Gemeinnützige Gesellschaftsformen im Überblick
Rechtsformvergleich der wichtigsten Körperschaften
In Deutschland können verschiedene Rechtsträger den Status einer gemeinnützigen Körperschaft erlangen:
- Kapitalgesellschaften (vor allem gAG und gGmbH),
- Genossenschaften,
- Vereine (eingetragene und nicht eingetragene),
- Stiftungen (rechtsfähige und nicht rechtsfähige) sowie
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die vier häufigsten gemeinnützigen Rechtsformen gUG, gGmbH, e.V. und Stiftung möchten wir im Folgenden kurz vorstellen. Die Tabelle beantwortet einige der wichtigsten Fragen bei der Wahl der richtigen Rechtsform im Nonprofit-Sektor, z.B.:
- Wie viele Personen benötigt man für die Gründung?
- Wer vertritt die jeweilige Rechtsform im Rechtsverkehr?
- Können Satzung oder Zweck später geändert werden?
- Muss eine Bilanz erstellt werden?
Alle Fakten im Überblick:
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Eingetragener Verein (e.V.) | gGmbH | gUG | Selbstständige Stiftung | Genossenschaft |
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Benötigte Personenzahl | Min. 7 | Min. 1 | Min. 1 | Min. 1 | Min. 3 |
Anzahl Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder | Beliebig (Min. 1) | Beliebig (Min. 1) | Beliebig (Min. 1) | Beliebig (Min. 1) | Bei >20 Mitgliedern: Min. 2 Vorstandsmitglieder, Min. 3 Aufsichtsratsmitglieder; bei bis zu 20 Mitgliedern: 1 Vorstand |
Kontrollinstanz | Mitglieder, im Übrigen optional | Gesellschafter, im Übrigen optional | Gesellschafter, im Übrigen optional | Stiftungsaufsichtsbehörde, im Übrigen optional | Aufsichtsrat |
Vermögensausstattung | 0 Euro | Min. 25.000 Euro Stammkapital | Min. 1 Euro Stammkapital | Min. 200.000 Euro Grundstockvermögen empfohlen | Abh. von wirtschaftlicher Tätigkeit |
Notwendige Einzahlung des Vermögens bei Gründung | 0 Euro | ¼ jedes Geschäftsanteils, insgesamt min. 12.500 Euro | Vollständige Einzahlung bei Gründung | Vollständige Einzahlung nach Anerkennung | Abh. von Liquiditätsplanung |
Haftung | Grundsätzlich auf Vereinsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | Grundsätzlich auf Stiftungsvermögen begrenzt | Durch Satzung auf Genossenschaftsvermögen begrenzbar |
Sachgründung | Nein | Möglich | Nein | Möglich | Möglich |
Möglichkeit der Befreiung der Geschäftsführer vom Selbstkontrahierungszwang | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Vertretungsbefugnis (grundsätzlich) | Vorstand | Geschäftsführer | Geschäftsführer | Vorstand | Vorstand |
Flexibilität im lfd. Betrieb | Flexibel | Flexibel | Flexibel | Weniger flexibel, da dem Stifterwillen verpflichtet | Flexibel |
Ausgestaltungsmöglichkeiten der Satzung | Weitestgehend frei | Weitestgehend frei | Weitestgehend frei | Weitestgehend frei | Eingeschränkt |
Renommee/Ansehen der Rechtsform | Hoch | Hoch | Niedrig | Sehr hoch | Sehr hoch |
Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung (im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen) | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Basisdemokratische Grundordnung ("Jeder Kopf eine Stimme") | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
Wechsel der Gesellschafter/Mitglieder | Einfach (Eintritt/Austritt durch schriftliche Erklärung) | Aufwändig (Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf notarieller Beurkundung) | Aufwändig (Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf notarieller Beurkundung) | Eine Stiftung hat keine Mitglieder/Gesellschafter | Moderat (Kündigungsfristen sind einzuhalten, Auszahlung/Übertragung des Geschäftsguthabens zu beachten) |
Spätere Satzungsänderungen | Möglich | Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig | Möglich, aber notarielle Beurkundung notwendig | In Ausnahmefällen möglich, Genehmigung der Stiftungsaufsicht erforderlich | Möglich |
Spätere Zweckänderung | Möglich | Möglich | Möglich | In besonderen Ausnahmefällen möglich, Genehmigung der Stiftungsaufsicht erforderlich | Möglich |
Laufende Kosten | Moderat | Höher (Bilanzierungspflicht) | Höher (Bilanzierungspflicht) | Moderat | Hoch (Bilanzierungspflicht und Prüfung durch Genossenschaftsverband) |
Staatliche Aufsicht | Sehr Gering | Gering | Gering | Hoch | Moderat |
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