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Compliance-Beratung durch WINHELLER bedeutet: Juristisch qualifizierte, lösungs- und ergebnisorientierte Beratung ohne umständliche Gutachten, dafür mit kurzen Reaktionszeiten und transparenten Kosten durch erfahrene Compliance-Anwälte, die Unternehmen von innen kennen.
Neben unserem umfassenden rechtlichen Know-how möchten wir Sie durch ein ausgeprägtes Verständnis für unternehmensinterne Abläufe und das unternehmerisch Machbare überzeugen.
Mit unserer Compliance-Beratung stellen wir Ihnen ein strategisches Instrument der Unternehmensführung zur Verfügung, das nachhaltig zur Steigerung Ihres Unternehmenserfolgs beitragen kann. Compliance-Schulungen runden das angebotene Leistungsspektrum sinnvoll ab.
Compliance schafft Rechtssicherheit, erhöht die Produktivität Ihres Unternehmens und sichert die Reaktionsfähigkeit in kritischen Situationen. Compliance liefert also einen messbaren Wertbeitrag zu Ihrem Erfolg.
Richtig verstanden und umgesetzt, steigert Compliance die Effizienz ihrer unternehmensinternen Prozesse und Abläufe. Nutzen Sie daher unsere Expertise für Compliance und Corporate Governance.
Unsere Anwälte für Compliance beraten
Unsere Ansprechpartner sind dabei meist
Bei WINHELLER erhalten Sie eine umfassende Beratung zu Corporate Governance, Internen Kontrollsystemen (IKS), Risikomanagement und Compliance. Dazu gehören:
Sie wollen betrieblichen Missständen vorbeugen oder diese beseitigen? Sie brauchen Unterstützung um betriebsinterne Verfahrensabläufe zu optimieren? Sie möchten Ihr bestehendes Compliance-System einer Überprüfung unterziehen? Gern helfen wir Ihnen! Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Compliance-Management und Organhaftung sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und Ihre Fragen!
Gern stehen wir Ihnen auch in weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung, die eng mit dem Thema Compliance in Verbindung stehen.
Dazu gehören:
24.01.2023 - Dr. Constantin Goette
DAC-7-Richtlinie – Neue Meldepflichten für Onlineplattformen und Steuervorteile durch Tax-CMS
13.01.2023 - Dr. Constantin Goette
Keine Haftung des Geschäftsführers bei „stillschweigendem“ Einverständnis der Gesellschafter