Kanzlei Beratung bei unseriösen stiftungsmodellen

Unseriöse Stiftungsmodelle

Angebot an unseriösen Stiftungen steigt

Seit Jahren erlebt Deutschland einen Stiftungsboom. Stifter und Stiftungen erhalten für ihre Arbeit im Dienst der Gesellschaft viel Lob und Anerkennung.

Einher geht dieser Boom aber leider auch mit der Zunahme unseriöser Angebote und Stiftungsmodelle. Selbsternannte Stiftungsexperten wenden sich mit windigen Kapitalanlageangeboten in Form von Stiftungen an vermögende Privatpersonen. Bei den „Beratern“ handelt es sich um Verkäufer ohne eine Ausbildung im Stiftungsrecht und -wesen, die hohe Provisionen pro vermitteltem Stifter einstreichen.

Prüfung Ihres Stiftungsmodells

Risiken bei unseriösen Stiftungsmodellen

Die scheinbar so umwerfenden Stiftungsmodelle können für den Stifter zum Fiasko werden. Klassische Folgen sind dann z.B.

  • der Verlust des Sonderausgabenabzugs für die Zustiftung des Stifters, der eher als Kapitalanleger denn als Stifter agiert,
  • der Entzug der Gemeinnützigkeit für die Stiftung wegen überwiegend wirtschaftlicher Betätigung, z.B. durch das Vergeben von Darlehen,
  • (strafbare) Verstöße gegen das Kreditwesengesetz,
  • überhöhte Provisionen und Kosten für die Vermittlung und die Stiftungsverwaltung,
  • die Nutzung der Darlehensmittel für Investments in Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts zum Zwecke von Zinsdifferenzgeschäften,
  • Fehler in der Stiftungssatzung oder
  • Fehler im Treuhandvertrag zwischen Stifter und dem Träger der (Treuhand-)Stiftung, z.B. in Bezug auf die Kündigungsmöglichkeiten.

Checkliste: So erkennen Sie unseriöse Stiftungsmodelle

Mithilfe unserer Checkliste können Sie unseriöse Stiftungsmodelle identifizieren. Treffen ein oder mehrere Punkte auf das Ihnen vorliegende Angebot zu, sollten Sie die Finger davon lassen. Ansonsten gehen Sie das Risiko ein, in ein unseriöses Stiftungsmodell zu investieren und Ihr Geld zu verlieren:

