Kanzlei für M&A und Fusionen im gemeinnützigen Sektor

M&A und Fusionen im gemeinnützigen Sektor

M&A-Beratung für NPOs

Mergers & Acquisitions (M&A, zu Deutsch in etwa: Zusammenschlüsse & Übernahmen) spielen im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle im Wettbewerb um Marktanteile und Unternehmenswachstum. Klassischerweise kauft dabei ein Unternehmen ein anderes oder Teile davon und integriert dieses in die eigenen Strukturen. So wird ein Wettbewerber „vom Markt genommen“ und seine Innovationen und Mitarbeiter gehen auf den Erwerber über.

Idealerweise gewinnt der Erwerber auch die Kunden des übernommenen Unternehmens. Derlei Transaktionen finden häufig zwischen Unternehmen mit Sitz in ein und demselben Land statt, aber vielfach auch grenzüberschreitend. Der Käufer verschafft sich so einen schnellen und sicheren Zugang zu einem ausländischen Markt.

Beratung zu Fusionen von NPOs

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M&A dient nachhaltiger Entwicklung im dritten Sektor

Unternehmenstransaktionen und -zukäufe zählen aber nicht nur in der Marktwirtschaft zum Alltag, sondern spielen auch im dritten Sektor (also für gemeinnützige Organisationen) eine immer wichtigere Rolle.

Aufgrund des steigenden Wettbewerbsdrucks, der meist auf begrenzten Finanzmitteln und damit notwendigen Kosteneinsparungen beruht, erkennen auch nicht gewinnorientierte Unternehmen in Zukäufen und Zusammenschlüssen Chancen auf Wachstum oder Kosteneinsparungen. Denn auch Nonprofit-Organisationen werben um Kunden, Zuschauer, Patienten, Mitglieder, Zuschüsse, Spender und Sponsoren.

Zusammenschlüsse mehrerer gemeinnütziger Träger können für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich sein. Und immer häufiger finden auch im dritten Sektor grenzüberschreitende M&A-Transaktionen statt. Vor allem gemeinnützige deutsche Sozialunternehmen, gemeinnützige Kindergartenbetreiber und NPOs der Gesundheitsbranche (Krankenhäuser, Altersheime etc.) sind nicht nur für deutsche Käufer, sondern auch für ausländische (gemeinnützige und nicht gemeinnützige) Investoren begehrte Kaufobjekte.

Keine „feindliche“ Übernahme einer NPO möglich

Über „feindliche“ Übernahmen, die im Wirtschaftsteil der Zeitung oft von besonderem Interesse bei M&A-Aktivitäten sind, brauchen sich NPOs hingegen keine Sorgen zu machen. Die hierfür erforderliche Erlangung einer Stimmrechtsmehrheit, die eine Übernahme des Geschäftsbetriebs herbeiführen könnte, ist aufgrund der im gemeinnützigen Umfeld vorherrschenden Rechtsformen meist nicht möglich. Nonprofit-Unternehmen sollten die Möglichkeiten der Übernahmen und Zusammenschlüsse vielmehr als Chance sehen, ihr eigenes Tätigkeitsfeld zu erweitern und so nachhaltig ihren gemeinwohlorientierten Zweck erfüllen zu können.

Häufigster Anwendungsfall: Übernahme von gGmbHs

Am meisten Ähnlichkeit mit klassischen M&A-Transaktionen haben Käufe und Verkäufe gemeinnütziger GmbHs. Sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Käufer können an der Übernahme von gGmbHs Interesse haben. Der Vorgang vollzieht sich dabei ähnlich wie bei der Übernahme einer gewerblichen GmbH. Es sind also sowohl Asset Deals als auch Share Deals möglich.

Im Rahmen der notwendigen Legal Due Diligence und Tax Due Diligence sind allerdings vor allem gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten: Der Kauf einer gGmbH, der unmittelbar der Entzug der Gemeinnützigkeit droht, ist oft kein gutes Geschäft für den Käufer, sondern der auf jeden Fall zu verhindernde GAU. Eine sorgfältige Due Diligence durch Berater mit entsprechender Branchenkenntnis im dritten Sektor vermeidet solch böse Überraschungen.

