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International tätige Unternehmen entsenden häufig deutsche Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland oder beschäftigen ausländische Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland. Grund dafür ist in der Regel der Mangel einer bestimmten Kompetenz vor Ort, etwa für den Aufbau von Leitungs- und Know-how-Strukturen, für die Einweisung in bestimmte Prozesse und für Schulungen.
Je nach konkreter Ausgestaltung der Entsendung von Arbeitnehmern gibt es eine Fülle unterschiedlicher rechtlicher Aspekte zu beachten. Regelmäßig stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen vor Fragen wie:
Unter Umständen müssen Unternehmen bei einem Einsatz in Deutschland auch die strengen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) berücksichtigen.
Wenn im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern Mindestbedingungen oder Meldepflichten nicht eingehalten werden, Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt werden oder eine notwendige Erlaubnis nicht vorliegt, kann dies zur Verhängung erheblicher Bußgelder durch den Zoll im OWiG-Verfahren führen. Daneben besteht das Risiko, dass die Sozialversicherungsträger hohe Nachforderungen stellen oder gar eine Rückabwicklung fordern, die buchhalterisch in der Regel großen Aufwand verursacht. Auch Gerichtsverfahren im Ausland, die sich aus schlecht vorbereiteten Entsendesituationen ergeben, können hohe Kosten verursachen.
Bei einer frühzeitigen Einbindung in das Projekt der Entsendung Ihrer Arbeitnehmer sorgen wir dafür, dass sich Ihnen keine rechtlichen Hürden in den Weg stellen und Sie Ihr Personal weltweit flexibel einsetzen können. Soweit dabei auch ausländische Rechtsordnungen eine Rolle spielen, können wir in allen wichtigen Wirtschaftszentren weltweit Kollegen unseres Netzwerks hinzuziehen und Ihnen damit eine kompetente und zuverlässige Steuerung Ihres grenzüberschreitenden Projekts aus einer Hand gewährleisten.
Sie planen eine Personalentsendung oder möchten mehrere Mitarbeiter ins Ausland schicken? Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Entsendung von Arbeitnehmern sowie allgemein zum Thema Arbeitsrecht sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
29.12.2022 - Dr. Eric Uftring
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
18.11.2022 - Sascha Matussek
Inflationsprämie: Zahlungen von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer steuerfrei möglich
Umfassende Erläuterungen mit Fallbeispielen für eine effektive Beratung im Arbeitsrecht – mit einem ausführlichen Beitrag zur Arbeitnehmerüberlassung von Fachanwalt Dr. Eric Uftring
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