Kanzlei gemeinnützige Gesellschaftsformen im Überblick

Gemeinnützige Gesellschaftsformen im Überblick

Rechtsformvergleich der wichtigsten Körperschaften

In Deutschland können verschiedene Rechtsträger den Status einer gemeinnützigen Körperschaft erlangen:

  • Kapitalgesellschaften (vor allem gAG und gGmbH),
  • Genossenschaften,
  • Vereine (eingetragene und nicht eingetragene),
  • Stiftungen (rechtsfähige und nicht rechtsfähige) sowie
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
     

Die vier häufigsten gemeinnützigen Rechtsformen gUG, gGmbH, e.V. und Stiftung möchten wir im Folgenden kurz vorstellen. Die Tabelle beantwortet einige der wichtigsten Fragen bei der Wahl der richtigen Rechtsform im Nonprofit-Sektor, z.B.:

  • Wie viele Personen benötigt man für die Gründung?
  • Wer vertritt die jeweilige Rechtsform im Rechtsverkehr?  
  • Können Satzung oder Zweck später geändert werden?
  • Muss eine Bilanz erstellt werden?
NPO-Gesellschaftsformen im Überblick

Alle Fakten im Überblick:

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Eingetragener Verein (e.V.) gGmbH gUG Selbstständige Stiftung Genossenschaft
Benötigte Personenzahl Min. 7 Min. 1 Min. 1 Min. 1 Min. 3
Anzahl Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder Beliebig (Min. 1) Beliebig (Min. 1) Beliebig (Min. 1) Beliebig (Min. 1) Bei >20 Mitgliedern: Min. 2 Vorstandsmitglieder, Min. 3 Aufsichtsratsmitglieder; bei bis zu 20 Mitgliedern: 1 Vorstand
Kontrollinstanz Mitglieder, im Übrigen optional Gesellschafter, im Übrigen optional Gesellschafter, im Übrigen optional Stiftungsaufsichtsbehörde, im Übrigen optional Aufsichtsrat
Vermögensausstattung 0 Euro Min. 25.000 Euro Stammkapital Min. 1 Euro Stammkapital Min. 200.000 Euro Grundstockvermögen empfohlen Abh. von wirtschaftlicher Tätigkeit
Notwendige Einzahlung des Vermögens bei Gründung 0 Euro ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro Vollständige Einzahlung bei Gründung Vollständige Einzahlung nach Anerkennung Abh. von Liquiditätsplanung
Haftung Grundsätzlich auf Vereinsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt Grundsätzlich auf Stiftungsvermögen begrenzt Durch Satzung auf Genossenschaftsvermögen begrenzbar
Sachgründung Nein Möglich Nein Möglich Möglich
Möglichkeit der Befreiung der Geschäftsführer vom Selbstkontrahierungszwang Ja Ja Ja Ja Ja
Vertretungsbefugnis (grundsätzlich) Vorstand Geschäftsführer Geschäftsführer Vorstand Vorstand
Flexibilität im lfd. Betrieb Flexibel Flexibel Flexibel Weniger flexibel, da dem Stifterwillen verpflichtet Flexibel
Ausgestaltungsmöglichkeiten der Satzung Weitestgehend frei Weitestgehend frei Weitestgehend frei Weitestgehend frei Eingeschränkt
Renommee/Ansehen der Rechtsform Hoch Hoch Niedrig Sehr hoch Sehr hoch
Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung (im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen) Ja Ja Ja Ja Ja
Basisdemokratische Grundordnung ("Jeder Kopf eine Stimme") Ja Nein Nein Nein Ja
Wechsel der Gesellschafter/Mitglieder Einfach (Eintritt/Austritt durch schriftliche Erklärung) Aufwändig (Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf notarieller Beurkundung) Aufwändig (Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf notarieller Beurkundung) Eine Stiftung hat keine Mitglieder/Gesellschafter Moderat (Kündigungsfristen sind einzuhalten, Auszahlung/Übertragung des Geschäftsguthabens zu beachten)
Spätere Satzungsänderungen Möglich Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig In Ausnahmefällen möglich, Genehmigung der Stiftungsaufsicht erforderlich Möglich
Spätere Zweckänderung Möglich Möglich Möglich In besonderen Ausnahmefällen möglich, Genehmigung der Stiftungsaufsicht erforderlich Möglich
Laufende Kosten Moderat Höher (Bilanzierungspflicht) Höher (Bilanzierungspflicht) Moderat Hoch (Bilanzierungspflicht und Prüfung durch Genossenschaftsverband)
Staatliche Aufsicht Sehr Gering Gering Gering Hoch Moderat

Mit unserem Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern beraten wir bundesweit gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Organisationen des dritten Sektors. Wir begleiten Sie in allen laufenden rechtlichen und steuerlichen Fragen und unterstützen sowohl Unternehmen, Privatpersonen, Verbände als auch die öffentliche Hand bei der Gründung und Restrukturierung von Nonprofit-Organisationen.

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