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Datenschutz und Cyber-Sicherheit in Deutschland 2022
(Kapitel aus dem Fachbuch der Reihe Law Review)
Unsere Experten verfassen jährlich für das Handbuch The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review ein eigenes Kapitel zu aktuellen Datenschutzregelungen in Deutschland. Hier kostenlos lesen.
Diese Fragen beantwortet Rechtsanwältin Olga Stepanova im Video:
Die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind oft gegenläufig. Besonders dann, wenn es um die Überwachung des Arbeitsplatzes geht. Ganz gleich, ob es sich um die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen, die Überprüfung von Telefon-, E-Mail- oder Internetnutzung, den Einsatz von GPS- oder biometrischen Zugangssystemen, die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, der Prüfung des Gesundheitszustandes während der Corona-Pandemie oder die Einsichtnahme von Mitarbeiterprofilen in sozialen Netzwerken handelt – die Meinungen über die rechtliche Zulässigkeit solcher Maßnahmen gehen weit auseinander. Folglich müssen diese immer einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Unsere erfahrenen Anwälte für Datenschutzrecht beraten Sie bei der Erstellung eines rechtskonformen und für Ihren Unternehmensalltag praktikablen Datenschutzkonzepts. Dabei unterstützen wir Sie gern mit unserem erfahrenen Team insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
Sie haben die DSGVO noch nicht lückenlos umgesetzt? Innerhalb von drei Monaten erarbeitet unser Team für Sie ein maßgeschneidertes Datenschutzkonzept. Dazu gehört u.a. die:
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Während die Aufsichtsbehörden die Umsetzung des Datenschutzrechts in Unternehmen, Verbänden und Vereinen in den vergangenen Jahren nur sehr sporadisch überprüft haben, nehmen die Kontrollen in jüngster Zeit spürbar zu. Allerdings sind viele dabei im Fokus stehende Themen für Unternehmen schwer umzusetzen oder undurchsichtig. Dazu gehören:
Zudem gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund, das Augenmerk auf den Datenschutz zu richten: Auch Kunden und Geschäftspartner achten immer genauer darauf, wie mit Ihren Daten umgegangen wird. Dies ist zwar eine schwierige Aufgabe, aber gleichzeitig auch eine Chance. Ein Unternehmen kann allein durch einen besonders sorgfältigen Umgang mit Daten bereits viel für das Vertrauensverhältnis zu seinen Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen Betroffenen tun.
Google+, LinkedIn, Xing, Twitter, Snapchat, YouTube, Blog, Podcast oder Facebook & Co: Mittlerweile gibt es wohl kaum ein Unternehmen, welches dauerhaft erfolgreich ist und sich nicht unterschiedlicher Social-Media-Kanäle, eigenen Webseiten oder anderen Online-Medien bedient, um auf sich und seine Produkte aufmerksam zu machen und noch mehr Menschen zu erreichen.
Doch auch hier lohnt ein Blick auf das Datenschutzrecht. Es gibt zahlreiche Fallstricke, bei denen kostspielige Abmahnungen und Bußgelder drohen. Die Praxis zeigt, dass es sich lohnt, das eigene Social-Media-Konzept im Voraus durch einen spezialisierten Anwalt für Datenschutzrecht durchleuchten zu lassen. So können Sie die Herausforderungen der sozialen Netzwerke rechtssicher meistern.
E-Mail Werbung, E-Mail Newsletter, Telefonwerbung, Customer-Relationship-Management-Systeme, Kundenbindungsprogramme, Marktforschung, Gewinnspiele oder Adresshandel: Informationen jeglicher Art sind notwendige Werkzeuge eines guten strategischen Marketings. Insbesondere personenbezogene Daten sind für ein Unternehmen sowohl für Marktforschungszwecke als auch für gezielte Werbemaßnahmen wichtig. Es stellt sich jedoch in der Praxis häufig die Frage, ob die Erhebung und Verwendung von Daten im Einklang mit den entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt.
Mit einer Compliance-Beratung unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen dabei, die datenschutzrechtlichen Tücken im Online- und Offline-Marketing frühzeitig zu erkennen und die betreffende Marketingmaßnahme rechtssicher zu planen und auszugestalten, damit Sie sich ruhigen Gewissens um Ihr Kerngeschäft kümmern können. Das spart auf lange Sicht Zeit, Kosten und Nerven. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Durch das Telemediengesetz (TMG) zwingt der Gesetzgeber Unternehmen, Verbände und Vereine dazu, auf ihrer Internetseite zu erklären, wie sie mit den Daten ihrer Websitenutzer umgehen wollen. Jedes im Internet agierende Unternehmen benötigt deshalb auf seiner Homepage eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen des TMG sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht. Entsprechende Anforderungen gelten auch für Vereine und Verbände sowie sonstige Nonprofit-Organisationen (Stiftung, gGmbH, gUG, gemeinnützige Genossenschaft etc.). Gerne erstellen wir Ihnen die passende Datenschutzerklärung für Ihren Internetauftritt.
Auch andere Website-Elemente wie Impressum, Cookies, Social Plugins, Google Analytics, und Google Adsense müssen rechtlich geprüft werden: Wir beraten Sie umfassend nicht nur im Hinblick auf das Datenschutzrecht, sondern beispielsweise auch bei
Gerne prüfen wir Ihre bereits bestehenden Strukturen und Texte und weisen Sie praxisnah auf Risiken und bestehende Lösungsmöglichkeiten hin.
Sie sind ein Start-up und konzipieren gerade Ihren Marktauftritt? Wir machen Ihr Projekt zu unserem Projekt, stehen als verlässlicher Partner an Ihrer Seite und beantworten alle Ihre Fragen. Sprechen Sie uns gerne an.
Personenbezogene Daten können durch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung von Systemen scheinbar unbegrenzt erhoben, ausgewertet und genutzt werden. Dies birgt viele Möglichkeiten und Chancen, aber auch Risiken für Unternehmen und Betroffene. Unternehmen können Kosten optimieren, indem sie bestimmte interne Prozesse an externe Dienstleister auslagern oder sich gemeinsam mit anderen Unternehmen im Konzern sogenannter Shared Service Center bedienen.
Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne bei allen datenschutzrechtlich relevanten Projekten, insbesondere bei
Verbände, Vereine und andere Nonprofit-Organisationen müssen das Datenschutzrecht ebenso beachten wie kommerziell tätige Unternehmen. Während die Datenschutzbehörden früher hauptsächlich letztere kontrolliert haben, gerieten in jüngerer Zeit auch Vereine und Verbände immer stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, ein für Ihre Organisation passendes Datenschutzkonzept zu entwickeln, das den aktuellen Vorgaben des Datenschutzrechts entspricht.
Das BDSG enthält in bestimmtem Rahmen Privilegien für die Spendenwerbung. Zusätzlich müssen Spendenwerber jedoch auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten.
Eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Spendenwerbung kann also trotzdem unlauter im Wettbewerb mit anderen Spendenwerbern sein und damit gegen das UWG verstoßen. Gerne überprüfen wir für Sie die rechtliche Zulässigkeit der von Ihnen geplanten Werbemaßnahmen oder erstellen Ihnen von Grund auf ein rechtlich unbedenkliches Konzept für Ihre Spendenwerbung.
Wenn Sie möchten, bieten wir in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation Schulungen zum Thema Datenschutzrecht an. Hier finden Sie unser Fortbildungs- und Schulungsangebot.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir halten Ihnen im Datenschutz den Rücken frei! Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Datenschutzrecht sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Auch für Fragen des IT-Rechts stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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