Prospekterstellung nach Vermögensanlagengesetz

Prospekterstellung nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen am Kapitalmarkt

Soll ein unternehmerisches Projekt verwirklicht werden oder steht eine unternehmerische Großinvestition an, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Finanzierung. Der klassische Weg führt über die Geschäftsbank und die Aufnahme eines Darlehens. Banken werden schon wegen der auch für Sie stetig strenger werdenden Regulierung bei der Vergabe von Darlehen immer vorsichtiger und fordern oft üppige Sicherheiten. Nicht selten ist es für Unternehmen, aber übrigens auch für gemeinnützige Körperschaften (z.B. im Bereich des Profisports), daher interessant, Kapital unabhängig von Banken zu beschaffen. Möglich ist dies über die Emission von Kapitalmarktprodukten wie etwa in Wertpapieren verbriefte Aktien oder Unternehmensanleihen oder zum Beispiel über nicht verbriefte Beteiligungsangebote wie Genussrechte oder partiarische Darlehen und klassische Nachrangdarlehen.

BaFin-Vermögensanlagenprospekte

Kaum noch Kapitalmarktprodukte ohne Prospektpflicht

Der sog. „graue Kapitalmarkt“ verdankt seinen Namen dem Umstand, dass die Produkte, die ihm zugeordnet werden, im Vergleich zu den klassischen in Wertpapieren verbrieften Kapitalmarktprodukten des „weißen Kapitalmarkts“, die schon nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig sind, wenig bis kaum reguliert waren. Diese Tatsache hat sich - veranlasst durch die Kapitalmarktskandale und Finanzkrisen der letzten Jahre – im Zuge einiger umfangreicher Gesetzesänderungen deutlich verändert.

Kaum ein Kapitalmarktprodukt ist heutzutage noch nicht Gegenstand staatlicher Regulierung und Aufsicht. Insbesondere die Emission klassischer Graumarktprodukte wie Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen ist mit dem im Sommer 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz für die Anbieter erheblich komplizierter geworden. So muss der Anbieter dieser Produkte nunmehr grundsätzlich einen Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) für sein Angebot erstellen sowie umfangreiche Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten erfüllen. Nur in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen entfällt die Prospektpflicht und können Emissionen ohne die dargelegten Anforderungen auskommen.

Hohe formelle Anforderungen an den Inhalt von Verkaufsprospekten

Für Kapitalmarktprodukte, die in Wertpapieren verbrieft sind, ist ein Verkaufsprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zu erstellen. Der Prospekt muss vor seiner Veröffentlichung von der BaFin gebilligt werden. Doch auch für nicht in Wertpapieren verbriefte Vermögensanlagen, die dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden, sind Prospekte zu erstellen. Auch in diesen Fällen ist die Billigung des Prospekts durch die BaFin vor dem ersten öffentlichen Angebot vorgeschrieben. Die Behörde prüft dabei lediglich, ob der Prospekt Informationen zu allen erforderlichen Punkten enthält. Die Frage nach der wirtschaftlichen Schlüssigkeit der Informationen ist hingegen nicht Gegenstand des Billigungsverfahrens der BaFin.

In formeller Hinsicht muss der Prospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die erforderlich sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlage selbst zu ermöglichen. Dies sind unter anderem Informationen zu folgenden Punkten:

  • Informationen über die verantwortlichen Personen und Gesellschaften des Emittenten
  • Beschreibung der Vermögensanlage und ihrer Hauptmerkmale, der Anlageziele und der Anlagepolitik
  • Ausführungen zur steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und den diesbezüglichen wesentlichen Grundlagen
  • Eine ausführliche Risikoaufklärung
  • Informationen zu den dem Anleger entstehenden Kosten neben dem Erwerbspreis
  • Offenlegung von Provisionszahlungen und Vermittlungsvergütungen
  • Angaben über ggfs. weitere emittierte Wertpapiere oder Vermögensanlagen

Auch hinsichtlich des Aufbaus des Prospekts sind viele Punkte zu beachten. So muss dieser beispielsweise schon auf dem Deckblatt einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin ist. Ferner müssen zwingend grundlegende Hinweise zur Prospekthaftungspflicht aufgenommen und der Prospekt muss vom Anbieter eigenhändig unterzeichnet werden. Weitere Einzelheiten regelt die Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung.

Vermögensanlagenprospekterstellung nicht ohne kompetente rechtliche Unterstützung

Die Erstellung eines Verkaufsprospekts für Vermögensanlagen ist eine höchst arbeitsintensive und fachlich herausfordernde Angelegenheit. Die stetigen Änderungen in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie der Verwaltungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden machen die rechtssichere Erstellung eines Verkaufsprospekts nicht leichter. Unsere Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht begleiten Sie gerne und kompetent bei der Emission von Kapitalmarktprodukten nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Erstellung von Wertpapierprospekten/Emissionsprospekten.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Prospekterstellung, Prospekthaftung und Vermögensanlagengesetz erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

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