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Das Stiftungsrecht existiert in Deutschland gleich in 17-facher Ausfertigung: Neben den stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch, die in ganz Deutschland gelten, ist das Stiftungsrecht nämlich auch auf Landesebene geregelt. Jedes der 16 Bundesländer hat somit sein eigenes Stiftungsgesetz. Welches Stiftungsrecht im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt vom Sitz der jeweiligen Stiftung ab.
Manche Stiftungen werden von den Landesstiftungsgesetzen nicht oder nur am Rande erfasst. Von den Stiftungsgesetzen der Länder wie auch von den Regelungen der §§ 80 ff. BGB nicht betroffen sind z.B. Treuhandstiftungen.
Familienstiftungen wiederum unterliegen nur sehr eingeschränkt der in den Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungsaufsicht. Das Gesetz geht davon aus, dass die von Familienstiftungen begünstigten Familienmitglieder das Handeln der Stiftung bereits ausreichend kontrollieren und es daher keiner zusätzlichen umfassenden staatlichen Aufsicht bedarf. Bei der Gründung einer Familienstiftung ist das Stiftungsrecht somit anders zu betrachten als z.B. bei einer gemeinnützigen Stiftung.
Stiftungs-Diskussion im Radio:
Fachanwalt Stefan Winheller im Interview bei detektor.fm
(Thema u.a.: Einfluss der Stiftungen in Deutschland und Erhaltung des Stiftungsvermögens)
Das Stiftungsrecht ist ein weites Feld und im Detail eine sehr komplexe Materie. Zahlreiche rechtliche Probleme des Stiftungsrechts, die unterschiedlichen Landesstiftungsgesetze und nicht zuletzt die herausragende Bedeutung, die eine Stiftungserrichtung im Leben vieler Stifter hat, verlangen nach erfahrenen Beratern im Stiftungsrecht.
Als eine im Stiftungsrecht führende Kanzlei in Deutschland sind wir Ihnen gerne behilflich, im Dschungel des Stiftungsrechts den Durchblick zu bewahren. Unsere Anwälte für Stiftungsrecht klären mit Ihnen in Ruhe ab, welche Stiftung für Sie geeignet ist und leiten Sie erfolgreich durch den Gründungsprozess Ihrer Stiftung. Wenn im Laufe der Zeit rechtliche oder steuerliche Fragen aufkommen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. Und auch dann, wenn Sie einen zuverlässigen Partner suchen, der sich um die steuerlichen Belange Ihrer Stiftung kümmert, dürfen Sie sich auf uns verlassen. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Buchhaltung und laufende Steuerberatung für Ihre Stiftung.
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02.11.2022 - Alexander Vielwerth
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