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Nach deutschem Recht können die folgenden Rechtsträger den Status einer gemeinnützigen Körperschaft erlangen:
Wer gemeinnützig ist, genießt umfassende steuerliche Privilegien:
Außerdem genießen NPOs außersteuerliche Privilegien:
Gemeinnützige Körperschaften müssen allerdings vielfältige Voraussetzungen erfüllen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten und zu bewahren. Das führt zu administrativem Mehraufwand, d.h. zu höheren Kosten und auch höheren Haftungsrisiken für die verantwortlichen Personen. Bei Neugründungen ist daher zunächst gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater oder Anwalt für Gemeinnützigkeitsrecht zu klären, ob der Status der Gemeinnützigkeit tatsächlich angestrebt werden sollte – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass ein späterer Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit steuerliche Nachteile nach sich ziehen kann.
Vielfach werden die Begriffe „gemeinnützig“ und „nonprofit“ synonym gebraucht. Gleiches gilt für die Begriffe „gemeinnützige Körperschaft“ und „Nonprofit Organisation (NPO)". Das ist meist auch unproblematisch. Im Einzelfall kann die vorschnelle Gleichsetzung allerdings in die Irre führen.
Streng genommen ist der Begriff „nonprofit“ weiter als der Begriff „gemeinnützig“. „Nonprofit“ bezeichnet nämlich all diejenigen Organisationen, die keine Gewinne an ihre Mitglieder/Eigentümer ausschütten. Das ist aber z.B. auch bei Berufsverbänden und Wirtschaftsverbänden der Fall. Auch diese Körperschaften sind daher „nonprofit“, also NPOs. Da Berufsverbände aber die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder fördern und nicht etwa klassische gemeinnützige Zwecke wie
können sie nicht gemeinnützig sein und daher nicht die umfassenden Privilegierungen in Anspruch nehmen wie echte gemeinnützige Körperschaften. Vor allem können sie keine steuerlich relevanten Spendenbescheinigungen ausstellen.
Eine Zwitterstellung nehmen auch Sportvereine mit Profiabteilungen oder mit ausgegliederten Tochtergesellschaften, in denen der Profisport betrieben wird, ein. Der Mutterverein ist in diesen Fällen gemeinnützig, der Profibereich hingegen ist ein durchaus dominanter steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bzw. die Tochtergesellschaft des Muttervereins ein gewerbliches, also nicht-gemeinnütziges, Unternehmen.
Wir bei WINHELLER beraten seit vielen Jahren sowohl gemeinnützige Organisationen als auch nicht-gemeinnützige Berufsverbände, Wirtschaftsverbände und Tochtergesellschaften von Bundesligavereinen. Gern unterstützen wir auch Sie. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Wir sind auf die Beratung mitgliederstarker und umsatzstarker gemeinnütziger Körperschaften und sonstiger NPOs (vor allem Wirtschafts-, Interessen- und Berufsverbände) in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts und des Rechts und Steuerrechts der NPOs spezialisiert.
Wir beraten große gemeinnützige Organisationen sämtlicher Couleur, mit einem Schwerpunkt auf:
Zum anderen sind wir für Berufs- und Wirtschaftsverbände für sämtliche Wirtschafts- und Berufszweige sowohl auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene beratend tätig.
Unsere Mandanten kommen aus dem In- und Ausland. Ausländischen Mandanten sind wir regelmäßig dabei behilflich, in Deutschland Tochterorganisationen (z.B. gemeinnützige GmbHs) zu errichten und sie laufend zu betreuen. So gewährleisten wir die rechtliche und steuerliche Compliance der Tochter, auf die sich die Mutterorganisation verlässt, um ihre Zwecke auf deutschem Boden rechtssicher zu entfalten.
Vielfach setzen unsere ausländischen Mandanten ihre in Deutschland errichteten Rechtsträger als sog. Förderkörperschaften bzw. Mittelbeschaffungskörperschaften ein (z.B. Fördervereine oder Förder-gGmbHs) und betreiben über sie erfolgreich Fundraising in Deutschland.
Andere Mandanten nutzen ihre deutsche Tochter, um in Deutschland gemeinnützige Projekte umzusetzen oder um Mittel über Deutschland in andere europäische Länder oder Drittstaaten, häufig auch in Osteuropa, zu transferieren. Die Flexibilität des deutschen Gemeinnützigkeits- und Gesellschaftsrechts ist häufig Grund dafür, dass ausländische NPOs ihre deutsche Tochter als Zentrale für ihr gesamtes Europageschäft nutzen.
Neben gemeinnützigen Körperschaften beraten wir gewerbliche Unternehmen und Konzerne aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen zu allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit von ihnen unterhaltenen (Sponsoring-)Kooperationen und in Bezug auf sonstige Corporate-Social-Responsibility-(CSR-) und Marketing-Maßnahmen.