  • Nicht der Anleger/Stifter meldet sich beim Berater seines Vertrauens, sondern ein “Finanz-” oder “Stiftungsberater” meldet sich beim Stifter/Anleger, um ihm die Vorteile seines Stiftungsmodells zu präsentieren.
  • Der „Berater“ stellt das Stiftungsmodell nicht in erster Linie als Stiftung, sondern als lukratives Kapitalanlagemodell dar.
  • Der „Berater“ ist weder Rechtsanwalt noch Steuerberater. Er kann und darf also keine Beratung zum Stiftungsrecht erbringen. Stattdessen führt er ein klassisches Verkaufsgespräch.
  • Der „Berater“ verschweigt, dass das Kapital, das der Stifter in die Stiftung einzahlt, künftig der Stiftung gehört und nicht ohne weiteres zurückgefordert werden kann. Stattdessen will er dem Stifter weismachen, dieser könne sein Geld ohne weiteres jederzeit zurückholen, z.B. durch eine einfache Kündigung.
  • Der „Berater“ preist sein Stiftungsmodell als Allheilmittel zur Lösung sämtlicher Probleme des Stifters an und bedient sich dabei klassischer Plattitüden (hohe Steuerersparnisse, Aufbau einer Altersvorsorge aus Steuerersparnissen, Insolvenzschutz, Asset Protection, Schutz des Unternehmens, Sicherung von Arbeitsplätzen, bankenunabhängige Finanzierung, lebenslange Rentenzahlungen etc.), ohne sie im Detail und nachvollziehbar erklären zu können und ohne auf mögliche Risiken des Stiftungsmodells einzugehen.
  • Das Stiftungsmodell des „Beraters” sieht eine Zustiftung des Stifters vor, die fast vollständig (abzüglich einer Provision) in Form eines günstigen Darlehens an den Stifter zurückfließt.
  • Das Stiftungsmodell sieht eine „Stifterrente“ vor. Dieses Kriterium allein lässt allerdings noch keinen zwingenden Schluss auf ein unseriöses Modell zu.
  • Der „Berater“ gaukelt dem Stifter vor, die Stiftung werde das Stiftungsvermögen in Anlagen investieren, die deutlich höhere Renditen erzielen, als dies sonst am Markt üblich ist. Er bedient sich dabei bekannter Verschwörungstheorien („Die Bank verrät Ihnen solche Anlagemöglichkeiten natürlich nicht. Die Bank will ja selbst Geld verdienen.“ o.ä.).  
  • Der „Berater“ behauptet, der sich durch die Steuerersparnis ergebende Betrag zzgl. der Darlehenssumme könne in eine weitere Anlage investiert werden (erneut provisionspflichtig!), die garantiert eine höhere Rendite erbringe, als der Stifter Zinsen für sein Darlehen aufbringen müsse.
  • Der „Berater“ erhält eine Provision in Prozent des zugestifteten Betrags statt einer zwischen dem Stifter und dem Vermittler ausgehandelten Vergütung, beispielsweise in Form einer stundenweisen Honorierung oder in Form einer Pauschale.
  • Die Treuhandgesellschaft verlangt zusätzlich einen Prozentsatz des auf die Stiftung übertragenen Vermögens als Agio oder Bearbeitungsgebühr vom Stifter.
  • Der „Berater“ verweist darauf, dass bekannte Persönlichkeiten ebenfalls in das Stiftungsmodell investiert hätten. Auch “Promis” fallen auf Verkäufer herein!
  • Der „Berater“ war bis vor Kurzem noch langjähriger Versicherungsvertreter oder -makler oder ein sonstiger Quereinsteiger und verkauft nun plötzlich Stiftungsmodelle.
  • Der „Berater“ erzählt Ihnen, dass er auch selbst in das Stiftungsmodell investiert habe, um Sie so zur Unterschrift zu bewegen.
  • Die Stiftungsgründung erfolgt übereilt. Menschen, die Stiftungen errichten, planen einen solchen Schritt üblicherweise viele Monate oder Jahre im Voraus.
  • Der Berater gibt vor, sein Stiftungsmodell sei von Anwälten und/oder Steuerberatern geprüft und für einwandfrei befunden worden. Solange ein Anwalt und/oder Steuerberater nicht den konkreten Einzelfall des jeweiligen Stifters geprüft hat, ist eine solche (angebliche) Prüfung nichts wert.
  • Auch eine angeblich oder tatsächlich vorliegende Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Finanzamts ist kein Indiz für ein seriöses Stiftungsmodell. Das Finanzamt prüft nämlich zunächst nur die Satzung einer Stiftung, aber nicht die tatsächliche Geschäftsführung.
  • Ihr gesunder Menschenverstand sagt Ihnen, dass sich alles schlicht zu gut anhört, um wahr zu sein. Vertrauen Sie Ihrer Vermutung und nicht dem Verkäufer des Stiftungsmodells!

Liegt Ihnen ein Stiftungsmodell vor, auf das einer oder mehrere dieser Punkte zutrifft, sollten Sie es gründlich auf Herz und Nieren prüfen lassen. Unsere im Stiftungsrecht und Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwälte werden Ihnen schnell sagen können, ob Sie sich auf das Stiftungsmodell guten Gewissens einlassen können.

Professionelle Beratung zu Stiftungsmodellen

Wir sind seit Jahren auf die Bereiche Stiftungsrecht, SteuerrechtKapitalanlagerecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und haben in den letzten Jahren bereits zahlreiche unseriöse Stiftungsmodelle identifiziert. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob Ihr Stiftungsmodell seriös ist. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch dabei behilflich, ein auf Sie zugeschnittenes Stiftungsmodell zu entwickeln, wenn das Ihnen vorgelegte Angebot nichts taugt.

Sollten Sie bereits in ein zweifelhaftes Stiftungsmodell investiert haben, prüfen wir für Sie, ob Sie die eingegangenen Verträge rückabwickeln können oder möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen können. Daneben vertreten wir Sie auch gegen den Insolvenzverwalter des in Insolvenz gefallenen Treuhänders. Will Ihnen Ihr Finanzamt den Sonderausgabenabzug für Ihre Zustiftung streitig machen, gehen wir für Sie außerdem im Wege des Einspruchs und ggf. im Wege der Klage dagegen vor.

Ihr Anwalt für Stiftungsrecht

Haben Sie Fragen zum Thema unseriöse Stiftungsmodelle? Sollen wir ein Ihnen vorliegendes Stiftungsmodell rechtlich überprüfen? Haben Sie sonstige Fragen zum Stiftungsrecht?

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 24).

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