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Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften stehen in Deutschland unter dem besonderen Grundrechtsschutz nach Artikel 4 des Grundgesetzes (Religionsfreiheit). Unter diesem schützenden Dach konnten sich nicht nur die christlichen Kirchen, sondern auch Gemeinschaften der großen Weltreligionen sowie kleinere Religionsgemeinschaften entwickelt. Dieses vielfältige Angebot sorgt dafür, dass jeder Mensch in Deutschland seine spirituelle Heimat finden kann.
So einfach dieser Grundsatz auch ist. Das Religions- und Kirchenrecht in Deutschland selbst ist komplex. Es ist nämlich nicht in einem einzigen Religionsgesetz oder Kirchengesetz zusammengefasst. Vielmehr existieren zahlreiche Sondervorschriften in ebenso vielen Einzelgesetzen. Vor diesem Hintergrund kann es sehr beruhigend sein, einen erfahrenen Berater an seiner Seite zu wissen, der sich im Gesetzes- und Verfahrensdschungel bestens auskennt.
Der Staat schützt Kirchen und sonstige Religionsgemeinschaften nicht nur durch die Religionsfreiheit. Vielmehr sieht die staatliche Gesetzgebung zahlreiche sonstige Sondervorschriften und Vergünstigungen für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vor. Die wohl bekannteste und wichtigste Begünstigung ist die Gewährung des Gemeinnützigkeitsstatus. Die Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus steht allen religiösen Körperschaften offen. In der großen Mehrzahl sind dies
Eine gemeinnützige Organisation kann ertragsteuerfrei tätig werden. Zudem kann sie steuerlich wirksame Spendenbescheinigungen ausstellen. Mitglieder und Förderer können ihre Spenden und Beiträge also gegenüber dem Finanzamt steuermindernd geltend machen.
Allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften steht darüber hinaus die einzigartige Möglichkeit offen, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. Sie stehen dann rechtlich den bekannten großen christlichen Kirchen gleich.
Eine solche Körperschaft hat weitreichende Möglichkeiten:
Die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist komplex und aufwendig, da das Verfahren bisher nicht bundeseinheitlich gesetzlich geregelt ist. Die einzelnen Bundesländer gehen unterschiedlich mit den Anträgen um, so dass die Antragstellung auf jeden Fall von einem erfahrenen Rechtsanwalt begleitet werden sollte.
„Wir freuen uns, dass wir die MTO erfolgreich in diesem Prozess begleiten durften. Von der Prüfung des Vorhabens, über das Antragsverfahren bis hin zur Anerkennung durch das zuständige Ministerium galt es, die Besonderheiten der MTO in Bezug auf die Verleihungsvoraussetzungen herauszuarbeiten. Ein langer Weg, der sich am Ende aber für unsere Mandantin gelohnt hat“, so Rechtsanwalt Johannes Fein, Partner und Leiter des NPO-Teams bei WINHELLER, der den Fall gemeinsam mit Rechtsanwalt und Kirchenrechtsexperte Benjamin Kirschbaum begleitete. Mehr erfahren
Neben den Vorzügen der Gemeinnützigkeit genießen Religionsgemeinschaften, zumeist unabhängig von ihrer Rechtsform, auch in anderen Rechtsbereichen einen Sonderstatus:
Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR
Caritasverband Frankfurt e.V.
Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.
American Jewish Committee Berlin e.V.
Iglesia Ni Cristo
Wir sind für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aller Glaubensrichtungen sowohl auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene aktiv und beraten sie umfassend rechtlich und steuerlich. Unser Leistungskatalog ist entsprechend vielfältig und beinhaltet unter anderem:
Egal ob Sie eine neue Religionsgemeinschaft gründen wollen oder diese seit Jahren etabliert ist; gleich, ob sie als Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben oder steuerliche Beratung im Einzelfall oder laufende Unterstützung in Buchhaltungs- und Steuerfragen benötigen: Unsere Experten im Religions- und Kirchenrecht beraten Sie umfassend in Recht und Steuern, damit sich Ihre religiöse Gemeinschaft bestmöglich entwickeln kann.
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Kirchenrecht und Religionsrecht sind Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht) und Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 80). Sprechen Sie uns gerne an!
28.02.2022 - Benjamin Kirschbaum
Im Ausland tätige deutsche Priester: Steuerpflichtig in Deutschland?