Die öffentliche Hand wiederum unterstützen wir auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowohl vorbereitend mit gutachterlichen Tätigkeiten, Machbarkeitsstudien und sonstigen Vorprüfungen als auch ganz konkret bei der Errichtung gemeinnütziger Einrichtungen, der Gestaltung von Satzungs- und sonstigen Vertragswerken und den damit häufig im Zusammenhang stehenden Verhandlungen mit Partnern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.
Wir sind außerdem Ansprechpartner für Social Entrepreneurs, die sich mit Social-Business-Ideen am Rande des traditionellen Gemeinnützigkeitsrechts bewegen. Wir kennen die Stolperfallen und die Probleme, die das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht in Bezug auf moderne Social-Business-Projekte bereitet: Social Businesses sind nämlich nach aktuellem Stand der Dinge nur dann gemeinnützig im Sinne des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts, wenn sie die in der Abgabenordnung aufgeführten gemeinnützigen Zwecke fördern, was vielfach nicht zu 100% sichergestellt werden kann.
In dem Wissen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht also nicht auf jedes Social Business passgenau angewendet werden kann, gestalten wir die Satzung des Rechtsträgers so, dass sie sowohl dem Gemeinnützigkeitsrecht gerecht wird als auch die Erreichung der (sozial-)unternehmerischen Ziele ermöglicht.
Ähnlich ist es im Hinblick auf Unternehmen, die in Verantwortungseigentum stehen. Das deutsche Recht stellt keine spezielle Rechtsform für derlei Unternehmen zur Verfügung, die an bestimmten Werten orientiert zu führen sind und Gewinne nicht an ihre Eigentümer ausschütten, sondern zur Förderung des Unternehmenszwecks reinvestieren. Das Konzept des Verantwortungseigentums ist daher durch vertragsgestalterische Mittel und den Einsatz der bestehenden Rechtsformen des deutschen Rechts, z.B. mittels gemeinnütziger und nicht-gemeinnütziger Stiftungen, umzusetzen. Dabei hilft nicht zuletzt der Blick ins Ausland, z.B. nach Dänemark, wo das Konzept bereits deutlich weiter verbreitet ist als hierzulande.
„Social Business“ und „Verantwortungseigentum“ sind nur zwei Begriffe von vielen, die häufig im Zusammenhang mit zivilgesellschaftlichen und gemeinnützigen Modellen fallen. Daneben existieren zahlreiche weitere moderne Ansätze, die sich nicht immer zu 100% mit dem aktuellen Gemeinnützigkeitsrecht erfassen lassen:
sind keine Fremdwörter für uns, sondern Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Das deutsche Recht ist flexibel genug, um diese Konzepte rechtssicher umzusetzen, auch wenn das vom Berater und vom Mandanten manchmal verlangt, „um die Ecke zu denken“. Sprechen Sie uns gerne an und verlassen Sie sich auf unsere Expertise im Recht der gemeinnützigen Körperschaften und Sozialunternehmen.
Unsere Beratungsleistungen umfassen sämtliche Facetten des Gemeinnützigkeitsrechts im engeren wie im weiteren Sinne. Wir verstehen uns als kompetenter Rundum-Berater des Nonprofit-Sektors und - wenn Sie das wünschen - als Ihr einziger Ansprechpartner für alle Ihre rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.
Das heißt zum einen, dass wir die nötige Expertise in Bezug auf sämtliche Rechtsformen des gemeinnützigen Sektors haben - vom Verein und Verband, über gemeinnützige GmbHs (und gemeinnützige UGs), gemeinnützige Aktiengesellschaften, gemeinnützige Genossenschaften bis hin zu gemeinnützigen Stiftungen. Daneben kennen wir uns im Detail mit den Besonderheiten von Berufsverbänden und Wirtschaftsvereinigungen sowie gewerblichen Profiabteilungen und ausgegliederten Profikapitalgesellschaften im Sport aus. Durch unsere jahrelange tägliche Praxis sind wir mit den Feinheiten der unterschiedlichen Rechtsformen bestens vertraut.
Daneben sind wir im nationalen wie internationalen Steuerrecht (inkl. Umsatzsteuerrecht), im Spendenrecht und in der Beratung zu komplexen Sponsoringvorgängen zu Hause, helfen bei Satzungsgestaltungen und -überarbeitungen, bereiten Mitgliederversammlungen (auch virtuell) vor und begleiten schwierige Versammlungen vor Ort.
