Kanzlei für Berufsverbände: Beratung zu Steuerrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit

Berufsverband: Beratung zu Steuerrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und mehr

Berufsverbände und Wirtschaftsverbände haben einen enormen Bedarf an qualifizierter rechtlicher und steuerlicher Beratung, da sie zahlreiche Besonderheiten v.a. steuerlicher, aber auch vereins- und verbandsrechtlicher Art beachten müssen.Wir geben einen Überblick, auf was Berufsverbände besonders achten sollten.

Berufsverbände sind nicht gemeinnützig

Ein Berufsverband verfolgt zwar ideelle Zwecke, aufgrund der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen seines Berufsstandes und mangels Selbstlosigkeit kann er aber nicht die Begünstigungen des Gemeinnützigkeitsrechts in Anspruch nehmen. Stattdessen kann er sich auf speziell für Berufsverbände zugeschnittene Befreiungsvorschriften berufen, die in der täglichen Arbeit beachtet werden müssen und Spezialkenntnisse erfordern. Nicht immer ist das sichergestellt. In der Praxis stellt sich häufig heraus, dass die Besonderheiten der Besteuerung von Berufsverbänden den handelnden Personen nicht bekannt sind.

Berufsverbände: Beratung zu Steuerrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit

Besonderheiten bei der Besteuerung von Berufsverbänden

Für Berufsverbände gelten in steuerlicher Hinsicht v.a. folgende Besonderheiten:

  • Keine Gemeinnützigkeit
    Der Zweck von Berufs- und Wirtschaftsverbänden ist die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, die einzelnen Berufszweigen bzw. Branchen angehören. Auch wenn der Verband damit ideelle Zwecke verfolgt, kann er somit mangels Selbstlosigkeit und mangels der Förderung der Allgemeinheit nicht gemeinnützig sein. Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind daher nicht – auch nicht entsprechend – auf Berufsverbände anzuwenden.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
    Da Berufs- und Wirtschaftsverbände nicht gemeinnützig sind, kommen deren wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht in den Genuss der im Gemeinnützigkeitsrecht bekannten Freigrenzen. Der Verband unterliegt somit mit seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stets der Ertragsteuerpflicht.
  • Da sich die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen nicht analog auf Berufsverbände anwenden lassen, finden auch die Regelungen zu den im Gemeinnützigkeitsrecht bekannten Zweckbetrieben keine Anwendung. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind im Berufsverband daher stets steuerpflichtig – es gibt keine Zweckbetriebe. Die Vermögensverwaltung und der ideelle Bereich bleiben hingegen auch beim Berufsverband steuerfrei.
  • Befreiungsvorschriften
    Trotzdem gibt es Befreiungsvorschriften, die die Arbeit von Berufs- und Wirtschaftsverbänden steuerlich begünstigen sollen. So ist etwa die Rechtsberatung durch den Berufsverband für seine Mitglieder von der Umsatzsteuer befreit.
  • Umsatzsteuerlich ist im Übrigen vor allem der Leistungsaustausch zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern von Bedeutung. In der Regel werden die Mitgliedsbeiträge nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Im Einzelfall kann das aber auch anders sein.
  • Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung
    In der Praxis kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt über die wirtschaftliche Tätigkeit des Verbands und den Umfang derselben. Bei einer zu umfangreichen wirtschaftlichen Betätigung des Verbands droht der Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung für den ideellen Bereich und die Vermögensverwaltung.

Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht

Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.). Der erfolgreiche Querschnittskommentar widmet sich ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften.

Das Werk ist ideal für Juristen, Steuerberater, In-House-Counsel oder andere im Dritten Sektor Verantwortliche – denn er vereint sämtliche relevanten Normen der Einzelgesetze in einem Band.

Hier bestellen

Vereins- und Verbandsrecht für Berufsverbände

Da Berufsverbände nahezu ausschließlich in der Rechtsform des Vereins geführt werden, müssen sie zahlreiche Regelungen des Vereins- und Verbandsrechts beachten.

Um haftungsrechtliche Risiken zu reduzieren, benötigen sie insbesondere eine professionelle interne Organisationsstruktur und Kompetenzverteilung. Die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit im Berufsverband stellt, wie bei gemeinnützigen Vereinen auch, eine sorgfältig ausgearbeitete Satzung einschließlich der zugehörigen Geschäftsordnungen und sonstigen Verbandsordnungen dar. Hinzu kommt häufig eine klug austarierte Gruppenstruktur mit Tochterservicegesellschaften, die sich um diverse wirtschaftliche Tätigkeiten im Verbandsinteresse kümmern.

Unsere Referenzen im Bereich Berufsverbände (Auszug):

Steuerberaterverband Hessen e.V.

European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) e.V.

Haus und Grund Frankfurt am Main e.V.

Steuerrecht und Steuerberatung für Berufsverbände

Berufsverbände sind von zahlreichen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragestellungen betroffen, die sie sorgfältig klären sollten. So greifen zum Teil umsatzsteuerliche Befreiungsvorschriften (z.B. für die Rechtsberatung für Mitglieder des Berufsverbandes), die es bei der Finanzverwaltung durchzusetzen gilt.

Als Experten für die rechtliche und steuerliche Beratung von Verbänden stehen wir Ihnen gerne zur Seite und setzen Ihre Interessen bei der Finanzverwaltung durch. Eine frühzeitige steuerliche Planung vermeidet überdies aufkommende Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. So stehen Sie steuerlich auf der sicheren Seite und können sich auf Ihre eigentlichen Verbandstätigkeiten konzentrieren.

Gerne übernehmen wir neben der laufenden Buchführung auch die Steuererklärungen sowie die Jahresabschlussarbeiten für Ihren Berufsverband.

Was können wir für Sie tun?

Als auf die Rechtsberatung und Steuerberatung für Vereine und Verbände spezialisierte Kanzlei bieten wir Berufsverbänden und Wirtschaftsverbänden das gesamte Leistungsspektrum, das Sie für ihre tägliche Arbeit benötigen. 

Für uns ist die Beratung von Verbänden kein modisches „Zusatzgeschäft“, sondern seit jeher wesentlicher Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir sind für Berufs- und Wirtschaftsverbände für sämtliche Wirtschafts- und Berufszweige sowohl auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene aktiv. Als breit aufgestelltes Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mit verschiedenen Spezialisierungen beraten wir Ihren Berufs- oder Wirtschaftsverband in allen steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, vereins- und verbandsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen vertragsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 24

Kontakt

Kontakt
captcha

Unsere Beratungsleistungen für Berufsverbände

Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:

  • die laufende rechtliche Beratung der Geschäftsführung und des Vorstands,
  • die laufende datenschutzrechtliche Begleitung,
  • die laufende Buchführung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen,
  • die Beratung und Vertretung in der Kommunikation mit den Finanzbehörden, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen, aber auch vor den Finanzgerichten,
  • die Durchführung und Begleitung von Mitgliederversammlungen (Präsenzveranstaltungen und virtuelle Mitgliederversammlungen).

Ihr Anwalt für Berufsverbände und Writschaftsverbände

Sie benötigen rechtliche oder steuerliche Unterstützung für Ihren Berufs- oder Wirtschaftsverband?

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 24). Wir freuen uns auf Ihre Fragen!