Erhaltung des Stiftungsvermögens)
Umfassende Beratung vom Anwalt für Stiftungsrecht
Das Stiftungsrecht ist ein weites Feld und im Detail eine sehr komplexe Materie. Zahlreiche rechtliche Probleme des Stiftungsrechts, die unterschiedlichen Landesstiftungsgesetze und nicht zuletzt die herausragende Bedeutung, die eine Stiftungserrichtung im Leben vieler Stifter hat, verlangen nach erfahrenen Beratern im Stiftungsrecht.
Als eine im Stiftungsrecht führende Kanzlei in Deutschland sind wir Ihnen gerne behilflich, im Dschungel des Stiftungsrechts den Durchblick zu bewahren. Unsere Anwälte für Stiftungsrecht klären mit Ihnen in Ruhe ab, welche Stiftung für Sie geeignet ist und leiten Sie erfolgreich durch den Gründungsprozess Ihrer Stiftung. Wenn im Laufe der Zeit rechtliche oder steuerliche Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Und auch dann, wenn Sie einen zuverlässigen Partner suchen, der sich um die steuerlichen Belange Ihrer Stiftung kümmert, dürfen Sie sich auf uns verlassen. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Buchhaltung und laufende Steuerberatung für Ihre Stiftung.
Unsere Beratungsleistungen im Stiftungsrecht
Weiterführende Informationen zu den Leistungen unserer Rechtsanwälte im Stiftungsrecht erhalten Sie hier:
- Alle Stiftungsarten im Überblick
- Bürgerstiftung
- Digitalisierung in der Stiftung
- Doppelstiftung
- Familienstiftung
- Familienstiftung und Immobilienvermögen
- Gemeinnützige Stiftung
- Haftung in der Stiftung
- Stiftung des öffentlichen Rechts
- Treuhandstiftung
- Unternehmensstiftung
- Verbrauchsstiftung
- Steuerberatung für Stiftungen
- Unternehmensnachfolge mittels Stiftungen
- Vermögensverwaltung in der Stiftung
Unser Versprechen für den dritten Sektor

Was heißt das konkret?
- Wir finden ergebnisorientierte, praxisgerechte und verständliche Lösungen
- Von A wie Anerkennung der Gemeinnützigkeit bis Z wie Zweckbetrieb - wir beraten zu jedem NPO-Thema
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Unsere Referenzen im Stiftungsrecht (Auszug):
Hubert Burda Stiftung
Landesstiftung "Miteinander in Hessen"
IOTA Foundation
Stiftung Buchkunst
Technologiestiftung Berlin
Dr. Jürgen und Irmgard Ulderup Stiftung
Ihr Anwalt für Stiftungsrecht

Ihre Ansprechpartner zu allen Fragen im Bereich Stiftungsrecht sind
- Rechtsanwalt Stefan Winheller (Fachanwalt für Steuerrecht),
- Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht),
- Rechtsanwalt Boris Piekarek sowie
- Rechtsanwältin Susanne Articus.
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23.10.2020 - Dr. Thomas Dehesselles
Reform des Stiftungsrechts: Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf