Kanzlei Beratung bei Streit zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung

Streit zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung

Anwälte beraten Vereine und Verbände rund um den Organstreit

Während der Vorstand Aufgaben wie die Geschäftsführung und die gesetzliche Vertretung des Vereins übernimmt, ist die Mitgliederversammlung unter anderem dazu da, 

  • die wesentlichen Leitlinien des Vereins vorzugeben, 
  • den Vorstand zu wählen sowie 
  • Satzungsänderungen zu beschließen.

Damit ein Verein gut funktionieren und seine gemeinnützigen Ziele erreichen kann, müssen beide Organe miteinander harmonieren.

Nichtsdestotrotz kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung (sog. Organstreit). Die Gründe können vielfältig sein. In der Regel ist ein Teil der Mitglieder jedenfalls unzufrieden mit der Amtsführung des Vorstands. Doch was für Möglichkeiten haben Vorstand und Mitgliederversammlung, wenn sich die Fronten verhärten und dies die Zusammenarbeit nachhaltig stört?

Beratung zum Organstreit

Ausschluss von Vorstandsmitgliedern im Verein/Verband

Ist die Mitgliederversammlung mit dem Vereins- oder Verbandsvorstand unzufrieden, hat sie die Möglichkeit, den Vorstand abzuberufen. Da die Mitgliederversammlung den Vorstand gewählt hat, ist sie in aller Regel auch dafür zuständig, den Vorstand seines Amtes zu entheben. Etwas anderes gilt selbstverständlich, wenn die Satzung eine davon abweichende Zuständigkeitsregel kennt.

Grundsätzlich gilt, dass der Vorstand jederzeit und ohne Grund abberufen werden kann, sobald die Mehrheit der Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung gegen ihn stimmt. Eine häufige Abberufung von Vorstandsmitgliedern gilt es aber natürlich zu vermeiden. Im schlimmsten Fall droht ansonsten der Stillstand der Tätigkeit des Vereins bzw. Verbandes.

Um zu häufige und voreilige Abberufungsverlangen zu vermeiden, kann in der Satzung die Abberufung z.B. an das Erfordernis eines wichtigen Grundes geknüpft werden. Ein wichtiger Grund liegt nach § 27 BGB insbesondere bei einer groben Pflichtverletzung oder der Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung vor.

Möglichkeit des Vorstands zur gerichtlichen Überprüfung

Nicht jede Abberufung des Vorstands ist wirksam. Oft werden Abberufungen fehlerhaft durchgeführt. Typische Fehlerquellen sind z.B.

  • Fehlen eines in der Satzung vorgeschriebenen wichtigen Grundes
  • Fehlerhafte Einladung zur Mitgliederversammlung
  • Nicht-Erreichen der erforderlichen Mehrheiten oder Fehler bei der Stimmenzählung

Eine Abberufung kann gerichtlich überprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Abberufung unberechtigt war, erklärt das Gericht den Beschluss der Mitgliederversammlung für unwirksam.

WINHELLER hilft im Konfliktfall

Geht es mit Ihrem Verein oder Verband aufgrund interner Streitigkeiten nur noch schleppend voran? Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung. Benötigen Sie Hilfe bei einer Strategieentwicklung zum zukünftigen Vorgehen? Möchten Sie wissen, ob die von Ihrer Mitgliederversammlung beschlossene Abberufung fehlerhaft war und benötigen Sie ggf. Unterstützung bei der gerichtlichen Vertretung? Kommen Sie gerne auf uns zu, wir stehen Ihnen bei all Ihren Anliegen mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Anwalt bei Streitigkeiten im Verein

Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei einer Streitigkeit in Ihrem Verein/Verband? WINHELLER berät Vereine, Verbände und Vorstände sowie Unternehmen und Vereine, die ihrerseits Mitglied in einem Verband und Partei eines vereins- oder verbandsinternen Streits sind.

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Vereins- und Verbandsrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 24). Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

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