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Das Steuerstrafrecht gehört zu den am häufigsten geänderten Regelungen der Abgabenordnung. Eine Steuerhinterziehung kann daher recht schnell passieren und setzt oftmals gar keine große kriminelle Energie voraus.
Wer gegenüber den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder relevante Tatsachen vorenthält, um sich oder einem Dritten steuerliche Vorteile zu verschaffen, kann sich der Steuerhinterziehung strafbar machen. Steuerliche Vorteile können dabei neben der klassischen Steuerverkürzung auch zu Unrecht erlangte Vergünstigungen (z.B. das Kindergeld), Prämien oder Zulagen sein.
Die Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Die Höhe der Strafe orientiert sich jeweils an dem hinterzogenen Betrag.
Ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren oder Ermittlungen der Steuerfahndung lösen häufig Existenzängste aus – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmern. Es ist daher besonders wichtig, dass sich Betroffene so schnell wie möglich mit ihrem Berater austauschen und die nächsten Schritte für eine Verteidigung sorgfältig planen. Nur so können die Folgen des Strafverfahrens möglichst gering gehalten werden.
Unsere Anwälte für Steuerstrafrecht beraten und vertreten bundesweit Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Körperschaften zu Selbstanzeigen bei Steuerstraftaten oder Steuerstreitverfahren, bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren oder Steuerstrafprozessen. Wir sind insbesondere in folgenden Fällen für Sie tätig:
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie aus einer Hand und betreuen sowohl Ihr steuerstrafrechtliches Verfahren als auch die eigentliche steuerliche Abwicklung Ihres Falles. Sie haben damit einen vertrauensvollen Ansprechpartner für alle Fragen, die Ihr Verfahren betreffen. Diese gesamtheitliche Betrachtung ist für eine erfolgreiche Verteidigung von großem Vorteil.
Wir haben im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Mandanten in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren erfolgreich beraten und vertreten. Unsere Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden, Steuerfahndung, den Finanzämtern und den Gerichten kommt unseren Mandanten unmittelbar zugute.
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Sie suchen einen Anwalt für Steuerstrafrecht? Unsere Fachanwälte und Steuerberater freuen sich auf Ihre Fragen rund um Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren und steuerliche Ermittlungsverfahren.
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18.08.2021 - Stefan Winheller
30.06.2021 - Stefan Winheller
Steuerstrafrecht: Einziehung von Taterträgen nur bei vermögenswertem Vorteil