Kanzlei Beratung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Geschäftsgeheimnisse haben für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert und verdienen deshalb höchsten Schutz. Im Zuge der zunehmenden digitalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Austauschs zwischen Unternehmen und der immanenten Bedeutung von betrieblichem Know-how für das wirtschaftliche (Über-)Leben eines Unternehmens empfehlen wir Unternehmern, auf Implementation und Einhaltung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen zu achten.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Ein Geschäftsgeheimnis stellt eine Information dar, die weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist und daher einen wirtschaftlichen Wert hat. Gleichzeitig muss diese Information mit Hilfe angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden, wobei der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses ein berechtigtes Interesse haben muss.

Schutz von Geheimnissen in Unternehmen

Welche Geschäftsgeheimnisse sollten geschützt werden?

Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann mannigfaltige Bereiche des Unternehmens, wie technisches Know-how, kaufmännische Geheimnisse wie etwa Kunden- und Lieferantenlisten, aber auch Geschäftsstrategien und Datensammlungen, betreffen.

Wie sollten Unternehmen Geschäftsgeheimnisse schützen?

Der Schutz von Geheimnissen muss durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und umfassende Schutzkonzepte umgesetzt und gelebt werden, um adäquaten und praxistauglichen Schutz gewährleisten können. Neben etwaigen organisatorischen Maßnahmen, rechtlichen sowie tatsächlichen Zugangsbegrenzungen zu Informationen sollten auch Schulungen der Mitarbeiter mit dem richtigen Umgang geheimer Informationen Umsetzung finden. Zu den technischen Maßnahmen zählen beispielsweise Passwortschutz sowie die Erstellung und Umsetzung von Berechtigungskonzepten beim Zugriff auf physische und elektronische Dokumente. 

Schutzmaßnahmen sind einzelfallabhängig

Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist Teil eines wirksamen Compliance-Management-Systems und in diesem Rahmen umzusetzen und einzugliedern. Der Umfang der angemessenen Schutzmaßnahmen ist einzelfallabhängig und anhand von Faktoren wie

  • Unternehmensgröße,
  • dem jeweiligen Risikopotential der unternehmerischen Tätigkeit,
  • Bedeutung bzw. Art des Geschäftsgeheimnisses und dessen Nutzung sowie
  • etwaigen Entwicklungskosten

festzulegen.

Unsere Beratungsleistungen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Wir unterstützen nationale und internationale Unternehmen bei:

  • Identifizierung von Geschäftsgeheimnissen
  • Aufstellung eines Geschäftsgeheimnisschutzkonzepts
  • Einbindung in übrige Compliance-Management-Strukturen
  • Erstellung von Compliance-Management-Strukturen samt Geheimnisschutzkonzept
  • Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Ihr Anwalt für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Sie möchten ein Konzept für den Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse entwickeln? Sie haben Fragen zu Ihrem Schutzkonzept? Unsere erfahrenen Anwälte sind Ihnen gerne bei der Erstellung von Geheimnisschutzkonzepten sowie Datenschutzkonzepten behilflich.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter 069 / 76 75 77 85 30 oder per E-Mail an info@winheller.com. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

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