Kanzlei für Kirchenrecht

Kirchenrecht & Religionsrecht

Recht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften stehen in Deutschland unter dem besonderen Grundrechtsschutz nach Artikel 4 des Grundgesetzes (Religionsfreiheit). Unter diesem schützenden Dach konnten sich nicht nur die christlichen Kirchen, sondern auch Gemeinschaften der großen Weltreligionen sowie kleinere Religionsgemeinschaften entwickelt. Dieses vielfältige Angebot sorgt dafür, dass jeder Mensch in Deutschland seine spirituelle Heimat finden kann.

So einfach dieser Grundsatz auch ist. Das Religions- und Kirchenrecht in Deutschland selbst ist komplex. Es ist nämlich nicht in einem einzigen Religionsgesetz oder Kirchengesetz zusammengefasst. Vielmehr existieren zahlreiche Sondervorschriften in ebenso vielen Einzelgesetzen. Vor diesem Hintergrund kann es sehr beruhigend sein, einen erfahrenen Berater an seiner Seite zu wissen, der sich im Gesetzes- und Verfahrensdschungel bestens auskennt.

Steuerliche Vorteile für Religionen durch Gemeinnützigkeit

Der Staat schützt Kirchen und sonstige Religionsgemeinschaften nicht nur durch die Religionsfreiheit. Vielmehr sieht die staatliche Gesetzgebung zahlreiche sonstige Sondervorschriften und Vergünstigungen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vor. Die wohl bekannteste und wichtigste Begünstigung ist die Gewährung des Gemeinnützigkeitsstatus. Die Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus steht allen religiösen Körperschaften offen. In der großen Mehrzahl sind dies

Eine gemeinnützige Organisation kann ertragsteuerfrei tätig werden. Zudem kann sie steuerlich wirksame Spendenbescheinigungen ausstellen. Mitglieder und Förderer können ihre Spenden und Beiträge also gegenüber dem Finanzamt steuermindernd geltend machen.

Besonderheit: Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht darüber hinaus die einzigartige Möglichkeit offen, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. Sie stehen dann rechtlich den bekannten großen christlichen Kirchen gleich.
Eine solche Körperschaft hat weitreichende Möglichkeiten: 

  • Zum Beispiel ist es ihr möglich, durch das Finanzamt eine eigene Steuer nach dem Kirchensteuergesetz zu erheben. 
  • Zudem kann sie kraft eigener Gesetzgebungskompetenz Regelungen zur Kirchenmitgliedschaft erlassen, eigene Ämter kreieren und deren Besoldung und soziale Absicherung im Rahmen eines eigenen Kirchenbeamtengesetzes regeln.

Die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist komplex und aufwendig, da das Verfahren bisher nicht bundeseinheitlich gesetzlich geregelt ist. Die einzelnen Bundesländer gehen unterschiedlich mit den Anträgen um, so dass die Antragstellung auf jeden Fall von einem erfahrenen Rechtsanwalt begleitet werden sollte. 

Kirchenstatus KdöR | Voraussetzungen? Steuern?

WINHELLER unterstützt Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi – Schule des Islamischen Sufismus bei Erlangung des Kirchenstatus

„Wir freuen uns, dass wir die MTO erfolgreich in diesem Prozess begleiten durften. Von der Prüfung des Vorhabens, über das Antragsverfahren bis hin zur Anerkennung durch das zuständige Ministerium galt es, die Besonderheiten der MTO in Bezug auf die Verleihungsvoraussetzungen herauszuarbeiten. Ein langer Weg, der sich am Ende aber für unsere Mandantin gelohnt hat“, so Rechtsanwalt Johannes Fein, Partner und Leiter des NPO-Teams bei WINHELLER, der den Fall gemeinsam mit Rechtsanwalt und Kirchenrechtsexperte Benjamin Kirschbaum begleitete. Mehr erfahren

Zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen mit Kirchenstatus

Neben den Vorzügen der Gemeinnützigkeit genießen Religionsgemeinschaften, zumeist unabhängig von ihrer Rechtsform, auch in anderen Rechtsbereichen einen Sonderstatus:  

  • So finden das Betriebsverfassungsgesetz sowie die Gesetze zur Arbeitnehmermitbestimmung und zur Personalvertretung keine Anwendung. Vielmehr besteht im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts die Möglichkeit, dass sich eine Religionsgemeinschaft ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz schafft.
  • Daneben können Religionsgemeinschaften ihre Feste zumeist im Rahmen des Feiertagsgesetzes geltend machen. Schulen und Arbeitgeber müssen die Mitglieder der Gemeinschaft dann zur Teilnahme am Gottesdienst freistellen. 
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Religionsgemeinschaften durch Mitglieder, die über eine Lehramtsqualifikation verfügen, Religionsunterricht erteilen und so Einfluss auf die kulturelle und politische Bildung der Schüler nehmen.
     

Unsere Referenzen im Bereich Kirchen und Religion (Auszug):

Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR

Caritasverband Frankfurt e.V.

Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.

American Jewish Committee Berlin e.V.

Iglesia Ni Cristo

Was können wir für Sie tun?

Wir sind für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aller Glaubensrichtungen sowohl auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene aktiv und beraten sie umfassend rechtlich und steuerlich. Unser Leistungskatalog ist entsprechend vielfältig und beinhaltet unter anderem: 

  • Rechtliche und steuerliche Begleitung der Gründung Ihrer Religionsgemeinschaft
  • Rechtliche und steuerliche Begleitung der laufenden Geschäftsführung Ihrer Religionsgemeinschaft
  • Vereinsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Begleitung bei Restrukturierungsprozessen und Ausgliederungen 
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und laufende Tax Compliance zur Bewahrung des Gemeinnützigkeitsstatus
  • Beantragung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und Begleitung des gesamten Antragsverfahrens
  • Beratung hinsichtlich der Erhebung von Kirchensteuer
  • Gestaltung von Regelungen zur Kirchenmitgliedschaft 
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen für Ihre Mitarbeiter
  • Erstellung eines eigenen Mitarbeitervertretungsgesetzes
  • Umsatzsteuerliche Beratung
  • Beratung und Vertretung in der Kommunikation mit den Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Vertretung vor den ordentlichen Gerichten und den Finanzgerichten und insbesondere auch den Verfassungsgerichten zur Verteidigung der Religionsfreiheit
  • Laufende Steuerberatung, d.h. Buchführung, Jahresabschlussarbeiten und Steuererklärungen

Ihr Anwalt für Kirchenrecht

Egal ob Sie eine neue Religionsgemeinschaft gründen wollen oder diese seit Jahren etabliert ist; gleich, ob sie als Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben oder steuerliche Beratung im Einzelfall oder laufende Unterstützung in Buchhaltungs- und Steuerfragen benötigen: Unsere Experten im Religions- und Kirchenrecht beraten Sie umfassend in Recht und Steuern, damit sich Ihre religiöse Gemeinschaft bestmöglich entwickeln kann. 

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Kirchenrecht und Religionsrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 24). Sprechen Sie uns gerne an!

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