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Neben der gemeinnützigen GmbH und der für größere Projekte geeigneten gemeinnützigen AG hat die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) in den letzten Jahren ihre Bedeutung für Kleingründungen gefestigt. Sie kann bereits mit 1 Euro Stammkapital errichtet werden und wird daher auch häufig als "Mini-gGmbH" oder "1-Euro-gGmbH" bezeichnet. Das gewöhnliche Stammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro muss die gemeinnützige UG also nicht sofort aufbringen. Stattdessen kann die gemeinnützige UG den Betrag über die Jahre ansparen.
Wirkliche 1-Euro-Gründungen sind in der Praxis jedoch nur selten überlebensfähig. Ein gewisses Mindeststartkapital ist schon deswegen erforderlich, damit die gemeinnützige UG nicht gleich nach ihrer Errichtung wieder in die Insolvenz fällt.
Gerne beraten wie Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, ob die gUG oder doch eher eine andere gemeinnützige Rechtsform für Ihr Projekt geeignet ist. Gleich, ob es in Ihrem Fall auf eine gUG oder eine gGmbH oder eine gAG hinausläuft: Gerne unterstützen wir Sie umfassend und bundesweit bei der Gründung, z.B. durch:
Außerdem erbringen wir für Sie auf Wunsch auch sämtliche rechtliche Dienstleistungen (Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht etc.) und umfassende steuerrechtliche Beratungsleistungen inkl. der laufenden Buchführung und der notwendigen Jahresabschlussarbeiten.
Die Gründung Ihrer gemeinnützigen UG oder gGmbH können wir in Abhängigkeit von Ihrem konkreten Vorhaben übrigens häufig zu einem fairen Pauschalpreis anbieten. Die genaue Höhe legen wir im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs mit Ihnen fest, in dem wir Ihr gemeinnütziges Projekt kennenlernen, Ihre Fragen beantworten und das weitere Vorgehen planen.
Sie Interessieren sich für die Gründung einer gemeinnützigen UG? Unser auf das Recht der gemeinnützigen UG spezialisierte Anwalt ist Fachanwalt für Steuerrecht Johannes Fein. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).
28.07.2022 - Johannes Fein
gGmbHs: Abfindungen in Höhe des Nennwerts entsprechen der Gemeinnützigkeit
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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