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Zusammenlegung von Stiftungen

Einen Sonderfall von M&A-Transaktionen im gemeinnützigen Sektor bilden Zusammenschlüsse von Stiftungen. Sie sind unter dem Begriff Zusammenlegung bekannt und aus rechtlicher Sicht vor allem dann zulässig, wenn die einzelne Stiftung ihren Zweck nicht mehr entsprechend dem Stifterwillen erfüllen kann. Am Ende der Zusammenlegung existiert eine neue Stiftung. Die bisherigen Stiftungen übertragen ihr Vermögen und werden anschließend aufgelöst.

Als Zulegung hingegen wird der Vorgang bezeichnet, bei dem eine Stiftung ihr Vermögen auf eine andere, bereits bestehende Stiftung überträgt und anschließend aufgelöst wird. Diese Vorgänge sind üblich, erfordern jedoch eine gründliche Prüfung des ursprünglichen Willens der Stifter und die Klärung der zukünftigen Tätigkeit der verbleibenden Stiftung.

Fusion von Vereinen und Verbänden

Auch Vereine und Verbände können sich unter bestimmten Voraussetzungen zusammenschließen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • sinkende Mitgliederzahlen
  • ausbleibende öffentliche Förderung
  • hohe Kosten

Eine Vereinsfusion bzw. -verschmelzung ist daher manchmal der letzte Schritt, bestehende Strukturen zu erhalten. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und das UmwG (Umwandlungsgesetz) setzen dafür den Rahmen.

Drei Varianten einer Vereinsfusion sind möglich:

  1. Die vereinsrechtliche Verschmelzung (durch Aufnahme der anderen Mitglieder oder durch Neugründung)
  2. Die Verschmelzung nach Umwandlungsrecht (durch Aufnahme der anderen Mitglieder oder durch Neugründung)
  3. Der Mitgliederübergang ohne vermögensrechtliche Regelung der Vereine

Die Zusammenführung von zwei Vereinen zu einem Verein durch eine Fusion ist in jedem Fall mit einigem Aufwand verbunden und sollte nicht ohne anwaltliche Begleitung durchgeführt werden.

Kooperation von Nonprofit-Organisationen: Gemeinsam statt einsam

Der dritte Sektor setzt auf Kooperationen. Nonprofit-Organisationen errichten beispielsweise eine gemeinsame Tochter-gGmbH oder einen Dachverband. Die einzelnen Akteure behalten so ihre Selbständigkeit, lagern aber einen Teil ihrer Funktionen und Aufgaben auf einen neuen Rechtsträger aus. So wird eine gemeinsame Interessenvertretung auf Landes-, Bundes-, Europa- oder weltweiter Ebene oder die gemeinsame wirtschaftliche Betätigung ermöglicht.

Unabhängig von der Zahl und Größe der Kooperationspartner sollten dabei allerdings die Rahmenbedingungen rechtlich klar definiert sein: Schließlich soll nicht ein Partner die Kontrolle über den Verband oder das gemeinsame Unternehmen erlangen. Ebenso wenig werden die finanzstärkeren Organisationen die schwächeren Partner auf Dauer subventionieren wollen.

Besonderheiten gemeinnütziger M&A-Transaktionen

Fusion von Vereinen und Verbänden

M&A-Transaktionen im dritten Sektor sind speziell. Das liegt zum einen an den besonderen Branchen, die im dritten Sektor vorzufinden sind. Zum anderen liegt das an den besonderen steuerlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts, die den gewünschten vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer im Wege stehen können. Nicht zuletzt werden M&A-Transaktionen auch dadurch erschwert, dass häufig die öffentliche Hand als Verkäufer oder Käufer auftritt und die Transaktion damit auch eine politische Relevanz erhält.

Ihr Anwalt für M&A und Fusionen im Nonprofit-Sektor

Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne dabei, diese speziellen Hürden erfolgreich zu meistern. Gern können Sie sich mit Ihren Fragen zu Transaktionen im dritten Sektor bei uns melden.

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