Kapitalmarktrecht Kanzlei

Kapitalmarktrecht

Wir sind Partner der Akteure des Kapitalmarktes

Der Finanzsektor ist ein sensibler und zugleich hochdynamischer Wirtschaftszweig. Juristisch anspruchsvolle Fragestellungen sind die Regel, was angesichts der zahlreichen wie komplexen Gesetzesbestimmungen nicht verwundert. Gerade ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht mit seinen nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnissen in diesem Bereich gewährleistet einen vollständigen und aktuellen Überblick über diese vielschichtige Materie.

Bundesweite Beratung durch Fachanwalt für Kapitalmarktrecht
  • Beratung zum BaFin-Erlaubnisantrag

Inzwischen gibt es nahezu keinen Investmentbereich mehr, der ohne staatliche Aufsicht oder Regulierung auskommt. Zentraler Bestandteil unserer Beratung im Kapitalmarktrecht ist daher stets, das Vorliegen der nötigen Erlaubnis der BaFin für die geplante Tätigkeit am Markt sicher zu stellen. Erforderlichenfalls bereiten wir kurzfristig einen Antrag für eine BaFin-Lizenz vor.

 

  • Begleitung bei Emissionsvorhaben

Darüber hinaus bieten wir Emittenten von Wertpapieren oder sonstigen Vermögensanlagen eine professionelle Begleitung bei Emissionsvorhaben. Dazu gehört die vertragliche Gestaltungsberatung im Rahmen von Mittelstandsemissionen ebenso wie die rechtssichere Gestaltung des Emissionsprospekts (nach Vermögensanlagengesetz - VermAnlG und nach Wertpapierprospektgesetz - WpPG), dem besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, will man einer möglichen Haftung wegen fehlerhafter Angaben vorbeugen.

 

  • Beratung auch bei außerbörslichen Geschäften

Auch bei außerbörslichen Geschäften stehen Ihnen unsere Anwälte und Fachanwälte für Kapitalmarktrecht mit Rat und Tat zur Seite. Initiatoren von Investmentfonds oder sonstiger Sondervermögen zu Anlagezwecken sind wir dabei behilflich, die Einhaltung der gesetzlichen Regularien sicherzustellen. Hier sind immer neue Hürden zu nehmen: Die AIFM-Richtlinie und das damit eingeführte Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) haben die Anforderungen weiter verschärft. Zum einen durch eine fast ausnahmslos bestehende Zulassungspflicht bei der BaFin für Anbieter von Investmentfonds und sonstigen Sondervermögen zu Anlagezwecken. Zum anderen aber auch durch die sog. OGAW-Richtlinie und deren Ergänzungen, die hohe Anforderungen an die Anbieter stellen, was das Risikomanagement und die Compliance solcher Anlageformen angeht.

Anwaltliche Beratung bei Entwicklung neuer Geschäftsfelder

Wir sind bekannt dafür, auch abseits der klassischen Bereiche des Kapitalmarktes Unternehmen des Finanzsektors bei der Entwicklung spannender neuer Geschäftsfelder zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, die notwendigen gesetzlichen Hürden zu nehmen. Das gilt z.B. für die Anlageformen und Geschäftsmodelle rund um kryptographische Währungen wie z.B. Bitcoin, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. Für einen großen Vermittler von Bitcoins hat unser Team von Anwälten im Kapitalmarktrecht das erste sog. „Haftungsdach“ errichtet sowie die erste Kooperation mit einer Bank rechtlich begleitet. In bestimmten Fällen kann ein solches Vorgehen eine Alternative zu einer BaFin-Erlaubnis sein. 

Unsere Mandanten im Kapitalmarktrecht

Das auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Team von WINHELLER, zu dem auch ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zählt, betreut diverse Anbieter des Finanzsektors zu Fragen des Kapitalmarktrechtes. Dazu zählen:

  • Vermögensverwaltungsfirmen
  • Betreiber von Handelsplattformen
  • Initiatoren geschlossener Fonds
  • Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaften
  • Kapitalanlagegesellschaften, Investmentgesellschaften
  • sonstige Emittenten von Wertpapieren
  • kleinere Bankhäuser aus dem Inland
  • deutsche Zweigstellen größerer Institute aus dem Ausland.

Im Vordergrund der Beratung unserer Anwälte und Fachanwälte für Kapitalmarktrecht steht dabei das Ergebnis für den Mandanten, dem wir stets die passendste und günstigste Möglichkeit bieten wollen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ihr Anwalt für Kapitalmarktrecht

Ihre Ansprechpartner zum Thema Kapitalmarktrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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