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Geschäftsgeheimnisse haben für Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert und verdienen deshalb höchsten Schutz. Im Zuge der zunehmenden digitalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Austauschs zwischen Unternehmen und der immanenten Bedeutung von betrieblichem Know-how für das wirtschaftliche (Über-)Leben eines Unternehmens empfehlen wir Unternehmern, auf Implementation und Einhaltung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen zu achten.
Ein Geschäftsgeheimnis stellt eine Information dar, die weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist und daher einen wirtschaftlichen Wert hat. Gleichzeitig muss diese Information mit Hilfe angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden, wobei der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses ein berechtigtes Interesse haben muss.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann mannigfaltige Bereiche des Unternehmens, wie technisches Know-how, kaufmännische Geheimnisse wie etwa Kunden- und Lieferantenlisten, aber auch Geschäftsstrategien und Datensammlungen, betreffen.
Der Schutz von Geheimnissen muss durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und umfassende Schutzkonzepte umgesetzt und gelebt werden, um adäquaten und praxistauglichen Schutz gewährleisten können. Neben etwaigen organisatorischen Maßnahmen, rechtlichen sowie tatsächlichen Zugangsbegrenzungen zu Informationen sollten auch Schulungen der Mitarbeiter mit dem richtigen Umgang geheimer Informationen Umsetzung finden. Zu den technischen Maßnahmen zählen beispielsweise Passwortschutz sowie die Erstellung und Umsetzung von Berechtigungskonzepten beim Zugriff auf physische und elektronische Dokumente.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist Teil eines wirksamen Compliance-Management-Systems und in diesem Rahmen umzusetzen und einzugliedern. Der Umfang der angemessenen Schutzmaßnahmen ist einzelfallabhängig und anhand von Faktoren wie
festzulegen.
Wir unterstützen nationale und internationale Unternehmen bei:
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