Sehr häufig sind wir gemeinnützigen Körperschaften und Berufsverbänden / Wirtschaftsverbänden außerdem bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen (Ausgliederungen, Abspaltungen, Formwechseln etc.) behilflich - sowohl im Vorfeld im Planungsstadium als auch bei der konkreten Umsetzung. Auch das Thema Compliance für gemeinnützige Körperschaften und NPOs spielt eine große Rolle in unserer Beratungspraxis. Wir sind versiert in der Erarbeitung und Implementierung von speziell auf Organisationen des dritten Sektors zugeschnittenen rechtlichen und steuerlichen Compliance-Systemen.
Die Zivilgesellschaft ist schon lange nicht mehr an nationale Grenzen gebunden. Wir beraten daher sowohl deutsche Einrichtungen, die weltweit agieren - entweder durch Projekte im Ausland oder das Einwerben von Spenden im Ausland (z.B. Fundraising in den USA) -, als auch Charities und Berufsverbände aus dem Ausland, die den Markteintritt nach Europa oder Deutschland planen. Unser weltweites Netz an Kooperationspartnerkanzleien ermöglicht es uns, internationale Projekte erfolgreich und effizient für Sie zu koordinieren und umzusetzen. Auch international können Sie sich daher auf uns als Ihren rechtlichen und steuerlichen Hauptansprechpartner verlassen.
Unseren NPO-Mandanten stehen wir selbstverständlich auch in typischen wirtschaftsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Professionell aufgestellte große gemeinnützige wie nicht-gemeinnützige Einrichtungen benötigen, wie gewerbliche Unternehmen auch, rechtliche und steuerliche Unterstützung z.B. auch im
Und wenn einmal etwas nicht ganz so gelaufen ist, wie es sollte, hilft Ihnen gerne auch unser (steuer-)strafrechtliches Dezernat aus der Klemme.
Umfassende Beratung aus einer Hand bedeutet für uns schließlich auch, dass wir unseren NPO-Mandanten laufende Steuerberatungsleistungen (laufende Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten, betriebswirtschaftliche Beratung) erbringen und uns in diesem Zusammenhang auch um die Einhaltung der von den einschlägigen Spendensiegeln vorgegebenen Kriterien und um die Beachtung der Richtlinien der Zuschussgeber kümmern.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie ein Nonprofit-Projekt starten möchten - entweder als gut finanzierte Start-up-Unternehmung oder auch im Rahmen einer Ausgliederung oder sonstigen Umwandlung aus einem bereits bestehenden Träger. Wir helfen Ihnen, Ihr (gemeinnütziges) Vorhaben in die passende(n) Rechtsform(en) zu kleiden (Verein, Verband, gGmbH, gAG, Genossenschaft, Stiftung etc.) und begleiten Sie auf dem Weg der Errichtung und/oder der Umwandlung von A bis Z.
Daneben stehen wir Ihnen im laufenden Geschäftsbetrieb mit unseren Beratungsleistungen zum Gemeinnützigkeitsrecht und Recht der NPOs zur Seite und sichern die Expansion - national wie international - Ihrer Organisation in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht ab. Mit uns können Sie wachsen. Eine besonders enge Bindung zwischen NPO und Berater und überaus effiziente Beratungsleistungen lassen sich übrigens in den Fällen darstellen, in denen wir die laufende Steuerberatung Ihrer NPO mit übernehmen. Auftretende Probleme können wir so stets zeitnah in der laufenden Buchhaltung erkennen und sie entsprechend schnell abstellen, bevor sie größeren Schaden anrichten.
Auch bei einer drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit setzen wir uns selbstverständlich für Sie ein. Gemeinnützige und sonstige Nonprofit-Projekte gelingen außerdem nicht immer: In einem solchen Fall ist ggf. die Auflösung der gemeinnützigen Körperschaft bzw. der NPO ratsam (Vereinsauflösung, Stiftungsauflösung, Liquidation einer gGmbH etc.). Auch im Zuge von Umstrukturierungen kann es gelegentlich angezeigt sein, den oder die bisherigen Rechtsträger aufzulösen und zu liquidieren. Wir helfen Ihnen dabei und kümmern uns darum, dass die Abwicklung des Rechtsträgers unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben, insbesondere des Gemeinnützigkeitsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts, erfolgt.
Hubert Burda Stiftung
FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie
PETA Deutschland e.V.
Lions Clubs International – MD 111
Schule Schloss Salem gGmbH
ADAC Berlin-Brandenburg e.V.
Ergänzt wird unser NPO-Team im Einzelfall durch auf den Dritten Sektor spezialisierte Kolleginnen und Kollegen aus anderen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Dezernaten der Kanzlei.
Wenn Sie rechtliche oder steuerliche Fragen haben, freuen wir uns sehr über Ihre Nachricht. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
28.02.2023 - Benjamin Kirschbaum
Bundesverfassungsgericht entscheidet über staatliche Alimentierung politischer Stiftungen
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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