Kanzlei für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen

Arbeits- und Organverträge, Honorarkräfte und Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigung und Umstrukturierung

Arbeitsrecht wird nicht erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße relevant, sondern von Anfang an. Sobald der erste Arbeitnehmer im Spiel ist, befindet man sich mitten im Arbeitsrecht. Und es bleibt selten dabei: Kaum eine unternehmerische oder organisatorische Entscheidung wirft nicht zugleich arbeitsrechtliche Fragen auf.

Umgekehrt bleibt auch das Arbeitsrecht selten unter sich. Ob Arbeitsvertrag, Honorarvereinbarung, Kündigung oder Umstrukturierung, arbeitsrechtliche Entscheidungen haben fast immer auch steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und bei gemeinnützigen Organisationen gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen. Genau an diesen Schnittstellen berät WINHELLER.

Als Kanzlei mit ausgeprägtem Schwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht und im Steuerrecht denken unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht diese Zusammenhänge von Beginn an mit. Wir beraten in Frankfurt und bundesweit – national wie international – überwiegend die Arbeitgeberseite: von Unternehmen über Vereine, Stiftungen, Verbände und gGmbHs bis hin zu Geschäftsführungen und Vorständen. So erkennen wir als Anwalt für Arbeitsrecht Risiken, etwa aus einer unklaren Statusabgrenzung oder einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung, bereits im Entwurfsstadium und nicht erst in der Betriebsprüfung.

Anwalt für Arbeitsrecht berät bundesweit

Beratungsschwerpunkte unserer Anwälte für Arbeitsrecht

1. Arbeits- und Organverträge rechtssicher gestalten und prüfen

Der Vertrag ist die Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses und der beste Zeitpunkt, um spätere Konflikte und Nachforderungen zu vermeiden. Wir gestalten und prüfen für Arbeitgeber und gemeinnützige Organisationen insbesondere:

Dabei berücksichtigen wir steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen schon im Entwurf. Bei gemeinnützigen Organisationen berücksichtigen wir zusätzlich die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, etwa an eine angemessene Vergütung von Vorstand und Geschäftsführung. Im Rahmen eines regelmäßigen Vertragsscreenings zeigen wir Ihnen Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf auf, bevor daraus ein Risiko wird. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in Vertragsverhandlungen, national wie grenzüberschreitend.

2. Honorarkräfte und Freelancer: Scheinselbstständigkeit vermeiden

Die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern und Honorarkräften wirkt flexibel, birgt aber erhebliche sozialversicherungsrechtliche Risiken. Werden Verträge und gelebte Praxis nicht sauber aufeinander abgestimmt, droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit mit rückwirkenden Beitragsnachforderungen, Säumniszuschlägen und im Ernstfall strafrechtlichen Ermittlungen.

Für gemeinnützige Organisationen kann das existenzbedrohend werden: Die Gemeinnützigkeit schützt nicht vor einer strengen Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Sozialgerichte, und eine festgestellte Scheinselbstständigkeit kann sogar als Mittelfehlverwendung den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden. 

Wir beraten Sie umfassend arbeits- und sozialversicherungsrechtlich bei der Gestaltung von Honorar- und Freelance-Verträgen, bei Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen der DRV sowie beim Aufbau praxistauglicher, rechtssicherer Einsatzmodelle.

3. Arbeitnehmerüberlassung – national und grenzüberschreitend

Wir begleiten Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit / Zeitarbeit) von der Erlaubnis über die Vertragsgestaltung bis zur laufenden Compliance. Auch das häufig unterschätzte Risiko einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bewerten wir für Sie zuverlässig und helfen Ihnen, Verträge und gelebte Praxis rechtskonform zu gestalten. 

Darüber hinaus beraten wir zu grenzüberschreitendem und internationalem Personaleinsatz und können dabei bei Bedarf auf steuer- und visumsrechtliche Expertise im Haus zurückgreifen. Für den Dritten Sektor beraten wir zu den Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung in NPOs.

4. Beendigung von Arbeitsverhältnissen – national und international

Bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und Risiken einer Kündigung, inklusive Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und dem Umgang mit einer Kündigungsschutzklage und zeigen Alternativen auf, etwa den Aufhebungsvertrag und die Verhandlung von Abfindungen. Unser Ziel ist grundsätzlich die Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Gerichtsprozesse durch wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösungen. Gelingt das nicht, vertreten wir Sie selbstverständlich vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Auch bei der Beendigung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen stehen wir Ihnen zur Seite.

5. Umstrukturierungen: Betriebsübergang, Umwandlung und Mitbestimmung

Umstrukturierungen berühren das Arbeitsrecht an sensibler Stelle. Wir beraten Sie bei der Umsetzung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB) und Umwandlungen, bei der ordnungsgemäßen Information der Beschäftigten, der Durchführung einer Sozialauswahl sowie bei der Vorbereitung und Verhandlung betriebsverfassungsrechtlicher Regelungsinstrumente wie Interessenausgleich und Sozialplan. In Fragen der betrieblichen Mitbestimmung begleiten wir Sie in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen mit dem Ziel, Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder schnell und dauerhaft zu lösen.

Warum WINHELLER? Arbeitsrecht im Kontext gedacht

Was uns von rein arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzleien unterscheidet, ist der interdisziplinäre Blick und unsere klare Fokussierung: Wir verbinden Arbeitsrecht mit Steuer-, Sozialversicherungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Gerade Vereine, Stiftungen, Verbände und gGmbHs profitieren davon, weil arbeitsrechtliche Strukturen im Dritten Sektor eng mit Organhaftung, Vergütungsgrenzen und steuerlichen Vorgaben verknüpft sind. Statt pauschaler Standardmuster erhalten Sie passgenaue Lösungen, die auch die Folgen für Ihre Gemeinnützigkeit und Ihre steuerliche Situation im Blick behalten.

Praxishandbuch Arbeitsrecht

Umfassende Erläuterungen mit Fallbeispielen für eine effektive Beratung im Arbeitsrecht – mit einem ausführlichen Beitrag zur Arbeitnehmerüberlassung von WINHELLER.

Hier bestellen

Ihre Interessenvertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Ob es um einzelne Arbeitsverhältnisse oder um kollektivrechtliche Fragen geht: Sofern nötig, setzen wir Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen ebenso durch wie vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen. Im kollektiven Arbeitsrecht begleiten wir Sie zudem vor Einigungsstellen sowie bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge umfassend und einzelfallbezogen.
 

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind in Frankfurt und bundesweit überwiegend für die Arbeitgeberseite tätig, vertreten bewusst aber auch Führungskräfte und leitende Angestellte. Das übergreifende Verständnis für die Sichtweise der jeweils anderen Seite bereichert unsere Verhandlungsführung und Prozesstaktik in entscheidendem Maße. Angesichts der häufig weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen bzw. Organisationen und deren Abläufe ist es dabei stets unser Ziel, Konflikte durch vorausschauende Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung von vornherein zu vermeiden oder schnell und dauerhaft zu lösen.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Für Ihre Fragen rund um Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediation sowie Arbeitsrecht für Nonprofits stehen Ihnen unsere Experten in Frankfurt und bundesweit zur Verfügung. 

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 29).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 29

Kontakt

Kontakt
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.