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Eine einwandfrei gestaltete Vereinssatzung mitsamt den zugehörigen Geschäftsordnungen und sonstigen Vereins- und Verbandsordnungen bildet die wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Vereinsarbeit. Umso wichtiger ist es, bei Neugründung eines Vereins die Satzung von vornherein professionell und mit Blick in die Zukunft zu gestalten. Aber auch bei bereits eingetragenen Vereinen bedarf die Satzung oft einer Anpassung, um im Nachhinein erkannte Unzulänglichkeiten und Fehler zu beheben.
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Es gibt vier Punkte, die die Satzung eines eingetragenen Vereins zwingend beinhalten muss:
Außerdem sollte die Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins auch Bestimmungen enthalten über:
Wird vom Verein der Status der Gemeinnützigkeit angestrebt oder sind Vereine oder Verbände bereits als gemeinnützige Organisationen anerkannt, sind komplizierte Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts einzuhalten. Dies erfordert eine individuell ausgearbeitete Satzung für den Verein.
Bei der Gründung eines Vereins müssen die angestrebten Aktivitäten präzise dargestellt werden. Die Verwendung von Mustersatzungen oder Standardsatzungen ohne Berücksichtigung des individuellen Vorhabens kann später zu Problemen mit dem Finanzamt führen, wenn die tatsächliche Geschäftsführung nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Absichten der eigenen Vereinssatzung entspricht. In solchen Fällen droht unter Umständen sogar die Aberkennung der Gemeinützigkeit des Vereins durch das zuständige Finanzamt.
Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Bartosz Dzionsko im Video:
Die Satzung eines Vereins sollte die Grundlage für ein erfolgreiches und zufriedenstellendes Vereinsleben bilden. Häufig werden ältere Vereinssatzungen der gestiegenen Mitgliederzahl und den neuen Aufgaben des Vereins nicht mehr gerecht.
So sind etwa im Rahmen der Abstimmungsprozesse klare und eindeutige Regelungen notwendig, um Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen innerhalb des Vereins oder mit dem Vereinsregister zu vermeiden. Die Mehrheitserfordernisse für Satzungsänderungen und Zweckänderungen sollten mit Blick auf eine steigende Mitgliederzahl abweichend von den gesetzlichen Anforderungen herabgesetzt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass notwendige Änderungen faktisch nicht mehr durchsetzbar sind, so dass der Verein handlungsunfähig wird.
Oftmals ist die Vereinssatzung auch aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung auf den neuesten Stand zu bringen, um Nachteile und Haftungsrisiken für den Verein und den Vereinsvorstand zu vermeiden.
Caritasverband Frankfurt e.V.
Lions Clubs International – MD 111
Initiative Minderheitsaktionäre e.V.
Durch die rechtssichere Gestaltung der Vereinssatzung können Haftungsrisiken minimiert werden. So können Regelungen aufgenommen werden, die neben einer Ressortverteilung mit einer klaren Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Vorstands die Übertragung bestimmter Aufgaben auf besondere Vertreter vorsehen. Hierdurch können zwar die Haftungsrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden, jedoch zumindest auf ein für den Vorstand überschaubares Maß reduziert werden.
Was heißt das konkret?
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Jeder Verein hat individuelle Bedürfnisse und benötigt daher auch eine individuell ausgestaltete Satzung, die wir gerne mit Ihnen zusammen erstellen. Unsere Beratung zur Vereinssatzung umfasst folgende Leistungen:
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