Kanzlei für Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher umsetzen

Schutz von Beschäftigtendaten und Bewerberdaten

An der Schnittstelle zu den „klassischen“ Problemstellungen des Arbeitsrechts gewinnt der Beschäftigtendatenschutz zunehmend an Bedeutung. Zum einen hat das Bekanntwerden von Datenschutzskandalen in den letzten Jahren zu einer erhöhten Sensibilität bei Beschäftigten und Arbeitgebern für den Datenschutz geführt. Zum anderen haben sich die Anforderungen an den Datenschutz durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erheblich verschärft.

Des Weiteren schreitet die Digitalisierung des Arbeitslebens durch den Einsatz von Informationstechnologien stetig voran. Dies hat zur Folge, dass die Menge von Beschäftigtendaten, die durch den Arbeitgeber verarbeitet werden, ständig anwächst.

Arbeitgeber sollten daher auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben achten und ihre unternehmensinternen Prozesse „compliant“ gestalten.

Anwalt für Beschäftigtendatenschutz berät bundesweit

Umgang mit personenbezogenen Mitarbeiterdaten

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z.B.

  • Name,
  • Adresse,
  • Geburtsdatum,
  • Einstellungsdatum,
  • Berufserfahrung,
  • Schulausbildung,
  • Schwerbehinderteneigenschaft,

gilt auch unter der DSGVO ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies gilt im Arbeitsverhältnis gleichermaßen. Demnach ist eine Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten nur zulässig, soweit ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder die betroffene Person einwilligt.

Viele Vorschriften im Beschäftigtendatenschutz

Eine rechtskonforme Umsetzung des Arbeitnehmerdatenschutzes wird jedoch durch die hohe Komplexität verschiedener Vorschriften erschwert. Grundsätzlich sind die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Zudem enthält die Verordnung eine Regelung, nach der es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, spezifischere nationale Vorschriften für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext zu erlassen. Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis getroffen. Außerdem enthalten auch bereichsspezifische Gesetze, wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Einkommensteuergesetz (EStG) oder das Sozialgesetzbuch (SGB IX), datenschutzrechtliche Regelungen.

Des Weiteren können auch Kollektivvereinbarungen, wie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten sein.

Eine vollständige Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist damit nur bei einer umfassenden Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorschriften möglich, sodass bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten auch auf arbeitsrechtliche Fachkenntnisse Wert gelegt werden sollte.

Unsere Leistungen im Beschäftigtendatenschutz

Wir helfen Ihnen, den Schutz von Bewerber- und Beschäftigtendaten in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform und praxisorientiert zu gestalten. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:

  • Beratung zu den rechtlichen Aspekten des Recruitings (Active Sourcing, Nutzung von Bewerbungsportalen, Einsatz eines Talentpools etc.),
  • Beratung zur datenschutzkonformen Verwaltung von Personalakten (digital und papiergebunden),
  • Beurteilung der rechtlichen Risiken und Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz privater Endgeräte zu betrieblichen Zwecken (Bring Your Own Device),
  • datenschutzkonformes Arbeiten im Home Office,
  • Beratung bezüglich des Outsourcings der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung,
  • Entwicklung von Richtlinien zum Datenschutz und zur Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur,
  • Erstellung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Einführung und Implementierung neuer IT-Systeme,
  • Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von IT-Systemen,
  • Verhandlung mit Betriebsräten/Personalvertretung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen,
  • Beratung im Hinblick auf den Datentransfer innerhalb von Konzernen,
  • Beratung bezüglich der Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz,
  • Beratung zu den Möglichkeiten einer (anlassbezogenen) Auswertung von Anruf- und Internetprotokollen,
  • Beurteilung der Anforderungen an die Verwendung eines elektronischen Zeiterfassungssystems, insbesondere mittels Fingerprint.

Ihr Anwalt für Beschäftigtendatenschutz

Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf unsere Ansprechpartner für Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz zuzukommen!

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 29).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 29

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