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Berufsverbände und Wirtschaftsverbände haben einen enormen Bedarf an qualifizierter rechtlicher und steuerlicher Beratung, da sie zahlreiche Besonderheiten v.a. steuerlicher, aber auch vereins- und verbandsrechtlicher Art beachten müssen.Wir geben einen Überblick, auf was Berufsverbände besonders achten sollten.
Ein Berufsverband verfolgt zwar ideelle Zwecke, aufgrund der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen seines Berufsstandes und mangels Selbstlosigkeit kann er aber nicht die Begünstigungen des Gemeinnützigkeitsrechts in Anspruch nehmen. Stattdessen kann er sich auf speziell für Berufsverbände zugeschnittene Befreiungsvorschriften berufen, die in der täglichen Arbeit beachtet werden müssen und Spezialkenntnisse erfordern. Nicht immer ist das sichergestellt. In der Praxis stellt sich häufig heraus, dass die Besonderheiten der Besteuerung von Berufsverbänden den handelnden Personen nicht bekannt sind.
Für Berufsverbände gelten in steuerlicher Hinsicht v.a. folgende Besonderheiten:
Da Berufsverbände nahezu ausschließlich in der Rechtsform des Vereins geführt werden, müssen sie zahlreiche Regelungen des Vereins- und Verbandsrechts beachten.
Um haftungsrechtliche Risiken zu reduzieren, benötigen sie insbesondere eine professionelle interne Organisationsstruktur und Kompetenzverteilung. Die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit im Berufsverband stellt, wie bei gemeinnützigen Vereinen auch, eine sorgfältig ausgearbeitete Satzung einschließlich der zugehörigen Geschäftsordnungen und sonstigen Verbandsordnungen dar. Hinzu kommt häufig eine klug austarierte Gruppenstruktur mit Tochterservicegesellschaften, die sich um diverse wirtschaftliche Tätigkeiten im Verbandsinteresse kümmern.
Steuerberaterverband Hessen e.V.
European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) e.V.
Haus und Grund Frankfurt am Main e.V.
Berufsverbände sind von zahlreichen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragestellungen betroffen, die sie sorgfältig klären sollten. So greifen zum Teil umsatzsteuerliche Befreiungsvorschriften (z.B. für die Rechtsberatung für Mitglieder des Berufsverbandes), die es bei der Finanzverwaltung durchzusetzen gilt.
Als Experten für die rechtliche und steuerliche Beratung von Verbänden stehen wir Ihnen gerne zur Seite und setzen Ihre Interessen bei der Finanzverwaltung durch. Eine frühzeitige steuerliche Planung vermeidet überdies aufkommende Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. So stehen Sie steuerlich auf der sicheren Seite und können sich auf Ihre eigentlichen Verbandstätigkeiten konzentrieren.
Gerne übernehmen wir neben der laufenden Buchführung auch die Steuererklärungen sowie die Jahresabschlussarbeiten für Ihren Berufsverband.
Als auf die Rechtsberatung und Steuerberatung für Vereine und Verbände spezialisierte Kanzlei bieten wir Berufsverbänden und Wirtschaftsverbänden das gesamte Leistungsspektrum, das Sie für ihre tägliche Arbeit benötigen.
Für uns ist die Beratung von Verbänden kein modisches „Zusatzgeschäft“, sondern seit jeher wesentlicher Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir sind für Berufs- und Wirtschaftsverbände für sämtliche Wirtschafts- und Berufszweige sowohl auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene aktiv. Als breit aufgestelltes Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mit verschiedenen Spezialisierungen beraten wir Ihren Berufs- oder Wirtschaftsverband in allen steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, vereins- und verbandsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen vertragsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:
Sie benötigen rechtliche oder steuerliche Unterstützung für Ihren Berufs- oder Wirtschaftsverband? Ihre Ansprechpartner für alle Fragen sind Rechtsanwalt Johannes Fein sowie Rechtsanwalt Dr. Thomas Dehesselles. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.